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Jahresabschluss 2022: Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 - Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen

Vorlagentyp: M
21 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Budgetüberschreitung im Produktbereich 22 des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist notwendig aufgrund der finanziellen Auswirkungen der steigenden Anforderungen im Bereich der Klimaanpassung und der Nutzung des öffentlichen Grüns. Das erwartete Ergebnis ist die Genehmigung der finanziellen Mittel zur Sicherstellung der Pflege und Erhaltung der städtischen Grünflächen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

der Coronapandemie

  1. Es dient zur Kenntnis, dass auch im Jahr 2022 die massiven Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung, die Nutzungsintensität der Grün- und Freiflächen mit einhergehender Vermüllung, aber auch die Erwartungshaltung der Bürgerschaft weitere Anforderungen an die Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen nach sich gezogen haben, die sich budgetwirksam niederschlagen. Der vollbudgetierte Bereich des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - wird aus den vorgenannten Gründen im Haushaltsjahr 2022 mit einem Defizit in Höhe von ca. 3,3 Mio. € abschließen. Die exakte Bezifferung des Betrages erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2022.
  2. Die unter I. aufgeführte Überschreitung wird gemäß § 100 Abs. 1 HGO genehmigt.
  3. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt vollständig aus 2022 erzielten finanzrelevanten Mehrerträgen der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich der Abfallwirtschaft".

Begründung

A. Zielsetzung

Das städtische Grün und der Stadtwald besitzen vielfältige soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Funktionen. Sie dienen der Gesundheitsvorsorge und der Umweltgerechtigkeit. Um diese Funktion zu erfüllen und auf diese Weise die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität zu garantieren sowie zum Erhalt der Biodiversität und der Verbesserung des Stadtklimas wesentlich beizutragen, müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Bewirtschaftung der Grün- und Freiflächen und des Stadtwaldes zur Verfügung gestellt werden.

Die zunehmende Nutzungsintensität, der Klimawandel sowie der Rückgang der Biodiversität stellen neue Herausforderungen an das städtische Grün, die sowohl auf der Maßnahmen- wie auch auf der Finanzierungsebene Berücksichtigung finden müssen.

Ebenso ist es notwendig, dem stetigen Werteverzehr wirksam und dauerhaft zu begegnen.

Folgende Maßnahmen sind zu nennen:

  • eine Mindestgrundpflege für alle Park-, Spiel- und Grünflächen dergestalt sicherzustellen, dass deren Qualität (Wert- und Substanzverlust) auf allen Flächen erhalten bleibt und der Bevölkerung adäquat zur Verfügung steht;
  • den Baumbestand zu pflegen, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, Bäume, wo möglich zeitnah nach zu pflanzen und Klimabaumarten zu erproben;
  • Baumstandorte zu verbessern, u.a. durch die Erprobung neuer Bodensubstrate und Bewässerungstechnik;
  • alternative Wasserquellen zu Bewässerung des städtischen Grüns zu erschließen und an entsprechenden Forschungsarbeiten teilzunehmen;
  • Spielplätze ordentlich zu bewirtschaften, d.h. zeitnah zu pflegen, defekte Spielangebote schnell zu reparieren oder zu erneuern und den Spielplatzabbau zu verhindern;
  • die Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe zu gewährleisten, insbesondere auf Spielplätzen, bei Bäumen und auf Wegeflächen;
  • die regelmäßige Reinigung und Müllentsorgung zur Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes und um Schädlingsbefall zu verhindern;
  • die Erhaltung des Stadtwaldes mit seinen ökologischen und sozialen Funktionen;
  • die Wiederaufforstung klimageschädigter Waldflächen und Etablierung klimaresistenter Waldbestände;
  • die Entnahme artenverdrängender, invasiver Konkurrenzvegetation, die durch den Klimawandel begünstigt ist und der Biodiversität entgegenarbeitet;
  • die Verkehrssicherung im Stadtwald zu gewährleisten, um diesen als Naherholungsgebiet zu erhalten;
  • Bürgerschaft durch Beteiligungsprozesse zu stärken;
  • die Wertschätzung für das öffentliche Grün durch Nachbarschaftsprojekte und Urban Gardening zu fördern.

