Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 2021
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 08.12.2017, M 241
Betreff: Entwurf Haushalt 2018 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021 Vorgang: Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis E 264 NR 559 (zu E 65), NR 560 (zu E 119 und E 197), NR 565 (zu E 101), NR 566 (zu E 14), NR 572 (zu E 261) EA 1 bis EA 113 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 405/17, K 51/17, K 60/17, K 67/17 Ausschusssitzungen zur 2. Lesung vom 12.04.2018 bis 26.04.2018 Am 26.04.2018 findet die Abschlussbesprechung zum Etat 2018 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wird dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600 beschlossen. I Antrag
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, § 3632, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2018 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus.
- Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. Es dient zur Kenntnis, dass gegenüber den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2017 lediglich redaktionelle Änderungen oder Aktualisierungen (Kontenplan) vorgenommen wurden.
- Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
- September 2016 (GVBl. S. 167) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
- a)der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a,
- b)der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b,
- c)der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim gemäß Anlage
- Es gilt der von der Gemeindevertretung am .... beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
- Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
- September 2016 (GVBl. S. 167) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2018 gemäß Anlagen 5 bis 11 fest.
- Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2018 bis 2021 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
- Das vorgelegte Investitionsprogramm 2018 - 2021, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2021 nicht erfolgen, Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2018 - 2021 (Ziffer 7) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Finanzhaushalt nicht eingeflossen ist, als grundsätzliche Absichtserklärung nachrichtlich in der "Investitionsliste 2" genannt und dem Haushaltsentwurf als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen, Übersichten und Erläuterungen). Die "Investitionsliste 2" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen. Im Haushaltsvollzug können in begründeten Ausnahmefällen Planungen für Maßnahmen der Liste 2 vorgezogen und Planungsaufträge erteilt werden. Hierfür ist die vorherige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zwingend erforderlich. Die Finanzierung der Planungskosten ist durch geeignete Deckungsvorschläge sicherzustellen und im Stadtverordnetenbeschluss ausdrücklich zu benennen. Eine Umsetzung von Maßnahmen der Investitionsliste 2 ist nur über einen Nachtragshaushalt oder durch die Veranschlagung in nachfolgenden Haushalten möglich.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausge-wiesenen Investitionsbedarfe eine Nettokreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 1.131 Mio. € und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 2.881 Mio. € erforderlich wäre. Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 467 Mio. € festgesetzt. Zur Liquiditätssteuerung und zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug des Jahres 2018 stehen daher die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat.
- Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2021 resultierenden Finanzmittelfehlbedarfe (2018 und 2019) und Finanzmittelüberschüsse (2020 - 2021) dienen wie folgt zur Kenntnis: 2018 -83,94 Mio. €, 2019 -82,19 Mio. €, 2020 84,29 Mio. € und 2021 97,88 Mio. € (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2021 16,05 Mio. €). Der im Finanzhaushalt 2018 für das Haushaltsjahr 2017 ausgewiesene planerische Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand) zum 31.12.2017 (-66,77 Mio. €) basiert auf dem Stand zum 31.12.2016 (113,56 Mio. €) und den Veranschlagungen des Haushaltsplans 2017 und berücksichtigt eine planerische Nettokreditaufnahme 2017 in Höhe von 275 Mio. €.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Finanzhaushalt 2018 eine Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 250 Mio. € im Haushaltsjahr 2018 (kumuliert 2018 bis 2021 470 Mio. €) ausgewiesen ist. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für das Planjahr 2018 (unverändert) auf 750 Mio. € festgesetzt.
- Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2018 Fehlbetrag von - 286,19 Mio. €, Ergebnishaushalt 2019 Fehlbetrag von - 309,08 Mio. €, Ergebnishaushalt 2020 Fehlbetrag von - 151,58 Mio. € und Ergebnishaushalt 2021 Fehlbetrag von - 143,23 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2018 bis 2021 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -890,08 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbständigen Stiftungen bereits enthalten.
- Zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahres 2018 stehen voraussichtlich noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung. Der Stand der Rücklage beläuft sich zum 31.12.2016 auf 771,27 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2017 auf 572,38 Mio. €. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2018 wird Ende 2018 noch ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 286,20 Mio. € ausgewiesen.
