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ÖPP 4 Schulen Änderung des Rahmenvertrages

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren8 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 247

Betreff: ÖPP 4 Schulen Änderung des Rahmenvertrages Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2236 (M 79)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Hochtief PPP-Solutions GmbH eine Holding Hochtief PPP
  2. Holding GmbH & Co. KG gegründet hat. Dieser Holding soll die Projektgesellschaft PPP Schulpartner GmbH & Co. KG, die mit dem Betrieb der 4 Frankfurter Schulen im ÖPP-Projekt betraut ist und bisher zu 100% im Eigentum der Hochtief PPP Solutions GmbH stand, sowie weitere PPP-Gesellschaften anderer Städte und öffentlicher Einrichtungen zugeordnet werden. Weiter ist durch Hochtief Solutions GmbH beabsichtigt, 50% der Anteile an dieser Holding an den Infrastrukturfonds Bilfinger Berger Global Infrastructure (BBGI) zu veräußern. Aufgrund der Regelung im Rahmenvertrag zum Neubau, Teilneubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Schulen zwischen Hochtief PPP Solutions GmbH und der Stadt Frankfurt am Main muss Hochtief PPP Solutions GmbH mindestens 51 % der Geschäftsanteile an der Hochtief PPP Schulpartner GmbH & Co. KG halten. Die von Hochtief PPP Solutions GmbH angestrebte organisatorische Veränderung bedarf deshalb der Zustimmung der Stadt Frankfurt am Main.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Abwicklung des Bau-, Sanierungs-, und Facility-Management-Vertrages durch diese Änderung der Gesellschaftsform nicht tangiert wird, sondern weiterhin die vertraglich vereinbarte Qualität, die Höhe der Entgelte und mögliche vertragliche Sanktionen bei Schlechtleistung vollständig erhalten bleiben. Es ist weiterhin sichergestellt, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und Forderungen auf den fachlich bewährten, auch bisher verantwortlichen Vertragspartner Hochtief PPP Schulpartner GmbH & Co. KG zugreifen kann.
  4. Der Einbeziehung der Hochtief PPP
  5. Holding GmbH & Co. KG und der Beteiligung des Bilfinger Berger Global Infrastructure Fonds wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die bisher vertraglich festgelegten Rahmenbedingungen gesichert werden. Insbesondere wird für den Fall einer Weiterveräußerung der BBGI-Anteile an der Hochtief PPP
  6. Holding GmbH & Co. KG ein Vorkaufsrecht für die Hochtief PPP Solutions GmbH vertraglich festgeschrieben, so dass sie wieder über die Mehrheitsstimmrechte innerhalb der Holding-Gesellschaft verfügt.
  7. Das Dezernat III wird beauftragt, die notwendige vertragliche Regulierung mit der Hochtief PPP Solutions GmbH vorzunehmen. Begründung: A. Zielsetzung Derzeit unterliegt die Bauwirtschaft in Deutschland und Europa grundsätzlichen strukturellen Veränderungen. Die Konzepte reichen von einer weitreichenden Angebotspalette (insbesondere gebäudewirtschaftlicher Dienstleistungen) bis zur Konzentration auf das Kerngeschäft. So strebt die Hochtief PPP Solutions GmbH eine Verstärkung durch Veräußerung von Anteilen an einen weiteren Baukonzern an. Zu diesem Zweck wurde die Holding Hochtief PPP
  8. Holding GmbH & Co. KG gegründet sowie die Veräußerung von 50 % der Anteile an den Bilfinger Berger Global Infrastructure Fonds (BBGI) geplant. Die Gesellschaftsstruktur stellt sich dann wie folgt dar: Der Bilfinger Berger Global Infrastructure Fonds (BBGI) ist seit Dezember 2011 in London börsennotiert und umfasst derzeit 20 Öffentlich-Private-Partnerschaft-Projekte aus den Bereichen Transportinfrastruktur (Autobahnen) und Sozialinfrastruktur (Schulen, Krankenhäuser, Gefängnisse) in Europa, Kanada und Australien. Er strebt eine moderate, nicht volatile Rendite für dieses Invest an. In der Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hochtief PPP Solutions GmbH als Investor des ÖPP-Projektes 4 Schulen ist ein beherrschender Stimmrechtsanteil der HT PPP Solutions GmbH in Höhe von mindestens 51% an der Hochtief PPP Schulpartner GmbH & Co. KG vorgegeben. Durch vertragliche Regelungen in der zu überarbeitenden Rahmenvereinbarung soll sichergestellt werden, dass auch bei Einbindung einer Holding als Zwischengesellschaft die Einflussmöglichkeiten für die Stadt bestehen bleiben. Weiterhin ist sichergestellt, dass der verantwortliche, einheitliche Ansprechpartner für die Stadt Frankfurt am Main bei der Abwicklung des Bau-, Sanierungs- und Facility-Management-Vertrages die Hochtief PPP Schulpartner GmbH & Co. KG bleibt. B. Alternativen Die juristische Prüfung hat ergeben, dass die Stadt Frankfurt am Main mit der Zustimmung zu den Anteilsverkäufen mit den unter C: Lösung genannten Klauseln die bisherige Rechtsstellung aus der Rahmenvereinbarung am besten aufrechterhalten wird. C. Lösung Mit der Neuaufstellung innerhalb des Konzerns Hochtief wird ermöglicht, ein weiteres potentes Unternehmen mit dem entsprechenden Know how im Gebäudemanagement einzubinden, das Interesse an nachhaltiger, solider Investition und der Geschäftsbesorgung in der kommunalen Infrastruktur hat. Der angestrebten Gesellschaftsform wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Hochtief PPP-Solutions GmbH im Falle einer Weiterveräußerung der BBGI-Anteile an der Hochtief PPP
  9. Holding GmbH & Co. KG ein Vorkaufsrecht in der Form zusteht, dass sie wieder über die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte an der Hochtief PPP
  10. Holding GmbH & Co. KG verfügt. Die vertragliche Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Hochtief PPP Solutions GmbH wird in diesem Sinne den neuen Gegebenheiten angepasst. Auch in der neuen Konstruktion gilt der bestehende Bau-, Sanierungs- und Facility-Management-Vertrag weiter, d.h. die vereinbarten Qualitäten, Preise, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten (Malus - Rechnungskürzung bei Schlechterfüllung) haben nach wie vor Gültigkeit. Die Gebäude bleiben auch weiterhin im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Bei der Rückabwicklung nach 20jähriger Betriebszeit wird der vertragliche festgeschriebene Gebäudebestand zu den gleichen Konditionen wie bisher in qualitativ hochwertigem baulichen Standard ohne Instandhaltungsstau geschuldet. D. Kosten Die vereinbarten Betriebsentgelte für die 4 Frankfurter Schulen im ÖPP-Projekt bleiben wie bei Vertragsabschluss für die Restlaufzeit des Bau-, Sanierungs- und Facility-Managements-Vertrages unverändert.Nebenvorlage: Antrag vom 23.01.2014, NR 781

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2013Sie sind hier
    MM 247ÖPP 4 Schulen Änderung des Rahmenvertrages
    Magistratsvortrag
  2. 23. Januar 2014NRNR 781Aus den Fehlern bei PPP-Projekten Lehren ziehen!STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 6
Sitzung 27 · 21.01.2014
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 247 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

OBR 3
Sitzung 28 · 23.01.2014
TO I, TOP 35
Beraten
a) Die Vorlage M 247 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 38
Beraten
a) Die Vorlage M 247 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 28.01.2014
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 247 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 781 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 247 = Ablehnung, NR 781 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömerFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 247 = Ablehnung, NR 781 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 30.01.2014
TO II, TOP 42
Angenommen
1. Der Vorlage M 247 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 781 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömerÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömerÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)

OBR 3
Sitzung 29 · 20.02.2014
TO I, TOP 34
Beraten
Die Vorlage M 247 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 28 · 21.02.2014
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 247 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 30 · 20.03.2014
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 247 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDP
Ablehnung:
1 SPDLinkeÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Enthaltung:
2 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen 1 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

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