Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Lurgiallee — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Emil-von-Behring-Straße / Ecke Lurgiallee: Verkehrssicherheit erhöhen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Radar-Geschwindigkeitsanzeige aus dem Ortsbeiratsbudget26.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße?21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Lurgiallee per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208
Betreff: Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I. Der vorgelegte Entwurf der Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Magistrat ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 2289 vom 01.02.2018) beauftragt für das Gebiet nördlich der Lurgiallee den Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee, im Stadtteil Niederursel aufzustellen sowie den Rahmenplan Mertonviertel zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 soll die Entwicklung auf dem in weiten Teilen leerstehenden Gelände aktiv gestaltet werden. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen sowie Standorten für eine Grundschule und eine weiterführende Schule. Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Mertonviertels und ist somit als städtebaulich mit der Umgebung stark vernetzt zu bewerten. Daher soll parallel zum Bebauungsplan Nr. 922 der Rahmenplan Mertonviertel erstellt werden, der den gesamten Bereich zwischen Marie-Curie-Straße, Olof-Palme-Straße und Urselbach umfasst und die mittel- bis langfristigen Ziele und Entwicklungschancen für das Mertonviertel darstellt. Die Ergebnisse, die das Plangebiet betreffen, sollen in den Bebauungsplan Nr. 922 einfließen. Aufgrund der zentralen Lage nimmt das Plangebiet eine Schlüsselrolle für die zukünftige Entwicklung des Mertonviertels ein. Das Areal weist nun jedoch schon länger andauernde Leerstände auf, weil sich innerhalb des heutigen Gebäudebestands seit geraumer Zeit keine neuen Mieter für eine gewerbliche Nutzung finden lassen. Zudem verlaufen Verhandlungen mit den Eigentümern über die Nutzung des Grundstücks nicht zielführend, da sich deren Nutzungsvorstellungen nicht mit dem aktuellen bzw. zukünftig angestrebten Planungsrecht vereinbaren lassen. Insgesamt ist bei den Eigentümern eine zögerliche und abwartende Haltung, gepaart mit vagen Verkaufsabsichten anzunehmen. Durch die andauernden Leerstände und die fehlenden Entwicklungsabsichten im Plangebiet wird die wichtige Initialzündung für die Weiterentwicklung des Mertonviertels blockiert. Mit den geplanten städtebaulichen Maßnahmen soll eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich und eine aktive Entwicklung des Grundstücks im Sinne der formulierten städtebaulichen Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee sichergestellt werden. Insgesamt soll das Gebiet von einem reinen Bürostandort zu einem gemischt genutzten Gebiet mit Wohnungen, ergänzenden tertiären Gewerbenutzungen und begleitenden Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen entwickelt werden. Das Plangebiet soll in der Nutzungs- und Gebäudetypologie kleinteiliger strukturiert und zur Umgebung hin geöffnet werden. Dazu sollen im Plangebiet neue Wege- und Grünverbindungen geschaffen und mit der Umgebung stärker vernetzt werden. Ziel ist es, den gesamten Entwicklungsprozess aktiv zu steuern, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern und eine adäquate städtebauliche Entwicklung für das Gebiet zu gewährleisten. Außerdem soll die Flächenbereitstellung für die beiden dringend benötigten Schulen erleichtern werden. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist die Schaffung eines kleinteilig strukturierten, urbanen, gemischt genutzten und durchgrünten Wohnquartiers mit tertiären Gewerbenutzungen sowie Standorten für Bildungseinrichtungen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee die zuvor beschriebenen städtebaulichen Maßnahmen durchzuführen und kann auf dieser Grundlage an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die wegfallenden Gewerbeflächen sind gemäß Zielsetzungen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms und des ISTEK in anderen Plangebieten zu kompensieren. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien finanziert, soweit hierfür ausreichende Mittel vorhanden sind. Derzeit steht für alle Erwerbsvorgänge in der Stadt Frankfurt am Main ein Betrag in Höhe von jährlich rund 25,2 Mio. € zur Verfügung. Anlage 1_Vorkaufssatzung (ca. 582 KB) Anlage 2_Karte_Geltungsbereich (ca. 1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 23.01.2020, OA 525
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2017MM 263Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 6. Dezember 2019Sie sind hierMM 208Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 7. Januar 2020OFOF 513/8Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule nutzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Januar 2020OAOA 525Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208Anregung
- 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 126 WochenSTST 1011Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)