Bund-Länder-Programm "Aktive Kernbereiche in Hessen" - Frankfurt am Main-Fechenheim Förmliche Festlegung des Gebietes gemäß § 171 b Baugesetzbuch hier: Gebietserweiterung
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Fördergebiet in Fechenheim um eine zentrale Freifläche zu erweitern, um einen integrativen und barrierefreien Spiel- und Begegnungsfreiraum zu schaffen. Dies soll die Lebensqualität im Stadtteil verbessern und den sozialen Zusammenhalt fördern.
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Bodenseestraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Pfandringe für Fechenheim und Seckbach10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Berliner Kissen zur Beruhigung des Verkehrs auf der Konstanzer Straße, Bodenseestraße und Bürgeler Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstra-ße/Bodenseestraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bodenseestraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Die räumliche Abgrenzung des Fördergebietes wird um die, in den Anlagen dargestellte, Fläche erweitert.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Fördergebiet im Kernbereich von Fechenheim gemäß § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich als Stadtumbaugebiet mit entsprechender räumlicher Abgrenzung festgelegt wurde. Das erforderliche städtebauliche Handlungskonzept nach § 171 b Abs. 2 BauGB wurde am 30.09.2010 § 8811 (M 130) beschlossen.
Begründung
A. Zielsetzung
Der Kernbereich von Fechenheim wurde mit Bescheid des Landes vom 31.10.2008 in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Kernbereiche in Hessen" aufgenommen. Das Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt, das urbane Leben in den Zentren und Kernbereichen nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln. Dabei werden alle relevanten städtischen Funktionen (Einzelhandel, Wohnen, Freiraum, Kultur, Verkehr sowie Freizeit und Erholung) betrachtet und aufeinander abgestimmt. Die Identität und Unverwechselbarkeit der Stadtzentren werden dabei als besonderes Potenzial verstanden und gestärkt. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten § 7871 vom 25.03.2010 zum Vortrag des Magistrats M 31 wurde die räumliche Abgrenzung des Fördergebietes festgelegt. Das erforderliche Integrierte Handlungskonzept (IHK; neue Bezeichnung: Städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK) nach § 171 b Abs. 2 BauGB wurde durch die Stadtverordneten am 30.09.2010 beschlossen § 8811 (M 130), es ist die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln und dient als Leitfaden für die Umsetzung von Maßnahmen während der Programmlaufzeit. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei im Handlungsfeld Stadtbild und Freiraum.
B. Alternativen
Während der Programmlaufzeit zeigte sich, dass eine für das Kerngebiet wichtige Freifläche nicht aufgewertet werden kann, da sie außerhalb dieser Gebietsgrenzen liegt. Das ca. 5.800 qm große Areal liegt zentral in Fechenheim-Süd und wird in nördlicher Richtung durch die Bodenseestraße, in östlicher Richtung durch die Konstanzer Straße begrenzt. Die Fläche grenzt dabei direkt an das derzeitige Fördergebiet an. Diese Potenzialfläche, die mit wenigen, unattraktiven Spielgeräten und einem in die Jahre gekommenen Bolzplatz belegt ist, ist aufgrund ihrer Lage und Größe hervorragend geeignet, um einen integrativen und barrierefreien Spiel- und Begegnungsfreiraum zu schaffen. Ein Ort, der als sozialer Treffpunkt im Quartier genutzt werden kann und wo Menschen familien-, generations- und milieuübergreifend zusammenkommen können. Um Fördermittel für die Aufwertung der Freifläche verwenden zu können, setzen Bund und Land eine förmliche Beschlussfassung über die Erweiterung der derzeitigen Gebietsgrenzen im I. Quartal 2020 voraus.
C. Lösung
Mit der räumlichen Abgrenzung des Fördergebietes nach § 171 b BauGB ist keine für den gesamten Förderzeitraum verbindliche Festlegung getroffen worden. Wenn während der Programmumsetzung neue Erkenntnisse eine Anpassung sinnvoll und erforderlich machen, so kann die Grenze durch einen neuerlichen Beschluss angepasst werden. Da noch ausreichend bewilligte Fördermittel zur Verfügung stehen, soll die Maßnahme beim Land neu angemeldet werden. Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordneten ist daher noch ein formaler Projektantrag mit Beschreibung der Einzelmaßnahme beim Land zu stellen, um dort den Mitteleinsatz genehmigen zu lassen. Das Vorhaben wird durch das Beteiligungsgremium der Lokalen Partner ausdrücklich befürwortet, da in der Bürgerschaft seit langem der Wunsch besteht, die Fläche aufzuwerten und dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Mit dem Projekt "Spiel- und Freizeitraum Konstanzer Straße" soll umgehend nach Beschlussfassung begonnen werden. Zunächst wird seitens des Grünflächenamtes ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, im Frühjahr ist dann eine umfassende Beteiligung der Zielgruppen vorgesehen, bevor mit der Planung begonnen wird. Die bauliche Umsetzung ist für 2021 vorgesehen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem Beschluss zur Gebietserweiterung sind keine Kosten verbunden, Kosten ergeben sich erst aus der Umsetzung der Einzelmaßnahme. Zur Durchführung der Maßnahme "Spiel- und Freizeitraum Konstanzer Straße" werden voraussichtlich weitere Vorlagen (z.B. Bau- und Finanzierungsvorlage) erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Februar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.06.2020 im OBR 11 angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme