Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Unterliederbach, Flur 17, Flurstück 332/64 - Ibellstraße 6
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Ibellstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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- Nahverkehrsplan14.02.2022 · B (Bericht des Magistrats)
- Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule: Ortstermin17.08.2018 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Vortrag des Magistrats vom 16.03.2015, M 46
Betreff: Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemarkung Unterliederbach, Flur 17, Flurstück 332/64 - Ibellstraße 6
- Dem Abschluss des Grundstückkaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Eheleute Katharina und Artur Steiger Dürkheimer Straße 64 65934 Frankfurt am Main Liegenschaft: Gemarkung Unterliederbach, Flur 17, Flurstück 332/64, hält 185 qm - Ibellstraße 6 Kaufpreis: 227.000,00 EUR Rechts- und Sachmängelhaftung: Der Kaufgegenstand nebst sämtlichen Baulichkeiten wird so verkauft, wie er daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes und/oder grober Fahrlässigkeit- für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene oder anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetzes (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Eventuell vorhandene Ver- und Entsorgungslei- tungen sind dinglich zu sichern. Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Kosten und Steuern: Die Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 350,00 EUR/qm beträgt. Die kommunale Wertermittlung Nr. 29/2014 vom 26.06.2014 weist einen Verkehrswert von 195.000,00 EUR aus. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Das Wohnhaus Ibellstraße 6 wurde vom 21.07.2014 bis 15.09.2014 im Internet bei www.immowelt.de öffentlich ausgeschrieben und ein entsprechendes Inserat am 26.07.2014 in den Frankfurter Zeitungen veröffentlicht. Die Ausschreibung der Liegenschaft stieß auf eine große Resonanz. Zum Ende der Ausschreibungsfrist lagen acht bezifferte Kaufangebote vor. Das geforderte Mindestgebot lag bei 195.000,00 EUR. Das höchste Gebot in Höhe von 241.000,00 EUR wurde von einer Bewerberin, die verwitwet und kinderlos ist und in der Nähe der Liegenschaft arbeitet, vorgelegt. Sie hat ihrem schriftlichen Angebot keinen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit beigefügt und angekündigt, diesen nachzureichen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Das zweithöchste Gebot mit 227.000,00 EUR wurde von Familie Steiger abgegeben. Das Ehepaar hat vier Kinder zwischen einem Monat und sechs Jahren (im Zeitraum des Gebots). Die Familie ist seit Jahren eng mit dem Westen Frankfurts und Unterliederbach verbunden, viele Familienmitglieder und Freunde leben dort. Als Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit wurde dem Gebot eine Finanzierungsbestätigung einer Bank beigefügt. Alle weiteren Angebote lagen zwischen dem Mindestgebot von 195.000,00 EUR und 210.000,00 EUR und finden im Auswahlverfahren daher keine weitere Berücksichtigung. Die Förderung junger Familien ist ein erklärtes Ziel der Stadt Frankfurt am Main, sodass hier die sozialen Aspekte der Bindung der Familie an die Stadt Frankfurt am Main einer rein monetären Betrachtung in einer Auswahlentscheidung überwiegen sollten. Maßstab 1:500 Gemarkung Unterliederbach Flur 17, Flurstück 332/64 Maßstab 1:2000 Gemarkung Unterliederbach Flur 17, Flurstück 332/64Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 18.03.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. März 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.05.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP gegen LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)