Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hier: Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot für den Jahresfahrplan 2022
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Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 46
Betreff: Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hier: Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot für den Jahresfahrplan 2022 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2020, § 5594 (M 40)
- Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2022 wird zugestimmt. Auf eine Dynamisierung der Partnerschaftsfinanzierung im regionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den SPNV beträgt voraussichtlich 2.014 T€/a und die des regionalen Busnahverkehrs (RBNV) 284 T€/a und somit in Summe 2.298 T€/a.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive SPNV-Umlage möglich - ein Teil des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. Für 2022 beträgt dieser Anteil 210 T€ und ist im o.g. Betrag für den SPNV von 2.014 T€ enthalten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2022 für den Jahresfahrplan 2022 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 2.298 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Haushalt 2022 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt. Begründung: A. Zielsetzungen Das regionale Leistungsangebot - Schiene - des RMV besteht aus dem SPNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert. Das regionale Leistungsangebot - Bus - des RMV besteht aus dem RBNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen. Dabei wird eine Angebotsgestaltung angestrebt, welche gemeinsam mit dem SPNV ein integriertes Gesamtkonzept darstellt. Wesentlich sind dabei für den RBNV folgende Linienkonzepte gemäß dem regionalen Nahverkehrsplan: - Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten - Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren - Linien zur räumlichen Erschließung Zielsetzung ist die Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts. B. Alternativen Keine. Die Ablehnung durch die Stadt Frankfurt am Main hätte zur Folge, dass der ÖPNV deutlich an Attraktivität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr verliert. Des Weiteren wären Überlastungen der lokalen Verkehre der Stadt Frankfurt am Main zu erwarten. Infolgedessen könnten die im Nahverkehrsplan geforderten Qualitätsstandards nicht mehr erreicht werden. C. Lösung Während die regionale Grundleistung im SPNV auf der Basis des Fahrplanes 2003 festgelegt wurde, werden darüber hinaus gehende Leistungen auf Vorschlag der Verbundgesellschaft, der kommunalen Gebietskörperschaften und der lokalen Nahverkehrsorganisationen in den sog. Regionalkonferenzen abgestimmt, jeweils in einer besonderen Vereinbarung mit den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften festgelegt und gesondert abgegolten (§ 7 Abs. 3 RMV-Gesellschaftsvertrag). Entsprechende Vereinbarungen für die Fahrplanjahre 1995/1996 bis 2020 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem RMV wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main von den Stadtwerken Frankfurt am Main, der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH bzw. der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH und der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH abgeschlossen. Für das Fahrplanjahr 2020 liegt Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020, § 5594 (M 40), zum regionalen Leistungsangebot vor. Der Aufsichtsrat des RMV hat in seiner Sitzung am 18.11.2020, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften, dem regionalen Leistungsangebot zum Jahresfahrplan 2022 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen zugestimmt. traffiQ wird die Zusatzbestellungen auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen abwickeln. Dieses in der o.g. Aufsichtsratssitzung des RMV beschlossene SPNV-Gesamtleistungsangebot auf Frankfurter Stadtgebiet steigt bei unveränderten Frankfurter Finanzierungsanteilen von 10.249.360 Zugkm im Fahrplanjahr 2021 um 156.132 Zugkm auf 10.405.492 Zugkm im Fahrplanjahr
- Die größten Änderungen gibt es bei folgenden Linien: - RE 85 (+71.523 Zugkm in Frankfurt) und RE 80(+35.697 Zugkm in Frankfurt) - 5 zusätzliche Fahrzeuge ermöglichen im Berufsverkehr alle Fahrten mit maximaler Kapazität und ganztägig stündliche Direktverbindung aus dem Odenwald nach Frankfurt - RE 20 (+41.825 Zugkm in Frankfurt) - neuer Verkehrsvertrag Taunusstrecke mit altem Betreiber DB Regio AG ab 12/2021 Die Abstimmung des Leistungsangebotes des Jahresfahrplans 2022 im regionalen Schienennetz fand aufgrund der Beschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie im Juni 2020 mittels einer digitalen Regionalkonferenz mit den lokalen Aufgabenträgern statt. In einem Lagebericht wurden die Aufgabenträger ferner über die Entwicklung der Qualität in der Leistungserbringung im SPNV sowie laufende und anstehende Infrastrukturmaßnahmen informiert. Die Abstimmungen zum Busverkehr werden mit den jeweils betroffenen lokalen Aufgabenträgern durchgeführt. Die Veränderungen zum Jahresfahrplan 2022 gegenüber dem Vorjahresfahrplan umfassen im Wesentlichen Anpassungen im Raum Siegen - Gießen an die vsl. erst zu diesem Fahrplanjahr startende neue Fernverkehrslinie IC 34 von Dortmund über Siegen nach Frankfurt am Main, Verbesserungen auf der Odenwaldbahn in Verbindung mit zusätzlichen Triebwagen zugunsten größerer Platzkapazitäten und häufigerer Verbindungen sowie moderate Fahrplananpassungen durch neue Verkehrsverträge. Im Leistungsangebot des Jahresfahrplans 2022 ist die Weiterführung des Fahrplans 2021 gemäß dem Aufsichtsratsbeschluss vom
