Jahresabschluss 2022: Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 - Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist notwendig aufgrund der finanziellen Auswirkungen der steigenden Anforderungen im Bereich der Klimaanpassung und der Nutzung des öffentlichen Grüns. Das erwartete Ergebnis ist die Genehmigung der finanziellen Mittel zur Sicherstellung der Pflege und Erhaltung der städtischen Grünflächen.
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Lohrpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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der Coronapandemie
- Es dient zur Kenntnis, dass auch im Jahr 2022 die massiven Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung, die Nutzungsintensität der Grün- und Freiflächen mit einhergehender Vermüllung, aber auch die Erwartungshaltung der Bürgerschaft weitere Anforderungen an die Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen nach sich gezogen haben, die sich budgetwirksam niederschlagen. Der vollbudgetierte Bereich des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - wird aus den vorgenannten Gründen im Haushaltsjahr 2022 mit einem Defizit in Höhe von ca. 3,3 Mio. € abschließen. Die exakte Bezifferung des Betrages erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2022.
- Die unter I. aufgeführte Überschreitung wird gemäß § 100 Abs. 1 HGO genehmigt.
- Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt vollständig aus 2022 erzielten finanzrelevanten Mehrerträgen der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich der Abfallwirtschaft".
Begründung
A. Zielsetzung
Das städtische Grün und der Stadtwald besitzen vielfältige soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Funktionen. Sie dienen der Gesundheitsvorsorge und der Umweltgerechtigkeit. Um diese Funktion zu erfüllen und auf diese Weise die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität zu garantieren sowie zum Erhalt der Biodiversität und der Verbesserung des Stadtklimas wesentlich beizutragen, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Bewirtschaftung der Grün- und Freiflächen und des Stadtwaldes zur Verfügung gestellt werden.
Die zunehmende Nutzungsintensität, der Klimawandel sowie der Rückgang der Biodiversität stellen neue Herausforderungen an das städtische Grün, die sowohl auf der Maßnahmen- wie auch auf der Finanzierungsebene Berücksichtigung finden müssen.
Ebenso ist es notwendig, dem stetigen Werteverzehr wirksam und dauerhaft zu begegnen.
Folgende Maßnahmen sind zu nennen:
- eine Mindestgrundpflege für alle Park-, Spiel- und Grünflächen dergestalt sicherzustellen, dass deren Qualität (Wert- und Substanzverlust) auf allen Flächen erhalten bleibt und der Bevölkerung adäquat zur Verfügung steht;
- den Baumbestand zu pflegen, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, Bäume, wo möglich zeitnah nach zu pflanzen und Klimabaumarten zu erproben;
- Baumstandorte zu verbessern, u.a. durch die Erprobung neuer Bodensubstrate und Bewässerungstechnik;
- alternative Wasserquellen zu Bewässerung des städtischen Grüns zu erschließen und an entsprechenden Forschungsarbeiten teilzunehmen;
- Spielplätze ordentlich zu bewirtschaften, d.h. zeitnah zu pflegen, defekte Spielangebote schnell zu reparieren oder zu erneuern und den Spielplatzabbau zu verhindern;
- die Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe zu gewährleisten, insbesondere auf Spielplätzen, bei Bäumen und auf Wegeflächen;
- die regelmäßige Reinigung und Müllentsorgung zur Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes und um Schädlingsbefall zu verhindern;
- die Erhaltung des Stadtwaldes mit seinen ökologischen und sozialen Funktionen;
- die Wiederaufforstung klimageschädigter Waldflächen und Etablierung klimaresistenter Waldbestände;
- die Entnahme artenverdrängender, invasiver Konkurrenzvegetation, die durch den Klimawandel begünstigt ist und der Biodiversität entgegenarbeitet;
- die Verkehrssicherung im Stadtwald zu gewährleisten, um diesen als Naherholungsgebiet zu erhalten;
- Bürgerschaft durch Beteiligungsprozesse zu stärken;
- die Wertschätzung für das öffentliche Grün durch Nachbarschaftsprojekte und Urban Gardening zu fördern.
