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Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 244

Betreff: Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.06.1999, § 4473 (NR 716)

  1. Die in Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die beschlossene Satzung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Bedingt durch etliche Änderungen wurde eine Neufassung der Satzung erforderlich. § 4 Absatz (6) regelte die Entschädigung der von der Stadt Frankfurt am Main in die Planungsversammlung Südhessen entsandten Mitglieder. Seit dem 06.09.2002 heißt dieses Gremium "Regionalversammlung Südhessen". § 6 der bisherigen Satzung sah vor, dass die Beisitzer in Widerspruchsausschüssen als Durchschnittssätze die Entschädigung erhalten, die ehrenamtlichen Richtern nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (EhrRiEG) in seiner jeweiligen Fassung zustehen. Da dieses Gesetz aufgehoben worden ist, wurde eine Neuregelung erforderlich. Die bisher in Euro centgenau umgerechneten DM-Beträge wurden auf einen glatten Euro-Betrag auf- bzw. abgerundet und dann um 5 % angehoben. Weiterhin wurden die monatlichen Aufwandsentschädigungen der Fahrzeug- und Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehr neu festgelegt. Der § 6 der vorgelegten Satzung regelt die Entschädigungen der Organisatorischen Leiterinnen und Leiter Rettungsdienst sowie der Leitenden Notärztinnen und Notärzte, die als Ehrenbeamte auf Zeit erstmals in die Entschädigungssatzung aufgenommen werden. Anlage 1 (ca. 14 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 1999NRNR 716Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich TätigenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P.
  2. 19. Dezember 2008Sie sind hier
    MM 244Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 32 · 12.01.2009
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 244 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 27.01.2009
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFAGBFFNPDÖkoLinX-ARL
Sonstige:
REP (§ 4 der Satzung Ablehnung, Rest Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= §§ 2 und 5 bis 7 der Satzung Annahme, §§ 1, 3 und 4 der Satzung Ablehnung) sowie BFF (= § 4 der Satzung Ablehnung, Rest Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= § 4 der Satzung Ablehnung, Rest Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 29.01.2009
TO II, TOP 66
Angenommen
Der Vorlage M 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPBFFREP
Ablehnung:
LinkeFAGNPDÖkoLinX-ARLSPDGrüneFDPBFFREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu §§ 1 und 3: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu §§ 2, 5, 6 und 7: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP gegen NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu § 4: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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