Neugestaltung des "Spiel- und Freizeitraumes Konstanzer Straße" Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" Frankfurt am Main-Fechenheim: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Neugestaltung des Spiel- und Freizeitraumes Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim vor, um einen integrativen und barrierefreien Spiel- und Begegnungsraum zu schaffen. Ziel ist es, die urbane Lebensqualität zu erhöhen und die Nutzung der Freifläche zu verbessern.
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Bodenseestraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstra-ße/Bodenseestraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bodenseestraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der vorgelegten Planung zur Neugestaltung des "Spiel- und Freizeitraumes Konstanzer Straße" in Frankfurt-Fechenheim wird zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Einzelmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.290 T€ werden bewilligt und freigeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) Mittel in Höhe von rd. 280 T€ für die Maßnahme im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Kernbereiche" Fechenheim (Neu "Lebendige Zentren") in der Produktgruppe 13.01 (Projektdefinition 5.004030) zur Verfügung stehen, b) die darüber hinaus auf diese Projektdefinition zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.010 T€ unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2022 stehen, c) bereits rund 60 T€ (Stand 30.06.2021) für Planungen, Bürgerbeteiligung und vorbereitende Untersuchungen verausgabt wurden, d) die Maßnahme nach dem Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" ehemals "Aktive Kernbereiche in Hessen" gemäß den Richtlinien des Landes Hessen RiLiSE förderfähig ist. Für die Maßnahme werden Fördermittel von rund 748 T€ gewährt, von denen bereits rund 35 T€ eingenommen wurden; e) die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird; die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind zuzuordnen; f) die Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 123 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 50 T€ gegenüberstehen; g) die vorhandenen Flächen zum 31.12.2020 einen Restbuchwert in Höhe von 0 € aufweisen; h) die Planung die Neupflanzung von dreizehn mittelgroßen bis großkronigen Bäumen vorsieht und zwei Bestandsbäume gefällt werden müssen.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Förderprogramm "Aktive Kernbereiche" (jetzt "Lebendige Zentren") hat das Ziel, das urbane Leben in den Zentren und Kernbereichen nachhaltig zu stärken und weiterzu-entwickeln. Dabei werden alle relevanten städtischen Funktionen betrachtet und aufeinander abgestimmt. Das Handlungsfeld Stadtbild und Freiraum ist dabei ein Schwerpunktthema.
Während der Programmlaufzeit zeigte sich, dass eine für das Kerngebiet wichtige Freifläche nicht aufgewertet werden konnte, da sie zwar angrenzend, aber außerhalb der bisherigen Gebietsgrenze lag. Diese Potenzialfläche, die mit wenigen, unattraktiven Spielgeräten und einem in die Jahre gekommenen Bolzplatz belegt ist, ist aufgrund ihrer Lage und Größe hervorragend geeignet, um einen integrativen und barrierefreien Spiel- und Begegnungsfreiraum zu schaffen. Ein Ort, der als sozialer Treffpunkt im Quartier genutzt werden kann und wo Menschen familien-, generations- und milieuüber-greifend zusammenkommen können.
Die neuen Erkenntnisse machten deshalb eine Anpassung des Fördergebietes erforderlich, die Gebietsgrenze wurde durch förmliche Beschlussfassung der Stadt-verordneten am 26.03.2020 (§ 5492, M 28) erweitert. Die Maßnahme wurde beim Land Hessen neu angemeldet, dem Projektantrag und dem damit verbundenen Einsatz von Fördermitteln wurde mit Schreiben vom 24.04.2020 seitens des Fördermittelgebers zugestimmt.
Mit dem Projekt "Spiel- und Freizeitraum Konstanzer Straße" wurde nach der Beschluss-fassung und Genehmigung umgehend begonnen. Die Projektdurchführung erfolgt durch das Grünflächenamt. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wurde ein geeignetes Planungsbüro beauftragt, welches unter Berücksichtigung von Partizipation nun die Planung erstellt hat und anschließend die Umsetzung der Maßnahme begleitet.
