Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene und Bus - für den Jahresfahrplan 2023
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dem regionalen Leistungsangebot des Rhein-Main-Verkehrsverbunds für das Fahrplanjahr 2023 zuzustimmen. Dies ist notwendig, um die geplanten Schritte zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt am Main einzuleiten. Die Zustimmung sichert die Attraktivität und Qualität des ÖPNV in der Stadt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2023 wird zugestimmt. Auf eine Dynamisierung der Partnerschaftsfinanzierung im regionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den SPNV beträgt voraussichtlich 2.014 T€/a und die des regionalen Busnahverkehrs (RBNV) 296 T€/a und somit in Summe 2.310 T€/a. II, Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive SPNV-Umlage möglich - ein Teil des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. Für 2023 beträgt dieser Anteil 210 T€ und ist im o.g. Betrag für den SPNV von 2.014 T€ enthalten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2023 für den Jahresfahrplan 2023 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 2.310 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Haushalt 2023 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt.
Begründung
A - Zielsetzung
Der Beschluss der Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafter im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist erforderlich, damit der RMV die zur Umsetzung des Regionalen Nahverkehrsplans geplanten Schritte für das Fahrplanjahr 2023 einleiten kann:
- Integraler Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) im SPNV mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz
- Gestaltung des RBNV-Angebots, für ein gemeinsam mit dem SPNV integriertes Gesamtkonzept
- Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten
- Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren
- Linien zur räumlichen Erschließung
- Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts.
B - Alternativen
Keine. Aufgrund der bestehenden Vertragsverhältnisse im RMV besteht kein Entscheidungsspielraum.
Eine Ablehnung hätte letztendlich zur Folge, dass
- der ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main deutlich an Attraktivität verliert.
- die im Nahverkehrsplan geforderten Qualitätsstandards in Frankfurt am Main nicht mehr erreicht werden.
C - Lösung
Der Beschluss ermöglicht die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht der Stadt Frankfurt am Main als Partner im RMV. Ein solcher Beschluss ist jährlich für das kommende Fahrplanjahr zu fassen.
Folgende Beschlüsse wurden im Vorfeld gefasst:
- Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für Fahrplanjahr 2022 vom 20.05.2021, § 60 (M 46)
- Beschluss des RMV-Aufsichtsrat zum regionalen Leistungsangebot Jahresfahrplan 2023 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen vom 03.11.2021, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften
Auszüge der dortigen Begründung mit Auswirkung auf Frankfurt am Main:
o Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts erfolgen im Wesentlichen verkehrlich und betrieblich unabweisbare Änderungen auf der Odenwaldbahn durch den Einsatz zusätzlich beschaffter Fahrzeuge sowie im Zusammenhang mit der Einführung der IC-Linie von Nordrhein-Westfalen nach Frankfurt am Main. Weitere Verbesserungen wurden vor dem Hintergrund der pandemie-bedingt rückläufigen Verkehrsnachfrage um ein Jahr zurückgestellt.
o Im Jahresfahrplans 2023 ist das Nachholen von ursprünglich für den Fahrplan 2022 vorgesehenen Leistungen geplant.
o Bestellung der Fahrplanleistungen kann nur mit gesicherter Finanzierung erfolgen.
o Finanzierungsbedarf aus Regionalisierungsmitteln bzw. Mittelzuweisungen des Landes für den Jahresfahrplan 2023 ff. ist vom RMV gegenüber dem Land in die Verhandlung der Finanzierungsvereinbarung 2023 bis 2027 einzubringen.
o Beschlussfassungen der kommunalen Gebietskörperschaften über etwaige vereinbarte Partnerschaftsfinanzierungsanteile sind als Voraussetzung für die Bestellung im Frühjahr 2022 erforderlich.
- Die Abstimmung des Leistungsangebotes zum Jahresfahrplan 2023 im regionalen Schienennetz fand am 15.07.2021 mittels einer digitalen Regionalkonferenz mit den lokalen Aufgabenträgern statt:
o SPNV-Gesamtleistungsangebot auf Frankfurter Stadtgebiet steigt bei unveränderten Frankfurter Finanzierungsanteilen von 10.298.886 Zugkm im Fahrplanjahr 2022 um 15.240 Zugkm auf 10.314.126 Zugkm im Fahrplanjahr 2023.
o Jahresfahrplan 2022 wird gegenüber dem Vorjahresfahrplan stabil gehalten.
D - Kosten
- Der finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der RMV-Partnerschaftsfinanzierung wird vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes für das Fahrplanjahr 2023 voraussichtlich 2.310 T€/a (Schiene: 2.014 T€/a; Bus: 296 T€/a) betragen (Vorjahreswerte: 2.298 T€/a (Schiene: 2.014 T€; Bus: 284 T€/a)). Die Kosten sind im traffiQ-Wirtschaftsplan 2023 einzustellen.
o Darüber hinaus ist aufgrund der noch ausstehenden Finanzierungsvereinbarung zwischen RMV und Land ab 2023 die Finanzierung des regionalen Leistungsangebotes zurzeit noch nicht gesichert. Sollte das Land nicht genug Mittel zur Verfügung stellen, könnte der RMV seine Gesellschafter zu einer zusätzlichen finanziellen Kostenbeteiligung über die SPNV- und RBNV-Umlagen auffordern.
o Risiko: Aktuell sind die SPNV- (seit 2009) und RBNV-Umlage (seit 2014) auf null gesetzt. Sollte ein Defizitausgleich notwendig werden, erfolgt dies zu Lasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Es ist jedoch davon auszugehen, dass keine Umlagen für den SPNV und den RBNV von den Gebietskörperschaften eingefordert werden.
o Chance: Ein Überschuss bei der Finanzierung des Regionalverkehrs könnte zur Ausschüttung an die kommunalen Gebietskörperschaften führen, die zur Finanzierung von lokalen Verkehren verwendet werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Februar 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.03.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und 1 LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)