- November 2019 einschließlich der Leistungsveränderungen aufgrund neuer Verkehrsverträge und Fahrplanergänzungen auf einzelnen Linien zur Verbesserung der Angebotsqualität vorgesehen. Zum Jahresfahrplan 2022 wurden die zwei Teilnetze "Taunusstrecke" (RE20, RB22) und "E-Netz Mainfranken" (RB 53) neu vergeben. RMV und NVV haben sich im Sinne der landespolitischen Zielsetzungen auf gemeinsame Bedienungsstandards für regionale Buslinien verständigt und diese mit dem zuständigen Fachministerium abgestimmt. Damit soll insbesondere im ländlichen Raum auf wichtigen regionalen Achsen eine deutliche Verbesserung der Verbindungsqualität erreicht werden. Die auch in den verbundweiten Nahverkehrsplan übernommenen Standards sehen im Wesentlichen ein stündliches Angebot im Betriebszeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr vor. Auf dieser Grundlage wurden unter Einbeziehung der lokalen Aufgabenträgerorganisationen planerische Anpassungen im Bestandsnetz vorgenommen, die zum Teil bereits im Fahrplan 2021 umgesetzt werden sollen. Des Weiteren gibt es Linien, auf denen das vorhandene Angebot nachfragegerecht, bzw. verkehrlich begründet, ausgeweitet werden soll. Zudem werden auf Basis des Entwurfs zum verbundweiten Nahverkehrsplan neue X-Bus-Linien insbesondere im Mittelhessischen Raum eingerichtet. Diese wurden im Vorfeld des Vergabeverfahrens bereits mit den betroffenen lokalen Aufgabenträgerorganisationen abgestimmt. D. Finanzierung Auf eine Dynamisierung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im SPNV wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Des Weiteren unterliegen die vom RMV initiierten Mehrverkehre im RBNV-Expressbusnetz (X-Linien) gemäß Beschluss des RMV-AR vom 20.11.2019 nicht mehr der Partnerschaftsfinanzierung. Außerdem verzichtete der RMV auf eine Anpassung der Partnerschaftsfinanzierung im Rahmen der Eröffnung der S-Bahn-Anbindung von Gateway Gardens. Der aus dem vorliegenden regionalen Leistungsangebot für den Fahrplan 2022 resultierende finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt am Main wird vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes voraussichtlich 2.298 T€/a (Schiene: 2.014 T€/a; Bus: 284 T€/
- a)betragen. Der entsprechende Wert des Vorjahres betrug 2.228 T€/a (Schiene: 1.989 T€; Bus: 239 T€/
- a). Es dient zur Kenntnis, dass neben den direkten Finanzierungsleistungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften (u.a. Weiterleitung von Regionalisierungsmitteln und Partnerschaftsfinanzierung) die Fahrgelderlöse maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der RBNV- und SPNV-Leistungen haben. Liegt die Summe der vertraglich festgelegten öffentlichen Finanzierungsleistungen und der Fahrgelderlöse im Regionalverkehr unter den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen (u.a. DB Regio), erfolgt ein Ausgleich dieses Defizits aus der Einnahmenaufteilung des RMV ausschließlich zu Lasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Liegt diese Summe über den Forderungen der regionalen Verkehrsunternehmen, kommt es zu einer Ausschüttung an die kommunalen Gebietskörperschaften, die zur Finanzierung von lokalen Verkehren verwendet werden kann. Die entsprechenden Beträge werden RBNV- und SPNV-Umlage genannt. Am 18.11.2008 hat der RMV-Aufsichtsrat die RMV-Geschäftsführung damit beauftragt, im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung zwischen Land und RMV ab 2010 sicherzustellen, dass die SPNV-Umlage möglichst auf dem leicht positiven Niveau von 2007 weitergeführt werden soll. Der RMV-Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 21.11.2013 und 02.12.2015 beschlossen, die RBNV-Umlage ab dem Jahr 2014 auf null zu setzen. Es ist davon auszugehen, dass die Umlagen für den SPNV und den RBNV zunächst nicht mehr negativ werden. Jedoch sind auch künftig wesentliche Aufwandssteigerungen nicht auszuschließen. Bereits minimale Aufwandserhöhungen können bei dem zugrundeliegenden Leistungs- und damit Aufwandsvolumen eine signifikante Betragsanpassung der Umlagen nachsichziehen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bei künftigen Planungen wieder negative Werte anzusetzen sind und es erneut zu einer zusätzlichen finanziellen Kostenbeteiligung der RMV-Gesellschafter über die Umlagen für den SPNV und den RBNV kommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.05.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FARBECHTE, FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE., AfD und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung) IBF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und IBF gegen ÖkoLinX-ARL und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)