B. Alternativen
Es besteht keine Alternative zu der Mehrkostenvorlage, da eine Reduzierung der Kosten eine umfassende Leistungseinschränkung bedeuten und nur noch Mittel für die Verkehrssicherung an Bäumen und Wegen oder zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen, wie dem Winterdienst zur Verfügung stehen. Dies würde sich auf die Reinigung und Pflege der stark genutzten Grünanlagen und Freiflächen, die Pflege und Kontrolle der Bäume sowie der Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen auswirken.
In der PG 22.07 resultiert der zusätzliche Finanzbedarf nicht nur aus Aufwendungen für unabdingbare Verkehrssicherung und die Wiederaufforstung des Stadtwaldes. Die Holzpreise entwickeln sich schwankend, daher muss jederzeit mit Absenkungen oder Einbrüchen gerechnet werden.
Ferner könnte das Grünflächenamt seiner Aufgabe die Biodiversität zu stärken und dem Klimawandel entgegenzuwirken nur noch sehr eingeschränkt nachkommen.
C. Lösungen
Das Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen - versucht durch verschiedene Strategien den vorab ausgeführten Entwicklungen entgegenzusteuern.
Neben den verstärkten Reinigungsleistungen wurde zudem durch flankierende Maßnahmen im Rahmen von #CleanFFM, wie dem Einsatz der Sauberkeitsbotschafter:innen sowie diversen Aktionen darauf hingewirkt, durch eine Bewusstmachung und gewünschten Verhaltensänderung in der Bevölkerung das Müllaufkommen zu reduzieren. Beispiele sind u. a. die Durchführung des stadtweiten Sauberkeitstages "Frankfurt Cleanup" oder die Kampagne "Frankfurt ist kein Aschenbecher".
Zusätzlich wurden zur Reduzierung der Vermüllung in den Grünanlagen weitere großvolumige Müllgaragen mit Unterstützung von #CleanFFM aufgestellt.
Zusätzlich bereitgestellte Mülltonnen z.B. im Günthersburgpark
Neben aktuellen Maßnahmen arbeitet das Grünflächenamt daran, den Frankfurter Stadtwald und die Grünanlagen an den Klimawandel anzupassen, um klimabedingte Schäden und Folgeerscheinungen abzumildern, sowie den Pflege- und insbesondere den Bewässerungsaufwand zu reduzieren.
Hierzu nimmt das Grünflächenamt beispielsweise am Straßenbaumtest II der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) teil. Dort werden bundesweit Daten und Entwicklungen von potentiellen Baumarten ermittelt und dokumentiert, die mit dem Klimawandel und mehr Trockenheit im Stadtraum besser zurechtkommen. Von der GALK wird eine Straßenbaumliste geführt, in welcher die Eigenschaften und derzeitigen Erkenntnisse über die einzelnen Baumarten und -sorten zusammengetragen werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse, sowie eigener praktischer Erfahrungen auf konkreten Standorten im Stadtgebiet Frankfurt am Main, wird alle zwei Jahre die Frankfurter Baumliste erstellt und überarbeitet. Bei sämtlichen Neupflanzungen werden trockenheitsangepasste Straßenbäume gepflanzt, die fortwährend auf ihre Stadtklimatauglichkeit und deren Besiedlung durch verschiedene Tierarten untersucht werden.
Zudem werden die Ausbaustandards für Baumstandorte und -gruben fortlaufend auf Grundlage der aktuellsten Erkenntnisse aus Forschung und Technik weiterentwickelt und getestet. So wurden im Jahr 2020 erstmals Baumgruben nach dem Prinzip der Skelettbauweise angelegt. Diese Bauweise soll eine bessere Durchlüftung und Wasserhaltung ermöglichen und somit die Anwuchschancen junger Stadtbäume deutlich erhöhen. Zudem wurden die Baumstandorte mit Messfühlern ausgestattet, um die Bäume zum richtigen Zeitpunkt mit der optimalen Menge an Wasser zu versorgen.
