Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene und Bus - für den Jahresfahrplan 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dem regionalen Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2024 zuzustimmen. Dies ist notwendig, um die geplanten Schritte zur Umsetzung des Regionalen Nahverkehrsplans einzuleiten und die Attraktivität des ÖPNV in Frankfurt am Main zu sichern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem regionalen Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2024 wird zugestimmt. Auf eine Dynamisierung der Partnerschaftsfinanzierung im regionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsrats-beschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den SPNV beträgt voraussichtlich 1.989 T€/a und die des regionalen Busnahverkehrs (RBNV) 275 T€/a und somit in Summe 2.264 T€/a.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive SPNV-Umlage möglich - ein Teil des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. Für 2024 beträgt dieser Anteil 210 T€ und ist im o.g. Betrag für den SPNV von 1.989 T€ enthalten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2024 für den Jahresfahrplan 2024 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 2.264 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Haushalt 2024 im Rahmen des Dezernatsbudgets in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt.
Begründung
A - Zielsetzung
Der Beschluss der Stadt Frankfurt am Main, als Gesellschafter im RMV, ist erforderlich, damit der RMV die zur Umsetzung des Regionalen Nahverkehrsplans geplanten Schritte für das Fahrplanjahr 2024 einleiten kann:
- Integraler Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) im SPNV mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz
- Gestaltung des RBNV-Angebots, für ein gemeinsam mit dem SPNV integriertes Gesamtkonzept
- Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten
- Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren
- Linien zur räumlichen Erschließung
- Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts.
B - Alternativen
Keine. Aufgrund der bestehenden Vertragsverhältnisse im RMV besteht kein Entscheidungsspielraum.
Eine Ablehnung hätte letztendlich zur Folge, dass
- der ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main deutlich an Attraktivität verliert.
- die im Nahverkehrsplan geforderten Qualitätsstandards in Frankfurt am Main nicht mehr erreicht werden.
C - Lösung
Der Beschluss ermöglicht die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht der Stadt Frankfurt am Main als Partnerin im RMV. Ein solcher Beschluss ist jährlich für das kommende Fahrplanjahr zu fassen.
Folgende Beschlüsse wurden im Vorfeld gefasst:
- Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für das Fahrplanjahr 2023 vom 31.03.2022, § 1510 (M 23)
- Beschluss des RMV-Aufsichtsrat zum regionalen Leistungsangebot Jahresfahrplan 2024 mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen vom 11.11.2022, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die kommunalen Gebietskörperschaften
Auszüge der dortigen Begründung mit Auswirkung auf Frankfurt:
o Das Leistungsangebot des Jahresfahrplans 2024 entspricht im Wesentlichen dem Angebot des Fahrplans 2023
o Folgende hauptsächlich qualitative Verbesserungen sind in Frankfurt vorgesehen:
§ S 6 auf eigenen Gleisen (Pünktlichkeitsverbesserung, sauberer Takt)
§ Rheingaulinie im durchgängigen 30-Minuten-Takt
o Bestellung der Fahrplanleistungen kann nur mit gesicherter Finanzierung erfolgen.
o Beschlussfassungen der kommunalen Gebietskörperschaften über etwaige vereinbarte Partnerschaftsfinanzierungsanteile sind als Voraussetzung für die Bestellung im Frühjahr 2023 erforderlich.
- Die Abstimmung des Leistungsangebotes zum Jahresfahrplan 2024 im regionalen Schienennetz fand am 20.07.2022 mittels einer digitalen Regionalkonferenz mit den lokalen Aufgabenträgern statt:
o SPNV-Gesamtleistungsangebot auf Frankfurter Stadtgebiet steigt bei unveränderten Frankfurter Finanzierungsanteilen von 10.316.511 Zugkm im Fahrplanjahr 2023 um 275.618 Zugkm auf 10.592.129 Zugkm im Fahrplanjahr 2024
o Der Jahresfahrplan 2023 wird gegenüber dem Vorjahresfahrplan stabil gehalten.
D - Kosten
- Der finanzielle Aufwand für die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der RMV-Partnerschaftsfinanzierung wird vorbehaltlich der Umsetzbarkeit des Betriebs- und Leistungsangebotes für das Fahrplanjahr 2024 voraussichtlich 2.264 T€/a (Schiene: 1.989 T€/a; Bus: 275 T€/a) betragen (Vorjahreswerte: 2.298 T€/a (Schiene: 2.014 T€; Bus: 296 T€/a). Die Kosten sind im traffiQ-Wirtschaftsplan 2024 einzustellen.
o Risiko: Aktuell sind die SPNV- (seit 2009) und RBNV-Umlage (seit 2014) auf null gesetzt. Sollte ein Defizitausgleich notwendig werden, erfolgt dies zu Lasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Es ist jedoch davon auszugehen, dass keine Umlagen für den SPNV und den RBNV von den Gebietskörperschaften eingefordert werden.
o Chance: Ein Überschuss bei der Finanzierung des Regionalverkehrs könnte zur Ausschüttung an die kommunalen Gebietskörperschaften führen, die zur Finanzierung von lokalen Verkehren verwendet werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Februar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)