B. Alternativen

Es besteht keine Alternative zu der Mehrkostenvorlage, da eine Reduzierung der Kosten eine umfassende Leistungseinschränkung bedeuten und nur noch Mittel für die Verkehrssicherung an Bäumen und Wegen oder zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen, wie dem Winterdienst zur Verfügung stehen. Dies würde sich auf die Reinigung und Pflege der stark genutzten Grünanlagen und Freiflächen, die Pflege und Kontrolle der Bäume sowie der Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen auswirken.

In der PG 22.07 resultiert der zusätzliche Finanzbedarf nicht nur aus Aufwendungen für unabdingbare Verkehrssicherung und die Wiederaufforstung des Stadtwaldes. Die Holzpreise entwickeln sich schwankend, daher muss jederzeit mit Absenkungen oder Einbrüchen gerechnet werden.

Ferner könnte das Grünflächenamt seiner Aufgabe die Biodiversität zu stärken und dem Klimawandel entgegenzuwirken nur noch sehr eingeschränkt nachkommen.

C. Lösungen

Das Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen - versucht durch verschiedene Strategien den vorab ausgeführten Entwicklungen entgegenzusteuern.

Neben den verstärkten Reinigungsleistungen wurde zudem durch flankierende Maßnahmen im Rahmen von #CleanFFM, wie dem Einsatz der Sauberkeitsbotschafter:innen sowie diversen Aktionen darauf hingewirkt, durch eine Bewusstmachung und gewünschten Verhaltensänderung in der Bevölkerung das Müllaufkommen zu reduzieren. Beispiele sind u. a. die Durchführung des stadtweiten Sauberkeitstages "Frankfurt Cleanup" oder die Kampagne "Frankfurt ist kein Aschenbecher".

Zusätzlich wurden zur Reduzierung der Vermüllung in den Grünanlagen weitere großvolumige Müllgaragen mit Unterstützung von #CleanFFM aufgestellt.

Zusätzlich bereitgestellte Mülltonnen z.B. im Günthersburgpark

Neben aktuellen Maßnahmen arbeitet das Grünflächenamt daran, den Frankfurter Stadtwald und die Grünanlagen an den Klimawandel anzupassen, um klimabedingte Schäden und Folgeerscheinungen abzumildern, sowie den Pflege- und insbesondere den Bewässerungsaufwand zu reduzieren.

Hierzu nimmt das Grünflächenamt beispielsweise am Straßenbaumtest II der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) teil. Dort werden bundesweit Daten und Entwicklungen von potentiellen Baumarten ermittelt und dokumentiert, die mit dem Klimawandel und mehr Trockenheit im Stadtraum besser zurechtkommen. Von der GALK wird eine Straßenbaumliste geführt, in welcher die Eigenschaften und derzeitigen Erkenntnisse über die einzelnen Baumarten und -sorten zusammengetragen werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse, sowie eigener praktischer Erfahrungen auf konkreten Standorten im Stadtgebiet Frankfurt am Main, wird alle zwei Jahre die Frankfurter Baumliste erstellt und überarbeitet. Bei sämtlichen Neupflanzungen werden trockenheitsangepasste Straßenbäume gepflanzt, die fortwährend auf ihre Stadtklimatauglichkeit und deren Besiedlung durch verschiedene Tierarten untersucht werden.

Zudem werden die Ausbaustandards für Baumstandorte und -gruben fortlaufend auf Grundlage der aktuellsten Erkenntnisse aus Forschung und Technik weiterentwickelt und getestet. So wurden im Jahr 2020 erstmals Baumgruben nach dem Prinzip der Skelettbauweise angelegt. Diese Bauweise soll eine bessere Durchlüftung und Wasserhaltung ermöglichen und somit die Anwuchschancen junger Stadtbäume deutlich erhöhen. Zudem wurden die Baumstandorte mit Messfühlern ausgestattet, um die Bäume zum richtigen Zeitpunkt mit der optimalen Menge an Wasser zu versorgen.

Um Erkenntnisse über klimaresistentere Baumarten und verschiedene waldbauliche Verfahren zu erhalten, wurden in den vergangenen vier Jahren durch die Forstmitarbeitenden verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Dies beinhaltet unter anderem die Anlage von diversen Versuchsflächen.

