Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den SV Orplid Niddainsel e.V. mit einer Förderung von 4.012,25 € für den Einbau einer thermischen Solaranlage zu unterstützen. Ziel ist es, die Energieeffizienz der vereinseigenen Sportanlagen zu erhöhen und den Klimaschutz zu fördern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
I. Gemäß den Bestimmungen im "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008, § 4881 (M 180)) werden Frankfurter Sportvereine durch Zuwendungen gefördert.
Die im Förderprogramm zur Begutachtung der Anträge vorgesehene Kommission, in der das Klimareferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, befürwortet für den Einbau einer thermischen Solaranlage beim SV Orplid Niddainsel e.V. den Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
II. Für den nachstehenden Verein wird die folgende Zuwendung auf der Grundlage des unter I. genannten Förderprogramms bewilligt.
SV Orplid Niddainsel e.V.:
| Einbau einer thermischen Solaranlage für | |
| das vereinseigene Schwimmbad max. | 4.012,25 € |
| Hinzuzurechnen sind die Kosten für die Durchführung von Energie-Beratungen bei Vereinen in Höhe von insgesamt | 6.426,-- € |
III. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 -Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine dabei zu unterstützen, ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch zu ertüchtigen. Auf vereinseigenen Sportanlagen soll die Ressourcennutzung effizienter und mehr Klimaschutz erreicht werden. Zu diesem Zweck wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, § 4881 (M 180), das o. g. "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" beschlossen.
B. Alternativen
Ohne die hier vorgeschlagene Förderung wäre der Verein nicht in der Lage, seine Vereinsanlage energieeffizient auszustatten, mit der Folge eines überhöhten Ressourcenverbrauchs; im Sinne der Zielsetzung des von der Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Förderprogramms und der von der Kommission ergangenen Empfehlung gibt es insofern keine Alternativen.
C. Lösung
Gefördert werden beantragte Maßnahmen in einer Frankfurter vereinseigenen Sportstätte, die der Energieeinsparung auf dieser Sportstätte dienen und als solche dem Verein empfohlen wurden, entsprechend dem im November 2008 beschlossenen Förderprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008, § 4881 (M 180)).
Im Vorfeld wurde - wie im Förderprogramm vorgesehen - vom Landessportbund Hessen e.V. eine Energie-Beratung für die vereinseigene Sportstätte durchgeführt, um die dort sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu ermitteln. Die solarthermische Anlage wurde dem Verein als sinnvolle Maßnahme empfohlen.
Der 2023 eingereichte Antrag des SV Orplid Niddainsel e.V. wurde von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Klimareferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form des hier vorliegenden Fördervorschlags dargestellt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Zuwendungshöhe:
Die zuwendungsfähigen Kosten für die thermische Solaranlage betragen lt. Kostenschätzung des SV Orplid Niddainsel e.V. 8.024,49 €.
Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 4.012,25 €.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt max. 4.012,25 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
3. Zugehörige Kosten: | 6.426 € brutto für die Energie-Beratung von Vereinen
| 4. Jahresfolgekosten: | keine | |
| a) Persönliche Ausgaben | ||
| b) Sachkosten | ||
| c) Kapitalkosten |
- Kalkulatorische Verzinsung | |
2. Abschreibung | |
| 5. Jahreserträge: | keine | |
| Gebühren, Entgelte und dgl. |
| 6. Leistungen Dritter: | keine | |
| Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | keine |
8. Sonstiges: | - |
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei