Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239
Betreff: Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2012, § 2500 (NR 453)
- Der am 13.07.2010 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 850 ist nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB), wie im vorgelegten Bebauungsplan Nr. 850 Ä - 1. vereinfachte Änderung vom 22.05.2013 dargestellt, zu ändern.
- Es dient zur Kenntnis, dass während der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 (2) Nr. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
- Die vorgelegte 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 850 in der Fassung vom 22.05.2013 wird nach § 10 BauGB und § 5 HGO als Satzung beschlossen. Die vorgelegte Begründung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans datiert vom 28.08.2013. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.: Anlass für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 850 - Europaviertel West - Teil-bereich 2 -, rechtsverbindlich seit dem 13.07.2010, ist die geänderte Stadtbahnplanung im Bereich des Europaviertels. Die bisherigen Planungen sahen eine unterirdische Führung der Stadtbahn vor. Aus Kostengründen wird nunmehr eine teilweise oberirdische Führung angestrebt, die in der Mittelachse der Europa-Allee liegt, während die bisherige unterirdische Trasse außermittig, im südlichen Bereich der Europa-Allee, lag. Im Bereich des Europagartens führt diese Neuplanung dazu, dass nicht mehr zwei separate Tunnelbauwerke vorgesehen sind. Stattdessen wird ein Gemeinschafts-tunnelbauwerk errichtet, in dessen Mitte die Stadtbahn geführt wird; für den Individualverkehr wird jeweils eine außen liegende Fahrspur angeordnet. Außerdem sollen drei unterirdische Technikräume integriert werden, durch die Schaltschränke im öffentlichen Verkehrsraum der Boulevards verhindert werden. Ziel des Planänderungsverfahrens ist somit die Schaffung von neuem Planungsrecht für das wie oben beschriebene geänderte Tunnelbauwerk im Europagarten sowie für zwei unterirdische Versorgungsflächen im östlichen und eine unterirdische Versorgungsfläche im westlichen Bereich des Parks. Grundlage des Änderungsverfahrens ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur gemeinsamen unterirdischen Führung von Stadtbahn und Kraftfahrzeugverkehr im Bereich des Europagartens vom 13.12.2012, § 2500. Die Änderung erstreckt sich ausschließlich auf die geänderten Abmessungen des Tunnelbauwerks, alle anderen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 850 bleiben bestehen. Zu II.: Im vereinfachten Verfahren wurde der betroffenen Öffentlichkeit und dem berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 17.06.2013 bis 01.07.2013 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der betroffene Grundstückseigentümer und der berührte Träger öffentlicher Belange haben der Änderung zugestimmt. Zu III.: Nach § 10 BauGB und § 5 HGO beschließt die Gemeinde die vorgelegte 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans als Satzung. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für diese 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans nicht. Anlage 1_BPlan (ca. 4,9 MB) Anlage 2_Begr_BPlan (ca. 856 KB) Anlage 3_BPlan_Blatt1 (ca. 4,8 MB) Anlage 3_BPlan_Blatt2 (ca. 2,8 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2010MM 591. Bebauungsplan Nr. 850 - Europaviertel West - Teilbereich 2 hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB 2. Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 704 - Südlich der Straße Am DammgrabenMagistratsvortrag
- 7. November 2012NRNR 453Baurechtliche Grundlagen für die gemeinsame unterirdische Führung im Bereich des Europagartens mit Stadtbahn und Kraftfahrzeugverkehr sichernSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 6. Dezember 2013Sie sind hierMM 239Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 30. Juli 2018OFOF 661/1B-Plan eingehalten?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. August 2018VV 964B-Plan eingehalten?Anfrage
- 26. November 2018Antwort des Magistrats · nach 451 WochenSTST 2196B-Plan eingehalten?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)