In Form von Jungpflanzen und Saat werden Freiflächen mit Baumarten unterschiedlicher Provenienzen bepflanzt. Dabei handelt es sich um heimische Baumarten, die bislang eher eine untergeordnete Rolle, sogenannte Nebenbaumarten, spielten (z.B. Winterlinde, Esskastanie, Elsbeere, Weißtanne, Spitzahorn), sowie um nicht-heimische Baumarten u.a. aus Frankreich, Korsika, Italien, Afrika, Nordamerika, Griechenland. Es handelt sich um Baumarten wie z.B. Küstentanne, Schwarzkiefer, Baumhasel, Atlas-und Libanon-Zeder. All diese Baumarten werden derzeit von Fachkreisen aufgrund ihrer trockenresistenten Standortsamplitude empfohlen.

Autochthones Eichensaatgut, das sowohl von mäßig feuchten, als auch trockenen Standorten im Stadtwald gewonnen wird, wird unterschiedlich thermisch behandelt und gelagert, bevor es in den Boden eingebracht wird. Hilfreich ist dabei die sogenannte Lohnanzucht. Gut entwickeltes Eichensaatgut wird im Stadtwald gesammelt, in einer Pflanzschule vorgezogen und steht dem StadtForst zur Verfügung. Damit werden zwei Dinge gewährleistet: erstens die Verfügbarkeit autochthonen Saatguts und zweitens Liefersicherheit, da die Nachfrage landesweit aufgrund der Klimaschäden hoch und Pflanzgut oft nicht verfügbar ist.

Versuchsflächen Esskastanie

Vorziehen der Pflanzen in Pflanztöpfen mit höherem Wasserhaltevermögen

Darüber hinaus werden epigenetische Untersuchungen zur Trockenresistenz der Rotbuche durchgeführt, sowie in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin Rotbuchen aus Herkünften wie Brandenburg und Sizilien getestet.

In einem Kooperationsprojekt mit der Goethe Universität Frankfurt wurden Versuchsflächen mit verschiedenen mediterranen Eichenarten angelegt (Flaumeiche, Ungarische Eiche, Steineiche). Im Vergleich dazu auf selber Fläche die heimische Stieleiche. Auch hier sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich nicht-heimische, wärmeangepasste Baumarten auf Stadtwaldflächen etablieren können.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der vollbudgetierte Bereich des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - weist im Haushaltsjahr 2022 ein Defizit in Höhe von voraussichtlich bis zu 3,9 Mio. € aus. Der festgestellte Mehraufwand geht im Grunde auf die vorab erläuterte Problematik und die nicht vorhersehbaren Kosten im Grünunterhaltungsbudget sowie auf die in der PG 22.09 abgebildete pauschale Konsolidierung des Dezernates X in Höhe von 5,23 Mio. € und aufgrund der späten Rechtskraft des Haushaltes in 2022 noch nicht umgesetzte Etatanträge zurück, deren Budgets im Zuge des Jahresabschlusses zur Übertragung nach 2023 vorgesehen sind. Zur Deckung wurden zunächst vollbudgetierte Mehrerträge und Minderaufwendungen (BGM 10), die nicht zweckgebunden nach 2023 zu übertragen waren, innerhalb der Dezernatsbudgetierung verwendet. Weiterhin wurden aus dem Bereich Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse (BGM 22) Mittel in Höhe von rd. 0,6 Mio. € herangezogen, sodass noch ein Defizit von 3,3 Mio. € verbleibt, welches nicht im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften ausgeglichen werden konnte. Der exakte Betrag wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2022 festgestellt. Der Ausgleich des entstandenen Defizits erfolgt aber in voller Höhe aus 2022 vereinnahmten, finanzrelevanten Mehrerträgen aus Beteiligungen im Bereich der Abfallwirtschaft in der Produktgruppe 22.03 im Budget des Dezernates X.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Februar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 21 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 14
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 16 · 13.03.2023
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 33 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG

OBR 11
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 18 · 14.03.2023
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 19 · 16.03.2023
TO II, TOP 13
Beraten
a) Die Vorlage M 33 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 16 · 16.03.2023
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 33 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung im Ausschuss)

OBR 15
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 20.03.2023
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

OBR 16
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBEGrüneSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

OBR 13
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 8
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 19 · 24.03.2023
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 28.03.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 30.03.2023
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 20 · 27.04.2023
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 33 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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