ÖPP 4 Schulen Änderung des Rahmenvertrages
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 247
Betreff: ÖPP 4 Schulen Änderung des Rahmenvertrages Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2236 (M 79)
- Es dient zur Kenntnis, dass die Hochtief PPP-Solutions GmbH eine Holding Hochtief PPP
- Holding GmbH & Co. KG gegründet hat. Dieser Holding soll die Projektgesellschaft PPP Schulpartner GmbH & Co. KG, die mit dem Betrieb der 4 Frankfurter Schulen im ÖPP-Projekt betraut ist und bisher zu 100% im Eigentum der Hochtief PPP Solutions GmbH stand, sowie weitere PPP-Gesellschaften anderer Städte und öffentlicher Einrichtungen zugeordnet werden. Weiter ist durch Hochtief Solutions GmbH beabsichtigt, 50% der Anteile an dieser Holding an den Infrastrukturfonds Bilfinger Berger Global Infrastructure (BBGI) zu veräußern. Aufgrund der Regelung im Rahmenvertrag zum Neubau, Teilneubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Schulen zwischen Hochtief PPP Solutions GmbH und der Stadt Frankfurt am Main muss Hochtief PPP Solutions GmbH mindestens 51 % der Geschäftsanteile an der Hochtief PPP Schulpartner GmbH & Co. KG halten. Die von Hochtief PPP Solutions GmbH angestrebte organisatorische Veränderung bedarf deshalb der Zustimmung der Stadt Frankfurt am Main.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Abwicklung des Bau-, Sanierungs-, und Facility-Management-Vertrages durch diese Änderung der Gesellschaftsform nicht tangiert wird, sondern weiterhin die vertraglich vereinbarte Qualität, die Höhe der Entgelte und mögliche vertragliche Sanktionen bei Schlechtleistung vollständig erhalten bleiben. Es ist weiterhin sichergestellt, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und Forderungen auf den fachlich bewährten, auch bisher verantwortlichen Vertragspartner Hochtief PPP Schulpartner GmbH & Co. KG zugreifen kann.
- Der Einbeziehung der Hochtief PPP
- Holding GmbH & Co. KG und der Beteiligung des Bilfinger Berger Global Infrastructure Fonds wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die bisher vertraglich festgelegten Rahmenbedingungen gesichert werden. Insbesondere wird für den Fall einer Weiterveräußerung der BBGI-Anteile an der Hochtief PPP
- Holding GmbH & Co. KG ein Vorkaufsrecht für die Hochtief PPP Solutions GmbH vertraglich festgeschrieben, so dass sie wieder über die Mehrheitsstimmrechte innerhalb der Holding-Gesellschaft verfügt.
- Das Dezernat III wird beauftragt, die notwendige vertragliche Regulierung mit der Hochtief PPP Solutions GmbH vorzunehmen. Begründung: A. Zielsetzung Derzeit unterliegt die Bauwirtschaft in Deutschland und Europa grundsätzlichen strukturellen Veränderungen. Die Konzepte reichen von einer weitreichenden Angebotspalette (insbesondere gebäudewirtschaftlicher Dienstleistungen) bis zur Konzentration auf das Kerngeschäft. So strebt die Hochtief PPP Solutions GmbH eine Verstärkung durch Veräußerung von Anteilen an einen weiteren Baukonzern an. Zu diesem Zweck wurde die Holding Hochtief PPP
- Holding GmbH & Co. KG gegründet sowie die Veräußerung von 50 % der Anteile an den Bilfinger Berger Global Infrastructure Fonds (BBGI) geplant. Die Gesellschaftsstruktur stellt sich dann wie folgt dar: Der Bilfinger Berger Global Infrastructure Fonds (BBGI) ist seit Dezember 2011 in London börsennotiert und umfasst derzeit 20 Öffentlich-Private-Partnerschaft-Projekte aus den Bereichen Transportinfrastruktur (Autobahnen) und Sozialinfrastruktur (Schulen, Krankenhäuser, Gefängnisse) in Europa, Kanada und Australien. Er strebt eine moderate, nicht volatile Rendite für dieses Invest an. In der Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hochtief PPP Solutions GmbH als Investor des ÖPP-Projektes 4 Schulen ist ein beherrschender Stimmrechtsanteil der HT PPP Solutions GmbH in Höhe von mindestens 51% an der Hochtief PPP Schulpartner GmbH & Co. KG vorgegeben. Durch vertragliche Regelungen in der zu überarbeitenden Rahmenvereinbarung soll sichergestellt werden, dass auch bei Einbindung einer Holding als Zwischengesellschaft die Einflussmöglichkeiten für die Stadt bestehen bleiben. Weiterhin ist sichergestellt, dass der verantwortliche, einheitliche Ansprechpartner für die Stadt Frankfurt am Main bei der Abwicklung des Bau-, Sanierungs- und Facility-Management-Vertrages die Hochtief PPP Schulpartner GmbH & Co. KG bleibt. B. Alternativen Die juristische Prüfung hat ergeben, dass die Stadt Frankfurt am Main mit der Zustimmung zu den Anteilsverkäufen mit den unter C: Lösung genannten Klauseln die bisherige Rechtsstellung aus der Rahmenvereinbarung am besten aufrechterhalten wird. C. Lösung Mit der Neuaufstellung innerhalb des Konzerns Hochtief wird ermöglicht, ein weiteres potentes Unternehmen mit dem entsprechenden Know how im Gebäudemanagement einzubinden, das Interesse an nachhaltiger, solider Investition und der Geschäftsbesorgung in der kommunalen Infrastruktur hat. Der angestrebten Gesellschaftsform wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Hochtief PPP-Solutions GmbH im Falle einer Weiterveräußerung der BBGI-Anteile an der Hochtief PPP
- Holding GmbH & Co. KG ein Vorkaufsrecht in der Form zusteht, dass sie wieder über die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte an der Hochtief PPP
- Holding GmbH & Co. KG verfügt. Die vertragliche Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hochtief PPP Solutions GmbH wird in diesem Sinne den neuen Gegebenheiten angepasst. Auch in der neuen Konstruktion gilt der bestehende Bau-, Sanierungs- und Facility-Management-Vertrag weiter, d.h. die vereinbarten Qualitäten, Preise, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten (Malus - Rechnungskürzung bei Schlechterfüllung) haben nach wie vor Gültigkeit. Die Gebäude bleiben auch weiterhin im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Bei der Rückabwicklung nach 20jähriger Betriebszeit wird der vertragliche festgeschriebene Gebäudebestand zu den gleichen Konditionen wie bisher in qualitativ hochwertigem baulichen Standard ohne Instandhaltungsstau geschuldet. D. Kosten Die vereinbarten Betriebsentgelte für die 4 Frankfurter Schulen im ÖPP-Projekt bleiben wie bei Vertragsabschluss für die Restlaufzeit des Bau-, Sanierungs- und Facility-Managements-Vertrages unverändert.Nebenvorlage: Antrag vom 23.01.2014, NR 781
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2013Sie sind hierMM 247ÖPP 4 Schulen Änderung des RahmenvertragesMagistratsvortrag
- 23. Januar 2014NRNR 781Aus den Fehlern bei PPP-Projekten Lehren ziehen!STVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 247 = Ablehnung, NR 781 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen 1 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)