Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zu beschließen. Dies ist notwendig, um die finanziellen Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Frankfurt am Main zu sichern. Der Plan sieht einen Jahresfehlbetrag von 15.139.000 € vor, der durch eine geplante Ausgleichsleistung von 16.192.094 € ausgeglichen werden soll.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan 2023
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2023 von | 15.139.000 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2023 von | 15.994.500 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von | 595.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2023 von | 16.192.094 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags |
zu beschließen.
2. Die Erläuterungen der Betriebsleitung zum Wirtschaftsplan 2023 und zur mittelfristigen Finanzplanung 2024 - 2028 werden zur Kenntnis genommen.
3. Es dient zur Kenntnis, dass
- nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2021 sich die Kapitalrücklage des Eigenbetriebs auf 1.411.415,52 € beläuft
- nach dem Quartalsbericht III/2022 der voraussichtliche Jahresverlust die im Haushaltsplan 2022 veranschlagten Einzahlungen in die Kapitalrücklage um rd. 439 T€ übersteigt
- die nicht durch Einzahlungen in die Kapitalrücklage gedeckten Jahresverluste 2023 bis 2026 insgesamt 1.157.247 € betragen.
- und somit die Kapitalrücklage im Jahr 2026 nicht mehr ausreichen wird, um den prognostizierten Jahresverlust auszugleichen.
Da zudem die Planung mit Risiken (u. a Preisentwicklung z. B. im Energiesektor, tatsächliche Tarifabschlüsse) behaftet ist, wird der Eigenbetrieb beauftragt, geeignete (strukturelle) Maßnahmen zu ergreifen, um den jeweiligen Jahresverlust auf die in der Finanzplanung der Stadt Frankfurt vorgesehenen Einlagen in die Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zu begrenzen und damit dauerhaft die Entstehung nicht gedeckter Kapitalfehlbeträge zu verhindern.
Begründung
A. Zielsetzung
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der zur Abgeltung geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß C.3. des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnaufschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main vom 08.07.2013 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| Der Wirtschaftsplan 2023 basiert auf den in der Anlage dargestellten | |
| und erläuterten Kalkulationen und endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von | 15.139 T€. |
| Die von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Einlage in die | |
| Kapitalrücklage für das Jahr 2023 beträgt wie im Vorjahr | 14.987 T€. |
Damit weicht der Wirtschaftsplan um 152 T€ von der geplanten Einlage in die Kapitalrücklage ab.
Die fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung 2024- 2028 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.12.2021 die geplante Ausgleichsleistung für das Jahr 2022 mit 16.275.566 € (§ 985) beschlossen. Für das Jahr 2023 beträgt die zulässige Ausgleichsleistung 16.192.094 €.
Wirtschaftsplangespräche aufgrund des Public Corporate Governance Kodex mit Vertreter:innen des Dezernates, des Jugend- und Sozialamtes, Stadtkämmerei und des Beteiligungsmanagements fanden am 14.07.2022 und am 29.09.2022 statt.
Anlage _Ausgleichsleistung_2023 (ca. 202 KB) Anlage _Erfolgsplan (ca. 45 KB) Anlage _Erlaeut_Wirtschaftsplan (ca. 256 KB) Anlage _Feststellungsvermerk_2023 (ca. 115 KB) Anlage _Investitionsprogramm_2023-2027 (ca. 190 KB) Anlage _Stellenuebersicht_2023 (ca. 198 KB) Anlage _Uebersicht_Einnahmen_Ausgaben (ca. 61 KB) Anlage _Vermoegensplan (ca. 49 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung der Delegation); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung)