Sportanlage Roseggerplatz (Eschersheimer Landstraße 328) - Grundsanierung Funktionsgebäude - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 277
Betreff: Sportanlage Roseggerplatz (Eschersheimer Landstraße 328) - Grundsanierung Funktionsgebäude - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, §§ 10274, 10317 - M 190/05, M 212/05, M 223/05 -
- Der Grundsanierung des Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Roseggerplatz wird zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 298.000 € netto ( 345.680 € brutto) ab. Die städtischerseits erforderlichen Mittel werden bewilligt ; sie werden jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im Nachtrag zum Haushalt 2005/2006 - Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten - unter der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten ist. Ein erster Mittelabfluss erfolgt in 2006, die Maßnahme wird voraussichtlich in 2006 abgeschlossen sein. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Vermögenshaushalt bei der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) nachzuweisen. Die Verbuchung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist auf dem entsprechenden Steuerkonto vorzunehmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 23.840,00 € ( 2,5% Abschreibung und 5.5% kalkulatorische Zinsen ) zu rechnen ist. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen sachlichen und personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Roseggerplatz (Eschersheimer Landstraße 328) führen der Ballspielclub Schwarz Weiß 1919 Frankfurt e.V. mit insgesamt 405 Mitgliedern, davon 267 Kinder und Jugendliche ( = 65,9 %) und die SG Concordia 1958 Eschersheim e.V. mit insgesamt 153 Mitgliedern, davon 71 Kinder und Jugendliche ( = 46,4%) ihren gesamten Übungs- und Spielbetrieb durch.( Mitgliederzahlen Stand 13.6.2005). Weiter wird die Anlage vom Schulsport genutzt. Das auf der Sportanlage befindliche Funktionsgebäude stammt aus dem Jahr
- Im eingeschossigen Gebäude befinden sich 4 Umkleideräume, 2 Duschräume, 2 Innentoiletten und 2 von außen zugängliche Toiletten, 1 Schiedsrichterraum und 1 Platzwartraum. Nach eingehender Überprüfung durch die städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass eine grundlegende Sanierung der ohnehin nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechenden Räume erforderlich ist. B. Alternativen Eine Alternative zur Sanierung wäre ein Neubau. Da die Bausubstanz aber noch als erhaltenswert bezeichnet werden kann, scheidet dies aus. C. Lösung Die Sanierungsarbeiten umfassen u.a. die Erneuerung der Außenhaut des Gebäudes ( das Dach und die Fassade sollen wärmegedämmt werden), die Funktionsräume (die gesamten Wand- und Bodenfliesen in den Duschräumen einschl. Abdichtung werden erneuert) sowie die technischen Anlagen. Es wird von den Sanierungsmaßnahmen eine Einsparung bei den laufenden Betriebskosten erwartet. Die an der Fassade angeordnete Stiefelwaschanlage ist zum Gebäude hin undicht und soll im Abstand zum Gebäude neu errichtet werden. Es ist vorgesehen, den Platzwartraum in einen zweiten Schiedsrichterraum umzuwandeln. Während der Bauzeit werden Container zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes gestellt, sofern die Sanierungsmaßnahme nicht in der spielfreien Zeit abgeschlossen werden kann. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss der Grundsanierung nur kalkulatorische Kosten in Höhe von 23.840 € ( Abschreibung 2,5% = 7.450,00 € und Verzinsung 5,5% = 16.390,00 €) zu erwarten. Personelle und sachliche Folgekosten entstehen nicht. Die Maßnahme ist in den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung § 8577 vom 27.01.2005, § 10274 vom 17.11.2005 (M 190 ) und § 10317 vom 17.11.2005 (M 212) enthalten. Anlage Erlaeuterungsbericht (ca. 218 KB) Anlage Grundriss (nicht öffentlich - ca. 229 KB) Anlage Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 158 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FAG und REP; GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Die Linke. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)