- Es dient zur Kenntnis, dass nach dem vorliegenden Haushalts- und Finanzplanungsentwurf 2018 bis 2021 der Haushaltsausgleich ab 2019 auch unter Rückgriff auf die aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage nicht dargestellt werden kann. Der Magistrat wird daher beauftragt nach § 92 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur gesonderten Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung aufgestellt. Der aktuelle Rücklagenbestand Ende 2016 von 771,27 Mio. € reicht für die Abdeckung der für 2017 und 2018 geplanten Fehlbeträge aus. Ab 2019 können die planerischen Defizite im ordentlichen Ergebnis nicht mehr durch eine Rücklage gedeckt werden, so dass bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2021 ungedeckte Fehlbeträge in Höhe von -317,69 Mio. € entstehen. Da nach gegenwärtiger Planung ein Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum nicht dargestellt werden kann, ist nach § 92 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit dem Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2018, der aus technischen Gründen als Anlage 12 beigefügt ist, Bezug genommen. Anlage 01_Haushaltssatzung (ca. 196 KB) Anlage 02a_Kontenzuordnung_ABV (ca. 282 KB) Anlage 02_Entwurf_ABV (ca. 270 KB) Anlage 03a_Feststellungsvermerk_ZVK_Pflicht (ca. 73 KB) Anlage 03b_Feststellungsvermerk_ZVK_freiwillig (ca. 73 KB) Anlage 04_Feststellungsvermerk_Gem_Best_Be-Enk (ca. 70 KB) Anlage 05a_Hafen_Stellenuebersicht (ca. 37 KB) Anlage 05_Feststellungsvermerk_Hafen (ca. 71 KB) Anlage 06a_Markt_Stellenuebersicht (ca. 36 KB) Anlage 06_Feststellungsvermerk_Markt (ca. 71 KB) Anlage 07a_KKJF_Stellenuebersicht (ca. 51 KB) Anlage 07_Feststellungsvermerk_KKJF (ca. 72 KB) Anlage 08a_Stadtentwaesserung_Stellenuebersicht (ca. 49 KB) Anlage 08_Feststellungsvermerk_Stadtentwaesserung (ca. 71 KB) Anlage 09a_VHS_Stellenuebersicht (ca. 50 KB) Anlage 09_Feststellungsvermerk_VHS (ca. 72 KB) Anlage 10a_Staedtische_Kliniken_Stellenuebersicht (ca. 43 KB) Anlage 10_Feststellungsvermerk_Staedt_Kliniken (ca. 71 KB) Anlage 11a_Kita_Stellenuebersicht (ca. 22 KB) Anlage 11_Feststellungsvermerk_Kita (ca. 72 KB) Anlage 12_Vorbericht_HH_2018-Neu (ca. 750 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 28 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.04.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf28 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und dFfm gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FREIE WÄHLER (=Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, 2 GRÜNE und fraktionslos gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE und fraktionslos gegen FDP und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 (M 241 vom 08.12.2018) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2018 und den Finanzplanungszeitraum bis 2021 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2018 (M 247 vom 08.12.2018) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 241 vom 08.12.2018) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. Es dient zur Kenntnis, dass aus den zum Haushalt 2018 gefassten Etatanträgen, Etatanregungen und Beschlüssen keine zahlenmäßigen Veränderungen des Investitionsprogramms und des investiven Finanzhaushalt bis 2021 resultieren. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 3) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 3a und 3b) sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 4a bis 4j werden beschlossen. 5. Die in der Anlage 2 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen im Ergebnishaushalt dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der planerisch veränderten Kassenkreditaufnahme angepasst wurde, da die verminderten Kassenkreditaufnahmen kaum Auswirkungen auf den Schuldendienst im Haushaltsjahr 2018 haben, sondern den weiteren Finanzplanungszeitraum 2019 ff. betreffen und die finanziellen Auswirkungen aus der verringerten Kassenkreditaufnahme ab 2019 betragsmäßig nicht wesentlich sind. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Aufwendungen für Abschreibungen nicht angepasst wurden, da aus den Etatanträge und Etatanregungen keine Veränderungen des Ressourcenverbrauchs resultieren. 6. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2018 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 7. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 5 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu I.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)