Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Grundstückstausch mit dem Allgemeinen Almosenkasten, Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1, sowie Gemarkungen Niederrad und Main gegen städtische Grundstücke in der Gemarkung Bockenheim

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 236

Betreff: Grundstückstausch mit dem Allgemeinen Almosenkasten, Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1, sowie Gemarkungen Niederrad und Main gegen städtische Grundstücke in der Gemarkung Bockenheim I. Dem Abschluss eines Tauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Tauschpartner: Allgemeiner Almosenkasten

- Stiftung des öffentlichen Rechts - Gutleutstraße 7-11 60329 Frankfurt am Main

Tauschgrundstücke: Der Tauschpartner liefert: 1A) Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flur 54, Flurstück 25, hält 7 m2 Flur 54, Flurstück 27, hält 90 m2 Flur 54, Flurstück 28, hält 80 m2

Flur 54, Flurstück 29, hält 62 m2 Flur 54, Flurstück 31/2, hält 241 m2

Flur 54, Flurstück 32/2, hält 100 m2 Flur 54, Flurstück 36/4, hält 31 m2

und 1B) Gemarkung Niederrad

Flur 4, Flurstück 27/1, hält 293 m2 sowie 1C) Gemarkung Main

Flur 601, Flurstück 2/4, hält 2.014 m2 und eine noch zu vermessene Teilfläche von ca. 184 m2 aus Flur 601, Flurstück 2/1, hält 835 m2. Stadt liefert: 2A) Gemarkung Bockenheim Flur 22, Flurstück 20/3, hält 6.957 m2

sowie 2B) Gemarkung Bockenheim Flur 22, Flurstück 10/1, hält 704 m2

Flur 22, Flurstück 11/1, hält 2.195 m2 Flur 23, Flurstück 149/1, hält 784 m2

Flur 23, Flurstück 155, hält 430 m2 Flur 23, Flurstück 156, hält 429 m2

Flur 23, Flurstück 160/1, hält 626 m2 und eine noch zu vermessene Teilfläche von ca. 3.821 m2 aus Flur 22, Flurstück 13/6, hält 4.191 m2 und eine noch zu vermessene Teilfläche von ca. 17.918 m2 aus Flur 23, Flurstück 171/2, hält 36.007 m2. Wertausgleich:

Der Wert der Grundstücke zu 1A) beträgt 975,00 €/m2, für 611 m2 somit 595.725,00 €.

Der Wert des Grundstücks zu 1B) beträgt 250,00 €/m2, für 293 m2 somit 73.250,00 €.

Der Wert der Grundstücke zu 1C) beträgt 50,00 €/m2, für ca. 2.198 m2 somit vorläufig 109.900,00 €/m2. Der Wert aller Grundstücke zu 1A), 1B) und 1C) beträgt mithin vorläufig 778.875,00 €. Der Wert der Grundstücke zu 2A) und 2B) betrug zum Zeitpunkt der Einigung über den Tauschvertrag im Jahr 2017 23,00 €/m2, für ca. 33.864 m2 somit vorläufig 778.872,00 €.

Aufgrund des zu erwartenden und beabsichtigten sehr geringen Differenzbetrages wird der Tausch ohne Wertausgleich durchgeführt und kein Mehr- oder Minderflächenausgleich gezahlt. Kosten und Steuern: Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt jede Partei für die von ihr übernommenen Tauschgrundstücke. Die Vermessungskosten für die Tauschgrundstücke zu 1C) und 2B) trägt die Stadt. Kosten für Vertretung (z.B. Vollmachten) sowie Beratungs- und Maklerkosten trägt jede Vertragspartei für sich. Besondere Bedingungen: Eventuell in den Kaufgrundstücken verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür tragen die Beteiligten für die jeweils in ihr Eigentum übergehenden Grundstücke. Bestehende Nutzungsverträge werden jeweils vom Tauschpartner übernommen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung

Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert der Tauschgrundstücke zu 1A) 1.600,00 €/m2 bei einer Nutzung mit Mehrfamilienhäusern (WGFZ 2,0) beträgt. Umgerechnet auf die tatsächliche bauliche Ausnutzung ergibt sich gemäß Wertermittlung der kommunalen Wertermittlungsstelle ein Wert von 975,00 €/m2. Der Bodenrichtwert des Tauschgrundstücks zu 1B) beträgt 250,00 €/m2 bei einer WGFZ von

  1. Für die Fläche zu 1C) liegt der Bodenrichtwert bei 50,00 €/m2. Der Bodenrichtwert der Grundstücke zu 2A) und 2B) betrug zum Zeitpunkt der Einigung über den Tauschvertrag im Jahr 2017 23,00 €/m2 für Kleingartenanlagen. Begründung: A. Zielsetzung Die Grundstücke zu 1A) sollen zur Umsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B546 und der damit verbundenen Errichtung eines Quartiersplatzes an der Breiten Gasse vom Allgemeinen Almosenkasten an die Stadt übertragen werden. Für die geplante Platzgestaltung ist der Erwerb der Flächen unverzichtbar. Das Grundstück zu 1B) ist aufgrund seiner Lage und seiner Größe für den Allgemeinen Almosenkasten nicht nutzbar. Diese Fläche ist jedoch für die Umsetzung perspektivisch geplanter Maßnahmen der Stadt notwendig bzw. dienlich. Die Grundstücke zu 1C) sind mit einem Parkplatz am Mainufer bebaut und ebenfalls für den Allgemeinen Almosenkasten nicht nutzbar. Diese Flächen arrondieren jedoch städtischen Grundbesitz. Der Parkplatz könnte nach einem Flächentausch komplett durch die Stadt verwaltet werden. Im Gegenzug erhält der Allgemeine Almosenkasten wertgleich die Grundstücke zu 2A) und 2B), die derzeit als Kleingärten genutzt werden. Diese Tauschgrundstücke arrondieren Flächen, die bereits im Eigentum des Allgemeinen Almosenkasten stehen, sodass eine einheitliche Eigentumssituation für einen großen Bereich der Kleingartenanlage entsteht. Das Pflegamt des Allgemeinen Almosenkasten hat dem Tausch unter den oben genannten Bedingungen bereits zugestimmt. B. Alternativen Keine. C. Lösung Tausch der Grundstücke D. Kosten Grunderwerbsteuer (6 % des Wertes der Grundstücke des Allgemeinen Almosenkasten), Vermessungs- sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch). Weitere Angaben zur Verrechnung:
  2. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 17.699.000,00 €
  3. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 4.314.393,00 €
  4. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des Erwerbs sind nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann die Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt. Anlage 1_Gem_Bockenheim_KGA_westl_Bereich (nicht öffentlich - ca. 534 KB) Anlage 2_Gem_Bockenheim_KGA_oestl_Bereich (nicht öffentlich - ca. 522 KB) Anlage 3_Gem_Bockenheim_KGA_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 875 KB) Anlage 4_Gem_Main_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 669 KB) Anlage 5_Gem_Main_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 341 KB) Anlage 6_PEI_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 435 KB) Anlage 7_PEI_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 855 KB) Anlage 8_Breite_Gasse_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 1,1 MB) Anlage 9_Breite_Gasse_Lageplan (nicht öffentlich - ca. 529 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2019, NR 730 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5 Versandpaket: 03.01.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Dezember 2018Sie sind hier
    MM 236Grundstückstausch mit dem Allgemeinen Almosenkasten, Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1, sowie Gemarkungen Niederrad und Main gegen städtische Grundstücke in der Gemarkung Bockenheim
    Magistratsvortrag
  2. 9. Januar 2019NRNR 730Aufhebung der VertraulichkeitSTVV-Antrag · AfD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 28 · 18.01.2019
TO I, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 236 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 28 · 21.01.2019
TO I, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 236 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPD3 GrüneFDP1 LinkeBFF
Enthaltung:
1 Grüne1 LinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 LINKE. und Piraten

OBR 1
Sitzung 28 · 22.01.2019
TO I, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 236 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFDPBFFDie ParteiU.b
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 29.01.2019
TO I, TOP 44
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 236 und NR 730 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 730 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPBFF
zu 1)
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 236 = Enthaltung, NR 730 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 236 = Enthaltung, NR 730 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 31.01.2019
TO II, TOP 52
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 236 und NR 730 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 730 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen