Umbau und Sanierung der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) und Neubau einer Tiefgarage Umbau und Sanierung der "Bar ohne Namen" (Pavillongebäude,…
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Umbau und Sanierung der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) und Neubau einer Tiefgarage Umbau und Sanierung der "Bar ohne Namen" (Pavillongebäude, Eschenheimer Tor 3) Antrag auf Fällung von einem Baum in der Bockenheimer Anlage (Wallanlage)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Umbau und die Sanierung der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie den Neubau einer Tiefgarage vor. Zudem wird die Fällung einer Eibe in der Bockenheimer Anlage beantragt, da diese für die Baumaßnahmen notwendig ist. Es wird eine Ersatzpflanzung in unmittelbarer Nähe vorgesehen.
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Neues zu Hochstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Umbaumaßnahme des Pavillongebäudes Eschenheimer Tor 3 (B-2022-1028-4, Bauvorhaben des Amtes für Bau und Immobilien) an dem Gebäude umfangreiche bauliche Veränderungen vorzunehmen sind.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Baumaßnahme Landwirtschaftliche Rentenbank, Hochstraße 2 (B-2022-349-4, privates Bauvorhaben der Landwirtschaftlichen Rentenbank) die Sanierung des bestehenden Gebäudes sowie den Neubau einer Tiefgarage umfasst.
- Es dient zur Kenntnis, dass in der Grünanlage Bockenheimer Anlage, rückwärtig des Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Hochstr. 2) bzw. des Pavillons "Bar ohne Namen" (Eschenheimer Tor 3) beabsichtigt ist, die in der öffentlichen Grünanlage stehende Eibe (Baumnummer 4, laut städtischem Baumkataster) zu fällen. Es handelt sich um folgenden Baum: Taxus baccata, Eibe (Nr. 4) | Stammumfang 1,10 m Die Eibe steht unmittelbar an der Fassade und somit im Bereich des für die Baumaßnahme Eschenheimer Tor 3 notwendigen Fassadengerüstes. Zudem befindet sie sich im Bereich des geplanten Arbeits- und Transportweges der Baumaßnahme Eschenheimer Tor 3 sowie der Baumaßnahme Landwirtschaftliche Rentenbank, Hochstraße 2. Um die Flächeninanspruchnahme der Baustelleneinrichtung bzw. den Eingriff in die öffentliche Grünfläche Bockenheimer Anlage möglichst gering zu halten, kann der Arbeits- und Transportweg nicht aus dem Bereich der Eibe verlegt werden. Ein Erhalt der Eibe ist an dieser Stelle nicht möglich.
- Der Fällung der Eibe (Nr. 4) wird zugestimmt.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für den Baum eine Ersatzpflanzung in unmittelbarer Nähe innerhalb der Bockenheimer Anlage vorgenommen wird.
Begründung
Neben der Entkernung des Pavillongebäudes Eschenheimer Tor 3 ist auch eine vollständige Erneuerung der Fassade und des Dachs durchzuführen. Diese Maßnahmen erfordern aus Gründen der Arbeitssicherheit das Stellen eines Fassadengerüsts. Der Abstand der Vorderkante des Gerüsts zur Wand beträgt dabei ca. 1,50 m. Den beigefügten Plänen ist zu entnehmen, dass der Stamm der neben dem Pavillonbau wachsenden Eibe einen Abstand von lediglich ca. 1,0 m zur Fassade aufweist. Der für die Errichtung des Gerüsts erforderliche Abstand zwischen Eibe und Wand ist für die Aufstellung eines Fassadengerüsts somit nicht ausreichend, zumal die Äste der Eibe bereits auf der Dachfläche des Pavillons aufliegen. Um den Eingriff in die Bockenheimer Anlage (Wallanlage) möglichst gering zu halten und für das Gerüst eine stabile Aufstellfläche zu gewährleisten, ist angrenzend ein temporärer Arbeits- und Transportweg mit einer Breite von 2 m vorgesehen, der ebenfalls der Baustelleneinrichtung der benachbarten Baumaßnahme (B-2022-349-4 Umbau und Sanierung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Hochstr. 2) dient. Auch in diesen Transportweg ragt die Eibe hinein. Würde die Eibe, ungeachtet des Fassadengerüsts, an der Stelle belassen werden, so müsste der Transportweg um mind. 2 m von dem Pavillon weiter in die Grünfläche verschoben werden. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf die angrenzende Containeranlage, die um 3 Container reduziert werden müsste und damit den logistischen Anforderungen nicht mehr entsprechen würde. Hier wäre ein Ausweichen auf die öffentlichen Verkehrswege im Bereich der Hochstraße oder Eschenheimer Tor notwendig, was unweigerlich mit der Sperrung von mindestens einer Fahrspur einhergehen würde. Diese Möglichkeit wurde bereits durch die Baulogistik geprüft und nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt als nicht realisierbar dargestellt. Aufgrund der beengten Verhältnisse durch die angrenzenden Straßen ist ein alternativer Aufstellort für die Containeranlage damit nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Februar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.03.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung im Ausschuss); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: 4 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Zustimmung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)