B. Alternativen
Während der Programmlaufzeit zeigte sich, dass eine für das Kerngebiet wichtige Freifläche nicht aufgewertet werden konnte, da sie zwar angrenzend, aber außerhalb der bisherigen Gebietsgrenze lag. Diese Potenzialfläche, die mit wenigen, unattraktiven Spielgeräten und einem in die Jahre gekommenen Bolzplatz belegt ist, ist aufgrund ihrer Lage und Größe hervorragend geeignet, um einen integrativen und barrierefreien Spiel- und Begegnungsfreiraum zu schaffen. Ein Ort, der als sozialer Treffpunkt im Quartier genutzt werden kann und wo Menschen familien-, generations- und milieuübergreifend zusammenkommen können.
C. Lösung
Lage und Größe der Freifläche
Das Areal liegt zentral in Fechenheim-Süd und wird in nördlicher Richtung durch die Bodenseestraße, in östlicher Richtung durch die Konstanzer Straße begrenzt. Im Westen schließt ein Fußgängerweg direkt an die Spielhügel an, im Süden verläuft ein Fußweg entlang des Eingrenzungszaunes. Toreingänge zu den Spielflächen befinden sich an der Bodenseestraße und dem Überlinger Weg. Von der Konstanzer Straße aus ist der Zugang offen und führt an einem Pavillon vorbei. Im Norden, Süden und Westen ist das Gelände durch alten Gehölzbestand eingerahmt und östlich (Konstanzer Straße) durch eine niedrige Formhecke begrenzt.
Die Gesamtfläche des Geländes beträgt ca. 5.800 qm, davon werden ca. 4.400 qm neu geplant.
Bestand und Ausstattung
Aktuell befinden sich auf dem großen Spielgelände nur noch eine Metall-Doppelschaukel, 4 Federwippen in unterschiedlicher Ausführung sowie ein Basketballkorb. Klettergeräte und sonstige Spielmöglichkeiten sind nicht mehr vorhanden. Der abgezäunte und zentral platzierte Bolzplatz nimmt derzeit eine Fläche von 800 qm ein und dominiert dadurch den Spielplatz. Der vorhandene Kiesbelag der Sportfläche ist jedoch stark beschädigt. Die Gesamtfläche besitzt einen hohen Anteil an wassergebundenen Wegeflächen. Insgesamt ist die Spielfläche aufgrund des mangelnden Angebotes mindergenutzt.
In der östlichen Rasenfläche stehen entlang des Bolzplatzes sechs Hochbeete, die von der Initiative "Essbares Fechenheim" genutzt und bepflanzt werden. In der südöstlichen Ecke befindet sich ein Pavillon mit Sanitäranlagen, der nicht Bestandteil der Planung ist, jedoch farblich aufgewertet werden soll (Ergänzungsbemalung).
Beteiligung im Kernbereich Fechenheim
Aufgrund der Covid-19-Pandemie in 2020 konnten Beteiligungsformate mit persönlichem Kontakt nicht in gewohntem Umfang stattfinden. Gemeinsam mit den beiden Schulen im Stadtteil konnte im Herbst 2020 trotzdem eine Beteiligung mit Kindern der 3. und 6. Klassen gelingen. Damit möglichst viele Kinder und Jugendliche und auch Erwachsene, wie Eltern und Anwohner, ihre Anregungen und Wünsche mitteilen können, wurde zusätzlich im Dezember 2020 im Stadtteil eine Fragebogenaktion initiiert. Es wurden insgesamt 182 Fragebögen abgegeben. Die Ergebnisse wurden im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.
Planungskonzept
Das Gelände wird neugeordnet, da die Aufteilung der Fläche und die derzeitige Ausstattung den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Es soll ein Quartiersabenteuerplatz entstehen, der für alle Altersgruppen etwas bereithält: Bewegung, Aufenthalt, Naturnähe und Rückzug.
Zukünftig wird das Gelände nur noch über zwei Eingänge erschlossen, ein Toreingang an der Bodenseestraße und ein offener Haupteingang an der Konstanzer Straße. Der Zugang über den Überlinger Weg entfällt, wodurch ein zusammenhängender naturnah gestalteter Bereich südwestlich des Geländes ermöglicht wird. Zusätzlich gibt es im Nordosten einen direkten Zugang vom öffentlichem Gehweg auf das neue Sportfeld. Im Zentrum des Geländes liegt eine große nutzungsoffene "Spielwiese", sie wird umgrenzt von einem Asphaltrundweg, über den alle Bereiche des Spielplatzes erschlossen werden können.
Der Haupteingang führt entlang der neuen "Quartiersterrasse", einer wassergebundenen Platzfläche, die vielseitig nutzbar ist, bspw. für den Nachbarschaftstreff, das Spielmobil oder kleine Feste. Nördlich des Platzes sind nun die Hochbeete für das Gärtnern aufgestellt. Daneben ist eine großzügige Tisch-Bank-Kombination für gemeinsame Treffen platziert. Für das Abstellen von Fahrrädern wird ein großzügiger neu gepflasterter Bereich hinter dem Pavillon geschaffen.
Neben dem Pavillon befindet sich geschützt die Kleinkindzone mit Rutsche, Sandspiel, Schiffschaukel und Picknickplatz. Daran angrenzend schließt der naturnahe Spielbereich an, der durch Geländemodellierung und Bepflanzung sowie den ergänzenden Einsatz von Findlingen und Stämmen abwechslungsreich gestaltet ist. Naturerlebnis sowie freies Spielen stehen bei diesem Bereich im Vordergrund.
Im westlichen Abschnitt ist die "Spielecke" angeordnet, hier sind einige vorhandene Elemente neugestaltet und aufgewertet wiederzufinden. Da die Aufteilung des Raumes positiv bewertet wurde, ist die Struktur weitgehend beibehalten worden. Die vorhandenen Fallschutzflächen werden mit herausfordernden Kletter- und Hangelmöglichkeiten sowie einer Rutsche ergänzt, der Fallschutz wird erneuert und eingefasst. Im Bereich der Bäume bleiben die Flächen unversiegelt, die Aufenthaltsbereiche mit den Einbauten werden gepflastert. Die bestehende Doppelschaukel bleibt erhalten. Das Spielangebot wird durch eine große Nestschaukel und zwei Tischtennisplatten erweitert.
An der nordöstlichen Seite der Freianlage befindet sich das "Sportband", welches verschiedene Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung bietet und durch variierende Schwierigkeitsgrade für unterschiedliche Altersklasse geeignet ist. An der Calisthenics-Anlage können Jugendliche und Erwachsene mit eigenen Körpergewicht trainieren. Zwischen der Calisthenics-Anlage und dem Spielfeld weitet sich der Asphaltweg auf, sodass ein Rollfeld mit hügeliger Modellierung entsteht.
Das neue Spielfeld ist nun an der nordöstlichen Ecke des Geländes angeordnet, die Spielfeldgröße des multifunktionalen Platzes ist reduziert und beträgt nun rund 400 qm. Die Markierungen und Ausstattung ermöglichen zukünftig verschiedene Sportarten , wie z.B. Fußball, Basketball oder Volleyball . Es ist auch eine Bespielung in Querrichtung möglich. Asphaltbelag bietet die nötige robuste Dauerhaftigkeit und Platz für Aktionen. Der im Bestand vorhandene Ballfangzaun soll soweit wie möglich wiederverwendet werden.
Bei der Gesamtplanung wurde darauf geachtet, dass der Spielplatz inklusiv ist, also auch für Nutzer mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen ein Angebot geschaffen wird. Die Zugänge sind schwellenlos und es gibt ein Leitwegekonzept aus befestigten, ebenen Belag zum barrierefreien Erreichen der Spielflächen, niedrigschwellige Spielangebote sind vorhanden.
Insgesamt wird die Anzahl an Sitzmöglichkeiten auf dem Gelände erhöht, was dem Wunsch der Nutzer*innen entspricht. Die derzeitigen Abfallbehälter werden durch moderne, größere Modelle ersetzt.
Für die geplante Installation eines Trinkbrunnens werden entsprechende bauliche Vorbereitungen getroffen, hierzu werden von einem bestehenden Trinkwasseranschluss Leerrohre zum geplanten Standort verlegt, dadurch wird ein späteres, kostenintensives Aufgraben der erneuerten Fläche vermieden.
Vegetation
Die vorliegende Planung berücksichtigt in besonderem Maße den Baumbestand, zwei Pappeln müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Es sind dreizehn neue Baum-pflanzungen im Bereich der Spielwiese, der Quartiersterrasse und der naturnahen Fläche im Süden des Spielplatzes vorgesehen. Letztere wird zudem mit zahlreichen neuen Strauchpflanzungen ausgestattet. Entlang der Konstanzer Straße wird eine neue Hainbuchenhecke die Freianlage gegenüber dem öffentlichen Gehweg abschirmen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der voraussichtliche Mittelbedarf der Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 1.290 T€. Bei einer Förderquote von rund. 58 % Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes stehen Fördermittel in Höhe von 748 T€ zur Verfügung.
- Investitionsbedarf | 1.290.000,00 €
| Kostenübersicht | |
| a) Baukosten | |
| Landschaftsbauarbeiten | |
| Herrichten und Erschließen | 98.306,50 € |
| Außenanlagen | 754,885,42 € |
| Zwischensumme | |
| 853,191,92 € | |
| b) Baunebenkosten | |
| HOAI-Vertrag Freianlagen | 202.300,00 € |
| Baugrunduntersuchung | 4.760,00 € |
| Vermessung | 1.896,27 |
| € Kampfmittel | 5.950,00 € |
| TÜV | 1.428,00 € |
| Baumschutz | 1.785,00 |
| € Kunstaktion Honorar | 2.975,00 € |
| Zwischensumme | 221.094,27 € |
| c) Sonstiges | |
| Unvorhergesehenes und zur Aufrundung | 215.713,81 € |
| Gesamtsumme | 1.290.000,00 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
| Bisher verausgabt (Stand 30.06.2021) | 59.905,53 € |
| 2021 | 45.000,00 € |
| 2022 | 1.144.094,47 € |
| 2021 - 2024 | 20.000,00 € |
| 2025 - 2027 | 21.000,00 € |
Gesamt | 1.290.000,00 €
3. zugehörige Folgeinvestitionen | keine
4. Jahresfolgekosten
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) Sachkosten |
- Bauunterhaltungskosten 5 % von 604.500,00 € | 30.225,00 €
| 2. Abschreibung | 86.000,00 € |
| (Nutzungsdauer lt. AfA 15 Jahre: 1.290.000,00 / 15) | |
| c) Kapitalkosten | |
| Kalkulatorische Verzinsung | |
| 2,50% x (1.290.000 € - 748.000 €) /2 | 6.775,00 |
| € Zinssatz für den Haushalt 2022 gemäß HH-Rundschreiben vom 05.10.2018 Gesamtsumme Jahresfolgekosten | 123.000,00 |
| € | |
5. Jahreserträge
Auflösung von Sonderposten (748.000,00 € / 15) | 49.867,00 €
6. Leistungen Dritter
| Fördermittelzuwendungen in Höhe von | |
| Finanzhilfe des Bundes | 374.000,00 € |
| Finanzhilfe des Landes Hessen | 374.000,00 € |
| Gesamteinnahmen | |
| 748.000,00 € |
7. Stellenplanmäßige Auswirkung | keine
8. Sonstiges | entfällt
Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 228 KB) Anlage 2_Entwurfsplanung (ca. 4,9 MB) Anlage 3_Uebersichtspl_Foerdergebiet_Fechenheim (ca. 2,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2022Sie sind hierMM 48Neugestaltung des „Spiel- und Freizeitraumes Konstanzer Straße“ Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ Frankfurt am Main-Fechenheim: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 6. April 2022NRNR 353Spiel- und Freizeitraum Konstanzer StraßeSTVV-Antrag · CDU
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 100 WochenBB 87Spiel- und Freizeitraum Konstanzer StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und 1 LINKE. gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung 2 LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 353) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (M 48 und NR 353 = Annahme) Gartenpartei (M 48 = Ablehnung, NR 353 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 353) und LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 353 mit folgender Maßgabe: "Der im Antrag NR 353 vorgeschlagene Austausch des Asphalts durch Gummibelag ist kritisch zu prüfen. Ebenso wie das Gummigranulat bzw. die Kunsthalme bei Kunstrasen ist Gummi einer der Hauptemittenten von Mikroplastik (Fraunhofer-Institut von 2018). Der Abrieb von Autoreifen (Platz 1), Schuhabsätzen (Platz 2) und Kunstrasenhalmen und Kunstrasenbefüllung mit Gummigranulat (Platz 3) sind die schlimmsten Verursacher von Mikroplastik. Das Aufkommen von Mikroplastik ist tonnenmäßig wesentlich höher als das der Makroplastikabfälle.") zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Der im Antrag NR 353 vorgeschlagene Austausch des Asphalts durch Gummibelag ist kritisch zu prüfen. Ebenso wie das Gummigranulat bzw. die Kunsthalme bei Kunstrasen ist Gummi einer der Hauptemittenten von Mikroplastik (Fraunhofer-Institut von 2018). Der Abrieb von Autoreifen (Platz 1), Schuhabsätzen (Platz 2) und Kunstrasenhalmen und Kunstrasenbefüllung mit Gummigranulat (Platz 3) sind die schlimmsten Verursacher von Mikroplastik. Das Aufkommen von Mikroplastik ist tonnenmäßig wesentlich höher als das der Makroplastikabfälle.") Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (M 48 und NR 353 = Annahme) BFF-BIG (M 48 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 353, NR 353 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 353) und LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 353 mit folgender Maßgabe: "Der im Antrag NR 353 vorgeschlagene Austausch des Asphalts durch Gummibelag ist kritisch zu prüfen. Ebenso wie das Gummigranulat bzw. die Kunsthalme bei Kunstrasen ist Gummi einer der Hauptemittenten von Mikroplastik (Fraunhofer-Institut von 2018). Der Abrieb von Autoreifen (Platz 1), Schuhabsätzen (Platz 2) und Kunstrasenhalmen und Kunstrasenbefüllung mit Gummigranulat (Platz 3) sind die schlimmsten Verursacher von Mikroplastik. Das Aufkommen von Mikroplastik ist tonnenmäßig wesentlich höher als das der Makroplastikabfälle.") sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 353) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Der im Antrag NR 353 vorgeschlagene Austausch des Asphalts durch Gummibelag ist kritisch zu prüfen. Ebenso wie das Gummigranulat bzw. die Kunsthalme bei Kunstrasen ist Gummi einer der Hauptemittenten von Mikroplastik (Fraunhofer-Institut von 2018). Der Abrieb von Autoreifen (Platz 1), Schuhabsätzen (Platz 2) und Kunstrasenhalmen und Kunstrasenbefüllung mit Gummigranulat (Platz 3) sind die schlimmsten Verursacher von Mikroplastik. Das Aufkommen von Mikroplastik ist tonnenmäßig wesentlich höher als das der Makroplastikabfälle.")
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 353) und LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 353 mit folgender Maßgabe: "Der im Antrag NR 353 vorgeschlagene Austausch des Asphalts durch Gummibelag ist kritisch zu prüfen. Ebenso wie das Gummigranulat bzw. die Kunsthalme bei Kunstrasen ist Gummi einer der Hauptemittenten von Mikroplastik (Fraunhofer-Institut von 2018). Der Abrieb von Autoreifen (Platz 1), Schuhabsätzen (Platz 2) und Kunstrasenhalmen und Kunstrasenbefüllung mit Gummigranulat (Platz 3) sind die schlimmsten Verursacher von Mikroplastik. Das Aufkommen von Mikroplastik ist tonnenmäßig wesentlich höher als das der Makroplastikabfälle.") sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 353) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Der im Antrag NR 353 vorgeschlagene Austausch des Asphalts durch Gummibelag ist kritisch zu prüfen. Ebenso wie das Gummigranulat bzw. die Kunsthalme bei Kunstrasen ist Gummi einer der Hauptemittenten von Mikroplastik (Fraunhofer-Institut von 2018). Der Abrieb von Autoreifen (Platz 1), Schuhabsätzen (Platz 2) und Kunstrasenhalmen und Kunstrasenbefüllung mit Gummigranulat (Platz 3) sind die schlimmsten Verursacher von Mikroplastik. Das Aufkommen von Mikroplastik ist tonnenmäßig wesentlich höher als das der Makroplastikabfälle.")