Erweiterte Schulische Betreuung Albert-Schweitzer-Schule (ESB 200) 60433 Frankfurt am Main - Frankfurter Berg, Berkersheimer Weg 26 hier: Errichten und…
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Erweiterte Schulische Betreuung Albert-Schweitzer-Schule (ESB 200) 60433 Frankfurt am Main - Frankfurter Berg, Berkersheimer Weg 26 hier: Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 248
Betreff: Erweiterte Schulische Betreuung Albert-Schweitzer-Schule (ESB 200) 60433 Frankfurt am Main - Frankfurter Berg, Berkersheimer Weg 26 hier: Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage
- Dem Errichten und Betreiben einer Pavillonanlage mit 105 Plätzen in der Erweiterten Schulischen Betreuung der Albert-Schweitzer-Schule wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Maßnahme in ihrer Sitzung am 07.11.2017 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 1.765.845 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtkosten nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abbau der Pavillonanlage von 50.000 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
- Es dient zur Kenntnis, dass Kita Frankfurt seit März 2017 Träger der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Albert-Schweitzer-Schule mit 55 Betreuungsplätzen ist.
- Die Erweiterung der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Albert-Schweitzer-Schule (ESB 200) ist daher im Investitionsprogramm 2017-2020 des Betriebs Kita Frankfurt nicht enthalten. Die Finanzierung wird durch Priorisierungen im Erfolgsplan sichergestellt.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss von bis zu 1.715.845 € bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass - die Finanzierung des Investitionszuschusses durch Sollveränderung aus dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 sichergestellt werden kann. - im Haushaltsjahr 2017 eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von bis zu 1.715.845 € geplant ist.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung:
- A)Zielsetzung Die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) befindet sich derzeit in einem Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule. Mit Wirkung vom 01.03.2017 übernahm Kita Frankfurt die Aufgabe der städtischen Betreuung als Erweiterte Schulische Betreuung an der Albert-Schweitzer-Schule mit 55 Plätzen. Die räumliche Situation der ESB an der Albert-Schweitzer-Schule ist sehr beengt. Die Schule hat ebenfalls weitere Raumbedarfe angemeldet. In Abstimmungsgesprächen wurde deutlich, dass am Frankfurter Berg ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen für Schulkinder besteht. Aus diesem Grunde wurden 50 weitere Betreuungsplätze in der ESB zur Verfügung gestellt. Die räumliche Situation in der ESB an der Schule ist extrem beengt. Die zusätzlichen Plätze können nur bis Ende 2018 in den räumlichen Provisorien genutzt werden. Danach ist die Erweiterte Schulische Betreuung auszulagern. Für die Auslagerung ist eine Pavillonanlage an der Albert-Schweitzer-Schule geplant. Die Auslagerung ist für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Aufgrund der Nutzungsdauer von fünf Jahren werden die bauaufsichtlichen Anforderungen der aktuellen EnEV - 15 % erfüllt werden. Bei einer Nutzungsdauer von fünf Jahren ist der Kauf wirtschaftlicher als die Anmietung einer vergleichbaren Pavillonanlage. Die Auslagerung ist mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 540,00m2 für fünf Gruppen ausgelegt. Es wird lediglich eine Teeküche benötigt, da die Essenversorgung der Kinder weiterhin durch die Kantine der Albert-Schweitzer-Schule erfolgt. Auch die Außenanlagen und Spielflächen der Albert-Schweitzer-Schule stehen während der Zeit der Auslagerung zur Verfügung. Der Ausbau der Außenanlagen kann daher auf ein Minimum reduziert werden. Gemäß der Kostenberechnung der FAAG belaufen sich die Gesamtkosten für die Herstellung sowie den anschließenden Rückbau der Auslagerung auf ca. 1.765.845 €. Die Baukosten wurden auf der Grundlage von vergleichbaren und realisierten Objekten ermittelt (BKI Baukosten 2017).
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Erweiterung der Erweiterten Schulischen Betreuung der Albert-Schweitzer-Schule durch Errichtung einer Pavillonanlage, können 105 Kinder (5 Gruppen) betreut werden. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Der Wärmeschutz der Pavillonanlage entspricht der ENEV
- Gemäß EEWärmeG ist der Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, wird als Ersatzmaßnahme der Jahres-Primärenergiebedarf gemäß EnEV um 15% reduziert. D) Kosten
- Investitionsbedarf 1.715.845,00 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Pavillonanlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2018 1.715.845,00 € 1.715.845,00 € Gesamtsumme brutto 1.715.845,00 € Rückbau (nicht aktivierungsfähige Aufwendungen) Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2023 50.000,00 € 50.000,00 € Gesamtsumme brutto 50.000,00 €
- Zugehörige zusätzliche Folgekosten keine
- Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs
- a)zusätzliche personelle Folgekosten keine
- b)zusätzliche sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 30.000,00 € - zusätzliche Betriebskosten 42.043,00 € (Ansatz : Erfahrungswert aus Vorlage Kinderzentrum Am Lindenbaum (KiZ 86) für 512 m2, ENEV - 8 % = 42.043,00 €)
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Zusätzliche Jahreserträge keine
- a)voraussichtliche Elternentgelte keine
- b)Landeszuschuss keine
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges keine Anlage 1_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 148 KB) Anlage 2_Liegenschaftsplan (ca. 376 KB) Anlage 3_Grundrissplan (ca. 1,4 MB) Anlage 4_Erlaeuterungsbericht (ca. 119 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL