Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2024/2025 des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vor. Ziel ist es, die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen in Frankfurt durch die geplante Ausgleichsleistung im Rahmen des EU-Beihilferechts zu verbessern. Es wird ein Fehlbetrag von insgesamt 17.634.228 € für 2024 und 18.276.217 € für 2025 erwartet.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan 2024 mit einem Jahresfehlbetrag 2024 im Erfolgsplan von 17.634.228 € mit Einnahmen und Ausgaben in Vermögensplan von 18.281.228 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm von 522.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2024 von 18.753.802 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Durch Neufassung der Betrauungsakte zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) teilt sich die geplante Ausgleichsleistung auf folgende Teilbeträge auf: DAWI 1 (Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe): 7.465.980 € DAWI 2 (Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit): 11.287.822 € und den Wirtschaftsplan 2025 mit einem Jahresfehlbetrag 2025 im Erfolgsplan von 18.276.217 € mit Einnahmen und Ausgaben in Vermögensplan von 19.203.217 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm von 802.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2025 von 19.424.136 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Durch Neufassung der Betrauungsakte zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) teilt sich die geplante Ausgleichsleistung auf folgende Teilbeträge auf: DAWI 1 (Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe): 7.830.948 € DAWI 2 (Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit): 11.593.188 €
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kapitalrücklagen aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2023 nach aktueller Hochrechnung aufgebraucht sein werden und voraussichtlich ein ungedeckter Jahresfehlbetrag in Höhe von 197 T€ auf neue Rechnung vorgetragen wird.
- Die Erläuterungen der Betriebsleitung zum Wirtschaftsplan 2024/2025 und zur mittelfristigen Finanzplanung 2026 - 2029 werden zur Kenntnis genommen.
- Die Betriebsleitung wird beauftragt ein Konsolidierungskonzept mit geeigneten strukturellen Maßnahmen für einen Ausgleich der Kapitalfehlbeträge für die Jahre 2024 bis 2026 zu erarbeiten und der Betriebskommission zur Sitzung im März 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
A. Zielsetzung
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der zur Abgeltung geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 der Betrauungsakte ein angemessener Gewinnaufschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß § 3.5 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main vom 14.07.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Wirtschaftsplan 2024 basiert auf den in der Anlage dargestellten
und erläuterten Kalkulationen und endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von
17.634 T€.
Die von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Einlage in die
Kapitalrücklage für das Jahr 2024 beträgt
14.987 T€.
Der Wirtschaftsplan 2025 basiert auf den in der Anlage dargestellten
und erläuterten Kalkulationen und endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von
18.276 T€.
Die von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Einlage in die
Kapitalrücklage für das Jahr 2025 beträgt
14.987 T€.
Die fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung 2026- 2029 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2022 die geplante Ausgleichsleistung für das Jahr 2023 mit 16.192.094 € (§ 2673) beschlossen. Für das Jahr 2024 beträgt die zulässige Ausgleichsleistung 18.753.802 €. Für das Jahr 2025 beträgt die zulässige Ausgleichsleistung 19.424.136 €.
Das Wirtschaftsplangespräch aufgrund des Public Corporate Governance Kodex mit Vertreter:innen des Dezernates, der Stadtkämmerei und des Beteiligungsmanagements fand am 26.09.2023 statt. Vertreter:innen des Jugend- und Sozialamtes waren eingeladen.
Anlage _Ausgleichsleistung_2024 (ca. 455 KB) Anlage _Ausgleichsleistung_2025 (ca. 440 KB) Anlage _Erfolgsplan (ca. 231 KB) Anlage _Feststellungsvermerk_2024_25 (ca. 184 KB) Anlage _Investitionsprogramm_2024_25 (ca. 200 KB) Anlage _Stellenuebersicht_2024_2025 (ca. 198 KB) Anlage _Uebersicht_Einnahmen_Ausgaben (ca. 243 KB) Anlage _Vermoegensplan (ca. 278 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung der Delegation)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)