Bestellung der Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Firma Falk GmbH & Co KG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zu beauftragen. Dies erfolgt auf Grundlage der Ausschreibung und der Empfehlung der Betriebskommission. Die Gesamtkosten für die Prüfung belaufen sich auf voraussichtlich 40.390,00 €.
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A. Zielsetzung
Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 des EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Mit Beschluss vom 29.10.2019 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgeschlagen, die Firma Falk GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Solmsstraße 71 60486 Frankfurt am Main für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG, hat nach erfolgter Ausschreibung durch das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk GmbH & Co KG hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgreich durchgeführt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2019, die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, die Prüfung der Bezüge der Betriebsleiterin, für einen gesonderten Bericht zur Überkompensationskontrolle und die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex ergibt sich voraussichtlich eine Gesamtsumme von netto 40.390,00 €.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Februar 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.03.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)