Um Erkenntnisse über klimaresistentere Baumarten und verschiedene waldbauliche Verfahren zu erhalten, wurden in den vergangenen vier Jahren durch die Forstmitarbeitenden verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Dies beinhaltet unter anderem die Anlage von diversen Versuchsflächen.
In Form von Jungpflanzen und Saat werden Freiflächen mit Baumarten unterschiedlicher Provenienzen bepflanzt. Dabei handelt es sich um heimische Baumarten, die bislang eher eine untergeordnete Rolle, sogenannte Nebenbaumarten, spielten (z.B. Winterlinde, Esskastanie, Elsbeere, Weißtanne, Spitzahorn), sowie um nicht-heimische Baumarten u.a. aus Frankreich, Korsika, Italien, Afrika, Nordamerika, Griechenland. Es handelt sich um Baumarten wie z.B. Küstentanne, Schwarzkiefer, Baumhasel, Atlas-und Libanon-Zeder. All diese Baumarten werden derzeit von Fachkreisen aufgrund ihrer trockenresistenten Standortsamplitude empfohlen.
Autochthones Eichensaatgut, das sowohl von mäßig feuchten, als auch trockenen Standorten im Stadtwald gewonnen wird, wird unterschiedlich thermisch behandelt und gelagert, bevor es in den Boden eingebracht wird. Hilfreich ist dabei die sogenannte Lohnanzucht. Gut entwickeltes Eichensaatgut wird im Stadtwald gesammelt, in einer Pflanzschule vorgezogen und steht dem StadtForst zur Verfügung. Damit werden zwei Dinge gewährleistet: erstens die Verfügbarkeit autochthonen Saatguts und zweitens Liefersicherheit, da die Nachfrage landesweit aufgrund der Klimaschäden hoch und Pflanzgut oft nicht verfügbar ist.
Versuchsflächen Esskastanie
Vorziehen der Pflanzen in Pflanztöpfen mit höherem Wasserhaltevermögen
Darüber hinaus werden epigenetische Untersuchungen zur Trockenresistenz der Rotbuche durchgeführt, sowie in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin Rotbuchen aus Herkünften wie Brandenburg und Sizilien getestet.
In einem Kooperationsprojekt mit der Goethe Universität Frankfurt wurden Versuchsflächen mit verschiedenen mediterranen Eichenarten angelegt (Flaumeiche, Ungarische Eiche, Steineiche). Im Vergleich dazu auf selber Fläche die heimische Stieleiche. Auch hier sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich nicht-heimische, wärmeangepasste Baumarten auf Stadtwaldflächen etablieren können.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der vollbudgetierte Bereich des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - weist im Haushaltsjahr 2022 ein Defizit in Höhe von voraussichtlich bis zu 3,9 Mio. € aus. Der festgestellte Mehraufwand geht im Grunde auf die vorab erläuterte Problematik und die nicht vorhersehbaren Kosten im Grünunterhaltungsbudget sowie auf die in der PG 22.09 abgebildete pauschale Konsolidierung des Dezernates X in Höhe von 5,23 Mio. € und aufgrund der späten Rechtskraft des Haushaltes in 2022 noch nicht umgesetzte Etatanträge zurück, deren Budgets im Zuge des Jahresabschlusses zur Übertragung nach 2023 vorgesehen sind. Zur Deckung wurden zunächst vollbudgetierte Mehrerträge und Minderaufwendungen (BGM 10), die nicht zweckgebunden nach 2023 zu übertragen waren, innerhalb der Dezernatsbudgetierung verwendet. Weiterhin wurden aus dem Bereich Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse (BGM 22) Mittel in Höhe von rd. 0,6 Mio. € herangezogen, sodass noch ein Defizit von 3,3 Mio. € verbleibt, welches nicht im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften ausgeglichen werden konnte. Der exakte Betrag wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2022 festgestellt. Der Ausgleich des entstandenen Defizits erfolgt aber in voller Höhe aus 2022 vereinnahmten, finanzrelevanten Mehrerträgen aus Beteiligungen im Bereich der Abfallwirtschaft in der Produktgruppe 22.03 im Budget des Dezernates X.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Februar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 21 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung im Ausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme