Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
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Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 244
Betreff: Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.06.1999, § 4473 (NR 716)
- Die in Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die beschlossene Satzung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Bedingt durch etliche Änderungen wurde eine Neufassung der Satzung erforderlich. § 4 Absatz (6) regelte die Entschädigung der von der Stadt Frankfurt am Main in die Planungsversammlung Südhessen entsandten Mitglieder. Seit dem 06.09.2002 heißt dieses Gremium "Regionalversammlung Südhessen". § 6 der bisherigen Satzung sah vor, dass die Beisitzer in Widerspruchsausschüssen als Durchschnittssätze die Entschädigung erhalten, die ehrenamtlichen Richtern nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter (EhrRiEG) in seiner jeweiligen Fassung zustehen. Da dieses Gesetz aufgehoben worden ist, wurde eine Neuregelung erforderlich. Die bisher in Euro centgenau umgerechneten DM-Beträge wurden auf einen glatten Euro-Betrag auf- bzw. abgerundet und dann um 5 % angehoben. Weiterhin wurden die monatlichen Aufwandsentschädigungen der Fahrzeug- und Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehr neu festgelegt. Der § 6 der vorgelegten Satzung regelt die Entschädigungen der Organisatorischen Leiterinnen und Leiter Rettungsdienst sowie der Leitenden Notärztinnen und Notärzte, die als Ehrenbeamte auf Zeit erstmals in die Entschädigungssatzung aufgenommen werden. Anlage 1 (ca. 14 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 1999NRNR 716Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich TätigenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, F.D.P.
- 19. Dezember 2008Sie sind hierMM 244Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich TätigenMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= §§ 2 und 5 bis 7 der Satzung Annahme, §§ 1, 3 und 4 der Satzung Ablehnung) sowie BFF (= § 4 der Satzung Ablehnung, Rest Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= § 4 der Satzung Ablehnung, Rest Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu §§ 1 und 3: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE., FAG, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu §§ 2, 5, 6 und 7: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP gegen NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu § 4: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)