Neufassung der Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Neufassung der Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen. Ziel ist es, die Transparenz und Kontrolle in der Unternehmensführung zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt zu stärken.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Die vorgelegte Neufassung der "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" (Kodex) wird beschlossen.
Unverändert gelten die Regeln und Handlungsempfehlungen des Kodexes für die Stadt Frankfurt am Main, die von ihr berufenen Mitglieder des Aufsichtsrats oder ähnlicher Organe und für alle Unternehmen, an denen sie mehrheitlich (direkt oder indirekt) beteiligt ist. Die Regelungen des Kodexes sind ausgerichtet auf Unternehmen in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Kodex soll jedoch sinngemäß auch bei Unternehmen in anderer Rechtsform sowie bei Eigenbetrieben Anwendung finden.
- Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Regeln und Handlungsempfehlungen des Kodexes für die Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt am Main mehrheitlich (direkt und indirekt) beteiligt ist, weiterhin, unter Beachtung der Neufassung, umgesetzt werden.
- Wie mit der Einführung des Kodex im März 2010 beschlossen, gilt weiterhin Folgendes:
Sofern der Umsetzung der Handlungsempfehlungen bei den unter 2. genannten Unternehmen Rechte Dritter entgegenstehen sowie bei allen anderen Unternehmen sollen die Vertreter:innen der Stadt Frankfurt am Main in der Gesellschafterversammlung und die auf Veranlassung der Stadt Frankfurt am Main berufenen Mitglieder des Aufsichtsrates, des Verwaltungsrates oder ähnlicher Organe darauf hinwirken, dass die Regeln und Handlungsempfehlungen in weitest möglichem Umfang beachtet werden. Ein Beschluss der Beteiligungsunternehmen zur Übernahme dieses Kodexes bedeutet eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der beteiligten Unternehmensorgane, die Regelungen und Standards grundsätzlich anzuerkennen, um den Anforderungen an die Steuerung und Kontrolle bei öffentlich finanzierten Unternehmen und an die Transparenz gerecht zu werden.
Begründung
A. Zielsetzung
Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 (§ 7856, M 225/2009) hat sich die Stadt Frankfurt am Main bereits zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt eine "Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main" (Kodex) gegeben, die insbesondere dazu dienen soll
- Standards für das effiziente Zusammenwirken aller Beteiligten festzulegen und zu definieren;
- den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und Stadt zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern;
- die Erfüllung des öffentlichen Interesses und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle - auch gegenüber der Öffentlichkeit -abzusichern;
- die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Stadt Frankfurt am Main durch qualifizierte und einheitliche Leitungs- und Aufsichtsstrukturen zu erhöhen und dadurch den Wirtschaftsstandort Stadt Frankfurt am Main zu stärken.
Seit der Einführung des Kodexes wurden diverse andere Public Corporate Governance Kodizes in Deutschland aufgestellt und der Regelungsbereich hat sich weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Überprüfung des Frankfurter Kodexes im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem Lehrstuhl für Public Management & Public Policy (Prof. Dr. Ulf Papenfuß) der Zeppelin Universität Friedrichshafen.
Auf Grundlage wissenschaftlicher Analysen wurde der Kodex im Vergleich mit anderen Public Corporate Governance Kodizes in Deutschland sowie mit Blick auf die fortschreitenden Entwicklungen evaluiert. Hieraus wurden anhand der Bedürfnisse der Stadt Frankfurt am Main Weiterentwicklungspotenziale abgeleitet und konkrete Weiterentwicklungsvorschläge gemacht, welche in der Praxis effiziente und effektive Arbeitsabläufe und Steuerungsmöglichkeiten der städtischen Beteiligungen weiterhin sicherstellen. Die Stärken des Frankfurter Kodexes, ein hoher Konkretisierungsgrad und die konsequente Umsetzungsorientierung, die im Rahmen des Forschungsprojekts als beispielhaft herausgestellt wurden, bleiben dabei erhalten.
Die bewährte Grundstruktur des Kodexes ist auch mit Rücksicht auf die Anwender- und Umsetzungsorientierung unverändert. Bei den meisten Änderungen handelt es sich um Konkretisierungen und Klarstellungen zu bereits bestehenden Regelungen.
Zum Thema Geschlechtergerechtigkeit wurde der Kodex ergänzt. Abgebildet werden die für die Stadt Frankfurt am Main geltenden, seit 2010 eingeführten Regelungen (Gesetz, HGO, Stadtverordnetenbeschlüsse). Ergänzt wurden auch die Themen Prüfungsausschuss und Risikomanagementsystem. Neu in den Kodex aufgenommen wurde auch Teil C, der darauf hinweist, dass die Beteiligungsunternehmen die Compliance-Kultur zu pflegen und im Rahmen des Jahresabschlusses einen Compliance-Bericht zu erstellen haben. Im Einzelnen wird auf die beigefügte Synopse verwiesen, in der die Änderungen der Neufassung gegenüber der bisherigen Fassung des Kodexes kenntlich gemacht und erläutert sind.
B. Alternativen
Weitergeltung des 2010 beschlossenen Kodexes ohne Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Weiterentwicklung.
C. Lösung
s. Ausführungen unter A.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
Anlage Synopse (ca. 230 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Dezember 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)