Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.11.2009, M 225
Betreff: Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main
- Die "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" (Kodex) wird beschlossen. Die Regeln und Handlungsempfehlungen des Kodex gelten für die Stadt Frankfurt am Main, die von ihr berufenen Mitglieder des Aufsichtsrats oder ähnlicher Organe und für alle Unternehmen, an denen sie mehrheitlich (direkt oder indirekt) beteiligt ist. Die Regelungen des Kodex sind ausgerichtet auf Unternehmen in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Kodex soll jedoch sinngemäß auch bei Unternehmen in anderer Rechtsform sowie bei Eigenbetrieben Anwendung finden.
- Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Regeln und Handlungsempfehlungen des Kodex für die Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt am Main mehrheitlich (direkt und indirekt) beteiligt ist, umgesetzt werden.
- Sofern der Umsetzung der Handlungsempfehlungen bei den unter 2. genannten Unternehmen Rechte Dritter entgegenstehen sowie bei allen anderen Unternehmen sollen die Vertreter/innen der Stadt Frankfurt am Main in der Gesellschafterversammlung und die auf Veranlassung der Stadt Frankfurt am Main berufenen Mitglieder des Aufsichtsrates, des Verwaltungsrates oder ähnlicher Organe darauf hinwirken, dass die Regeln und Handlungsempfehlungen in weitest möglichem Umfang beachtet werden. Ein Beschluss der Beteiligungsunternehmen zur Übernahme dieses Kodex bedeutet eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der beteiligten Unternehmensorgane, die Regelungen und Standards grundsätzlich anzuerkennen, um den Anforderungen an die Steuerung und Kontrolle bei öffentlich finanzierten Unternehmen und an die Transparenz gerecht zu werden. Eine diesbezügliche Entsprechungserklärung verpflichtet die Beteiligungen, die im Kodex aufgeführten Standards zur Transparenz und Kontrolle bei ihren Unternehmensführungen zu beachten oder Abweichungen davon offen zu legen. Begründung: Die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen hat sich primär am Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, wobei der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Unternehmen und des "Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main" zu berücksichtigen ist. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat die Stadt Frankfurt am Main daher im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung gleichzeitig zu gewährleisten, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen insbesondere die öffentlichen Belange, das heißt die Daseinsvorsorge, angemessen berücksichtigt werden. Die Daseinsvorsorge umfasst die Bereitstellung von wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Dienstleistungen durch die Kommune. Vor dem Hintergrund neuer rechtlicher und faktischer Rahmenbedingungen, insbesondere dem Ziel, sich als kommunaler "Konzernverbund Stadt Frankfurt am Main" aufzustellen, hat sich die Stadt Frankfurt am Main zur weiteren Verbesserung der Unternehmenssteuerung, -überwachung und -transparenz entschlossen. Die Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main (nachfolgend kurz "Kodex" genannt) soll insbesondere dazu dienen, - Standards für das effiziente Zusammenwirken aller Beteiligten festzulegen und zu definieren; - den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und Stadt zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern; - die Erfüllung des öffentlichen Interesses und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle - auch gegenüber der Öffentlichkeit - abzusichern; - die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Stadt durch qualifizierte und einheitliche Leitungs- und Aufsichtsstrukturen zu erhöhen und dadurch den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main zu stärken. Der Kodex benennt in seinem Teil A die an der Steuerung und Überwachung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Frankfurt am Main Beteiligten und beschreibt deren Aufgaben, Rechte und Pflichten. Dazu gehören nicht nur die gesellschaftsrechtlichen Organe der (unmittelbaren oder mittelbaren) städtischen Beteiligungsunternehmen wie die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung, sondern auch die Beteiligten der Stadt selbst wie Magistrat und Stadtverordnetenversammlung. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Empfehlungen und Anregungen wesentlicher Standards für eine gute und verantwortungsvolle Führung und Überwachung der Beteiligungsunternehmen. In seinem Teil B beschreibt der Kodex konkrete Maßnahmen und stellt geeignete Instrumente zur Umsetzung vor, um die notwendige Transparenz und Kontrolle im Zusammenspiel von Beteiligungsunternehmen und deren Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main praktisch, effizient und nachhaltig zu ermöglichen. Der Kodex bezieht sich einerseits auf die im Gesetz geregelten Normen, insbesondere auf die in verschiedenen Rechtsquellen normierten Regelungen und Kompetenzen bzgl. der Einflussmöglichkeiten der Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main auf ihre Unternehmen sowie das Zusammenwirken einzelner Unternehmensorgane. Andererseits geht der Kodex über die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen (Rechtsrahmen) hinaus und gibt eine inhaltliche Orientierung für bestehende Handlungsspielräume der Akteure, die nicht im Rechtsrahmen konkretisiert sind. Diese Handlungsspielräume sowie organisatorische Verfahrensregelungen sollten durch die Mitglieder der Kontroll- und Führungsorgane im Interesse der Stadt Frankfurt am Main genutzt werden. Mit dem Kodex verpflichtet sich die Stadt Frankfurt am Main, eine gute, verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle bei ihren Beteiligungsunternehmen sicherzustellen. Eine federführende Rolle bei der Implementierung und der Umsetzungskontrolle nimmt der Bereich Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main ein. Er dient zudem den Beteiligten als Ansprechpartner und trägt dafür Sorge, dass aktuelle Entwicklungen bei Bedarf eingearbeitet werden. Anlage Abkuerzungsverzeichnis (ca. 24 KB) Anlage _Richtlinien (ca. 118 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.11.2009, NR 1651
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2009Sie sind hierMM 225Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 25. November 2009NRNR 1651Initiative zur Steigerung der Transparenz und Effizienz 5: Ergänzung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK)STVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Votierung im Ausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Votierung im Ausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1651) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 225 = Annahme, NR 1651 = Ablehnung) NPD (M 225 und NR 1651 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 225 = Ablehnung, NR 1651 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1651) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und NPD gegen SPD, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)