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Beschluss zum Bau und der Finanzierung der Maßnahme "Infrastrukturanpassung aufgrund des neuen 40 Meter langen Straßenbahn T-Wagens auf der Linie 11" hier:…

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Beschluss zum Bau und der Finanzierung der Maßnahme "Infrastrukturanpassung aufgrund des neuen 40 Meter langen Straßenbahn T-Wagens auf der Linie 11" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
8 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den barrierefreien und signaltechnischen Umbau der Straßenbahnhaltestellen auf der Linie 11 vor, um den neuen 40 Meter langen Straßenbahn T-Wagen einzuführen. Dies ist notwendig, um die Kapazitäten zu erhöhen und den Fahrgastbetrieb sicherzustellen. Die Maßnahme wird mit einem Investitionsbedarf von 2.886 T€ realisiert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Daimlerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.12.2025.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem barrierefreien und signaltechnischen Umbau der Straßenbahnhaltestellen auf der Linie 11 und Umleitungsstrecken für den neuen 40 m langen T-Wagen wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Den Begleitmaßnahmen zum Lückenschluss im Fahrradnetz wird zugestimmt.
  3. Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Anteil an der Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 2.886 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass

a) im Investitionsprogramm 2023 - 2026 für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 3.700 T€ b) in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010821 "Infrastrukturanpassungen für 40 m T-Wagen; Linie 11 und 16" unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum HH 2023 sowie der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Verfügung stehen,

b) zur Deckung des Mittelbedarfs wegen der Bedeutung für den Radverkehr 182 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", bereitgestellt werden,

c) die unter der PD 5.006701 bereits verausgabten Planungsmittel (§ 2363 vom 20.10.2022) entsprechend zuzuordnen sind,

d) Anträge zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurden und für die Stadt Frankfurt am Main mit einer Förderung nach MobiFöG in Höhe von 756.700,00 € netto und nach FAG in Höhe von 54.000,00 € netto gerechnet wird. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid.

e) die Jahresfolgekosten i.H.v. rund 254 T€ sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rund 54 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen,

f) die geplante Baumaßnahme keine Auswirkungen auf den aktuellen Restbuchwert hat, da keine grundhafte Erneuerung, sondern nur eine Deckenerneuerung der Straßenflächen erfolgt.

g) Der Magistrat wird beauftragt, den unter 5. genannten Einzelabruf um die Leistungsphasen 7-9 zu erweitern und mit der VGF abzuschließen.

  1. Es dient des Weiteren zur Kenntnis,

dass der Magistrat mit der VGF eine Planungs- und Bau- Rahmenvereinbarung, ein dazugehöriges Zusatzprotokoll und einen Einzelabruf zur Rahmenvereinbarung hinsichtlich der städtischen Teile der Maßnahme abgeschlossen hat. Die VGF ist insoweit zu bevollmächtigen, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln, wobei die VGF als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main auftritt.

Begründung

A. Zielsetzung

Um auf Fahrgastzuwächse zu reagieren und weitere Kapazitäten bereitzustellen, werden von der neuen Straßenbahnbaureihe "T" zwei unterschiedliche Serien (T30/T40) geliefert. Diese unterscheiden sich durch einen zusätzlichen Mittelwagen in der T40 Serie, wodurch sich die Fahrzeuge auf ca. 40m verlängern. Für die längere Serie werden im Netz verschiedene Infrastrukturanpassungen nötig. Der Einsatz des T40 ist eingebettet in die neue beschlossene Tramstrategie. Für den Einsatz des längeren T40 auf der Linie 11 und deren Umleitungsstrecken sind bauliche Änderungen erforderlich.

Im Jahr 2023 soll die fahrgaststärkste Linie 11 (Höchst Zuckschwerdtstraße - Fechenheim Schießhüttenstraße) sowie deren Umleitungsstrecken in der Innenstadt, Bornheim und Sachsenhausen für den 40m-Wagen angepasst werden. In einer weiteren Ausbaustufe soll der Ostast der künftigen Linie 16, die gemäß der Tramstrategie der traffiQ von Höchst Zuckschwerdtstraße nach Offenbach Stadtgrenze verkehren soll, bis 2025 für den Linienbetrieb des T40 ertüchtigt werden. Die Mittelfreigabe für die Baukosten der Linie 11 und Umleitungsstrecken soll mit dieser Vorlage erwirkt werden. Die Freigabe der Mittel für die Linie 16 erfolgt in einer gesonderten BuF Vorlage.

B. Alternativen

Um den neuen T40 Wagen einzusetzen, sind die Maßnahmen in der Infrastrukturanpassung unumgänglich. Bei Unterlassung der Maßnahme wären die Haltestellen nicht für den Einsatz geeignet, ein sicherer Fahrgastbetrieb nicht gewährleistet. Die Maßnahmen sind bis zum Jahresende 2023 für die Linie 11 und bis Ende 2025 für die Linie 16 umzusetzen.

C. Lösung

Diese notwendigen Maßnahmen umfassen dabei Bahnsteiganpassungen und -verlängerungen, inklusive der Verschiebung zugehöriger Rampen sowie die Anpassung von Geländern und Einstiegsfeldern. Die Anpassung von Fußgängerüberwegen, der Umbau von Lichtsignalanlagen entlang der Strecke, Änderungen am Fahrweg und die Adaption der Fahrleitung an verschiedenen Stellen sind weitere Maßnahmen, die ergriffen werden müssen.

Gegenüber den bisherigen Planungen beinhalten die weiterführenden Planungen zu den Haltestelle Börneplatz und Baseler Platz keinen städtischen Anteil mehr und sind daher in der weiteren Betrachtung nicht mehr berücksichtigt. Kostenrelevant zeigt dieser Entfall keine Auswirkungen, da der städtische Anteil hierfür lediglich einen geschätzten Kostenanteil von 20 T€ berücksichtigte. Der Planungsumfang für den Anteil der Lichtsignalanlagen hat sich gegenüber der bisherigen Planung nicht verändert.

Anpassung der Haltestelle Galluswarte

In der weiterentwickelten und zwischen der VGF und den beteiligten städtischen Stellen (Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde und traffiQ) abgestimmten Planung wird die Haltestelle Galluswarte angepasst und barrierefrei umgebaut. Die Haltestelle Galluswarte beinhaltet Baukosten für die VGF und Stadt. Die städtischen Baukosten werden in dieser Vorlage aufgestellt und bestätigen die Höhe der bisherigen Kostenschätzung.

Die Haltestelle befindet sich in Insellage zwischen den Richtungsfahrbahnen der Mainzer Landstraße unter den Bahnanlagen der gleichnamigen S-Bahn-Station. Westlich davon befindet sich die Einmündung der Camberger Straße und östlich davon die Einmündung der Günderrodestraße. Die beengten Platzverhältnisse stellen dabei eine besondere Herausforderung dar. Im Rahmen dieses Projektes wird eine Lösung angestrebt, welche eine durchgängige barrierefreie Querung der Fahrbahnen und der Gleise östlich der Haltestelle vorsieht. Zentrale Maßnahme ist dabei die Verschiebung der östlichen Gleisquerung um ca. 6m in Richtung stadteinwärts, um genügend Aufstellfläche für den 40m Wagen herzustellen. Der Haltestellenbereich wird so auf eine Länge von 42m verlängert. Dabei werden die Lichtsignalanlagen erneuert sowie erweitert und die taktile Führung wird eingebaut, auch auf den Bahnsteigen. Die bestehende Bahnsteigkantenhöhe von 12cm über SOK sowie die Bahnsteigausstattung werden nicht verändert.

Begleitend dazu werden folgende Anpassungen auf städtischem Bereich ausgeführt, die Bestandteil dieser Vorlage sind:

- Errichten einer Radverkehrsquerung über den gesamten Straßenbereich östlich des verlängerten Haltestellenbereiches

- Barrierefreier Ausbau und Versatz des Überwegs über die stadtauswärts führende Fahrbahn der Mainzer Landstraße auf der östlichen Haltestellenseite

- Umgestaltung der Günderrodestraße in eine Einbahnstraße mit Zweirichtungs-Radverkehr und Signalisierung der Einmündung in die Mainzer Landstraße

- Reduzieren der Fahrbahnen der Mainzer Landstraße je Richtung um eine Fahrspur und Abmarkierung von Radfahrstreifen, die zur Benutzung durch den Linienbusverkehr an dieser Stelle freigegeben werden.

- Zusätzliche Fußgängerfahrbahnquerung über die stadteinwärtige Spur der Mainzer Landstraße.

Übersicht der LSA Maßnahmen auf der Linie 11:

Für die Linie 11 werden insgesamt 17 Lichtsignalanlagen (LSA) angepasst. An 12 Lichtsignalanlagen erfolgt eine Anpassung der verkehrsabhängigen Steuerung, an 3 LSA´s wird die Rückfallebene erneuert und an zwei weiteren bauliche Änderungen vorgenommen. Eine der beiden Lichtsignalanlagen erhält eine komplette neue Außenanlage inkl. Steuergerät.

Alle Lichtsignalanlagen sind oder werden mit ÖPNV-Beschleunigungskomponenten ausgestattet.

Softwareanpassung (VS-PLUS):

AL - Allerheiligentor/ Lange Straße

H3 - Hanauer Landstraße/ Ostbahnhofstraße

H4 - Hanauer Landstraße/ Ostendstraße

H10 - Ratswegkreisel

H12 - Hanauer Landstraße/ Daimlerstraße

H13 - Hanauer Landstraße/ Dieselstraße

M17 - Mainzer Landstraße/ Schmidtstraße

FL3 - Friedberger Platz

HB1 - Am Hauptbahnhof/ Düsseldorfer Straße/ Karlstraße/ Taunusstraße

HB3 - Am Hauptbahnhof/ Kaiserstraße/ Überweg Kaisersack

HB4 - Am Hauptbahnhof/ Münchner Straße/ Mannheimer Straße/Wiesenhüttenstraße

OW1 - Weißfrauenstraße/ Seckbächer Gasse/ Bethmannstraße

Erneuerung der Rückfallebene:

M23 - Mainzer Landstr./Höhe Hausnr. 620

M24 - Mainzer Landstr. /Jägerallee

M33 - Mainzer Landstr./Bolongarostraße

Anpassung Außenanlage:

H5 - Hanauer Landstraße/Grusonstraße

Erneuerung Außenanlage/neuer Überweg für Fußgänger und Radfahrer:

M9 - Mainzer Landstraße/Galluswarte

Die Gesamtprojektleitung für die Planungs- und Baumaßnahmen wird durch die VGF erbracht.

Für die Baumaßnahmen ist kein Grunderwerb notwendig.

Haltestellen ohne städtische Baukosten, nur mit VGF-Baukosten:

Schießhüttenstraße, Börneplatz, Börneplatz/Stoltzestraße, Willy-Brandt-Platz, Ostendstraße, Ostbahnhof/Sonnemannstraße, Baseler Platz.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.

  1. Investitionsbedarf städtisch:

(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)

Kostenübersicht

1Baukosten(brutto)
1.1Amt 66 Straßenbau310.500,00 €
Amt 66
Radwegebau148.950,00 €
1.2Amt 16
(IKT)0,00 €
1.3Amt 36 (LSA) - Tiefbau175.500,00 €
Amt 36
(LSA) - Radwegebau32.600,00 €
Amt 36
(LSA) - Signaltechnik inkl. Sonstiges1.386.622,11 €
1.4Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67)0,00 €
1.5Straßenbeleuchtung (SRM)0,00 €
Summe Baukosten2.054.172,11 €
2Baunebenkosten
2.1Zentrale Aufgaben41.083,44 €
2.2Amt 16
(IKT)0,00 €
2.3Amt 36, LSA71.542,44 €
2.4Amt 67,
Landschaftsplanerische Leistungen0,00 €
2.5Baugrunduntersuchungen4.361,35 €
2.6Baubegl.
Baugrunduntersuchungen (Schätzung)3.570,00 €
2.7Kampfmittelsondierung (Schätzung)5.950,00 €
2.8TV-Kanaluntersuchung1.471,20 €
2.9SiGeKo
(Schätzung)4.760,00 €
2.10Beweissicherung (Schätzung)4.760,00 €
2.11Baubetriebl. Gutachter/Rechtsberatung0,00 €
2.12Amt 66, Planung87.983,35 €
2.13Projektsteuerung150.303,71 €
2.14Projektleitung335.687,89 €
2.15Örtliche
Bauüberwachung (Schätzung)17.850,00 €
Summe Baunebenkosten728.724,25 €
Unvorhergesehenes 5 % der Baukosten102.708,61 €
Brutto
Gesamtkosten2.885.604,97 €
Gerundet2.886 T€

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Bisher verausgabte Mittel:0 €
2023 è300 T €
2024 è2.518 T €
2025 è68 T €

3. Folgeinvestitionen:

-keine-

6. Leistungen Dritter:

Zuwendungen nach MobFöG756.700,00 €
Zuwendungen nach FAG54.000,00 €
Summe Leistungen Dritter810.700,00 €

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

-keine-

8. Sonstiges:

-keine-

Anlage _Gesamtkosten_staedtisch (ca. 20 KB) Anlage _Kostenberechnung_ASE_1 (ca. 18 KB) Anlage _Kostenberechnung_ASE_2 (ca. 20 KB) Anlage _Lageplan_Galluswarte_Variante_4 (ca. 2,7 MB) Anlage _Uebersichtsplan_Linie_11 (ca. 389 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 11
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 60
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 116
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

OBR 4
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)

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