Sportanlage Seckbach-Süd (Hochstädter Straße 22a) - Grundsanierung Funktionsgebäude hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 278
Betreff: Sportanlage Seckbach-Süd (Hochstädter Straße 22a) - Grundsanierung Funktionsgebäude hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, §§ 10274, 10317 - M 190/05, M 212/05, M 223/05 -
- Der Grundsanierung des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Seckbach-Süd (Hochstädter Straße 22a) wird zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 436.000 € netto ( 505.760 € brutto) ab. Die städtischerseits erforderlichen Mittel werden bewilligt; sie werden jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im Nachtrag zum Haushalt 2005/2006 - Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten - unter der Produktgruppe 21.15 (ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten ist. Ein erster Mittelabfluss erfolgt in 2006, die Maßnahme wird voraussichtlich in 2006 abge schlossen sein. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Vermögenshaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. Die Verbuchung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist auf dem entsprechenden Steuerkonto vorzunehmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 34.880 € ( 2,5% Abschreibung und 5.5% kalkulatorische Zinsen ) zu rechnen ist. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen sachlichen und personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Seckbach Süd (Hochstädterstraße 22a) führt die Fußballgesellschaft Seckbach 02 e. V.( 553 Mitglieder, davon 347 Kinder und Jugendliche = 62,7 %, Stand 13.6.05) ihren gesamten Übungs- und Spielbetrieb durch. Weiterhin wird die Sportanlage genutzt von Leichtathleten, Betriebssport, Versehrtensport, Breitensport (Sportabzeichen) und Schulsport. Das auf der Sportanlage befindliche Funktionsgebäude stammt aus dem Jahr
- Im eingeschossigen Gebäude befinden sich 4 Umkleideräume, 2 Duschräume, 2 Innentoiletten und 2 von außen zugängliche Toiletten, 1 Schiedsrichterraum, 1 Kassenraum, 1 Raum für Geräte und ein Regieraum. Nach eingehender Überprüfung durch die städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass eine grundlegende Sanierung der ohnehin nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechenden Räume erforderlich ist. B. Alternativen Eine Alternative zur Sanierung wäre ein Neubau. Da die Bausubstanz aber noch als erhaltenswert bezeichnet werden kann, scheidet dies aus. C. Lösung Die Sanierungsarbeiten umfassen u.a. die Erneuerung der Außenhaut des Gebäudes ( das Dach und die Fassade sollen wärmegedämmt werden), die Funktionsräume (die gesamten Wand- und Bodenfliesen in den Duschräumen einschl. Abdichtung werden erneuert) sowie die technischen Anlagen. Es wird von den Sanierungsmaßnahmen eine Einsparung bei den laufenden Betriebskosten erwartet. Die an der Fassade angeordnete Stiefelwaschanlage ist zum Gebäude hin undicht und soll im Abstand zum Gebäude neu errichtet werden. Es ist vorgesehen, den Kassenraum in einen zweiten Schiedsrichterraum umzuwandeln. Dies ist erforderlich, da zunehmend Schiedsrichterinnen eingesetzt werden. Während der Bauzeit werden Container zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes gestellt, sofern die Sanierungsmaßnahme nicht innerhalb der spielfreien Zeit abgeschlossen werden kann. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss der Grundsanierung nur kalkulatorische Kosten in Höhe von 34.880 € (Abschreibung 2,5% = 10.900 € und Verzinsung 5,5% = 23.980 €) zu erwarten. Personelle und sachliche Folgekosten entstehen nicht. Die Maßnahme ist in den Stadtverordnetenbeschlüssen § 8577 vom 27.01.2005 (M 223), § 10274 vom 17.11.2005 (M190) und § 10317 vom 17.11.2005 (M 212) enthalten. Anlage Ansicht_und_Grundriss (nicht öffentlich - ca. 344 KB) Anlage Erlaeuterungsbericht (ca. 191 KB) Anlage Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 145 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FAG und REP; GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Die Linke. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)