Abriss und Neubau des Kinderzentrums Am Ulmenrück 8 (KT 137) in Bonames (Frankfurter Berg)
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Vortrag des Magistrats vom 28.10.2011, M 196
Betreff: Abriss und Neubau des Kinderzentrums Am Ulmenrück 8 (KT 137) in Bonames (Frankfurter Berg) Dem Abriss der Kindertageseinrichtung (KT) 137 und dem anschließenden Neubau einer auf 5 Gruppen (inkl. zwei U3 Gruppen) erweiterten Kindertageseinrichtung in Frankfurt am Main Bonames (Frankfurter Berg), Am Ulmenrück 8, einschließlich der Auslagerung der bestehenden Einrichtung wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 01.03.2011 zugestimmt hat. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 5.302.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungsfähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von brutto 95.200 € und für die Auslagerung in angemietete Pavillons in Höhe von brutto 570.570 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. Das Projekt "Abriss und Neubau der KT 137" ist im Investitionsprogramm 2010-2013 des Betriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main mit einem Gesamtbetrag von 4.649.230 € in der Position "Anpassung des städtischen KT-Angebotes unter 3-jährige" enthalten. Zur Teilfinanzierung werden von der Stadt Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuung" 2008-2013 in Höhe von 300.000 € beantragt und nach Auszahlung durch das Land Hessen an den Betrieb weitergeleitet. Es wird gebilligt, dass zur Restfinanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen des Vorhabens ein städtischer Investitionszuschuss bis zu 4.349.230 € gewährt wird. Dieser ist im Investitionsprogramm 2010-2013 der Stadt Frankfurt in der Produktgruppe 20.02 enthalten. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.
Begründung: A) Zielsetzung Das Kinderzentrum Am Ulmenrück (KT 137) befindet sich in einem eingeschossigen, teilunterkellerten Gebäude mit flach geneigtem Satteldach. Es liegt auf einem von Wohnbebauung umgebenen Grundstück mit einem angrenzenden öffentlich genutzten Spielplatz und ist Teil der ehemaligen US-amerikanischen Bebauung in der Gemarkung Bonames. Das Gebäude sollte ursprünglich für eine Erweiterung für U3-Gruppen überprüft werden. Es befindet sich jedoch wegen Mängeln im Brandschutz, der Schadstoffbelastung und der minderen energetischen Qualität in einem schlechten baulichen Zustand. Im Vergleich zu einer Sanierung stellt der Abbruch mit Ersatzneubau die wirtschaftlichere Variante dar. Zurzeit gibt es zwei Kindergarten- und eine Hortgruppe mit insgesamt 60 Plätzen in der Einrichtung. Zur Deckung des sehr dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, nach dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) vom 10.12.2008 und des zwischen Bund und Ländern auf Verwaltungsebene vereinbarten Anspruches auf frühkindliche Förderung ab
- August 2013, ist an diesem Standort die Schaffung von zwei Gruppen für Kinder unter 3 Jahren geplant. Deshalb soll anstelle der bisher 3-gruppigen eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung errichtet werden. Somit ergibt sich eine Platzerweiterung von insgesamt 20 Plätzen. Da dem Entwurf das Standardraumprogramm für eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung zugrunde gelegt ist, können in den neu zu schaffenden Räumlichkeiten neben den 20 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, zwei Kindergartengruppen mit jeweils 21 Plätzen und einer Hortgruppen mit 20 Plätzen untergebracht werden. Nach Fertigstellung stehen somit 82 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 22 Plätze entspricht. In allen Altersstufen können bei Bedarf Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden. Die Kostenberechnung sieht die Ausführung als Passivhaus mit Photovoltaik-Anlage vor. Die Grundlage für die bilanzielle Betrachtung bildet der Passivhausstandard. Ein Passivhaus benötigt nur noch einen geringen Restwert an Heizwärme. Passivhauskriterium für Heizenergie sind 15 kWh/m2a. Die Installation der Photovoltaik-Anlage direkt am Gebäude ermöglicht mit einer ausreichenden Größe den gesamten Energiebedarf (Heizung, Warmwasser und Strom) rechnerisch zu decken und darüber hinaus mehr zu produzieren. Das Gebäude kann regulär an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen und der produzierte Strom in selbiges eingespeist werden. Während der Bauzeit wird die vorhandene Einrichtung auf dem benachbarten Gelände des Grünflächenamtes, Flur 13, Flurstücke 47/47, 47/31 und 47/46, (Am Ulmenrück - Oberer Ornberg) in einer Containeranlage ausgelagert. Die Kosten für die Maßnahme zur Auslagerung betragen 570.570 € brutto. Diese sind im Gesamtbetrag von 5.302.000 € enthalten.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden zwei Gruppen für die Altersgruppen 0-3 geschaffen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Für die Sicherstellung einer zeitgemäßen Essensversorgung wird eine neue Küche eingebaut. Das Essen wird angeliefert. Der Neubau wird gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausstandard errichtet und mit einer Photovoltaik-Anlage versehen.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 4.636.230 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Neubau Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010 130.110 € 12.280 € 2011 2.123.370 € 1.238.150 € 2012 2.379.750 € 1.935.050 € 2013 1.450.750 € Gesamtsumme brutto: 4.636.230 € Pavillonanlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010 2011 570.570 € 30.000 € 2012 499.770 € 2013 40.800 € Gesamtsumme brutto: 570.570 € Abbruch Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010 2011 95.200 € 95.200 € 2012 2013 Gesamtsumme brutto: 95.200 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten des Eigenbetriebes
- a)personelle Folgekosten 330.448,60 €
- b)sächliche Folgekosten - Bauunterhaltung 17.557 € ( in der BU enthalten) - zusätzliche Betriebskosten 18.000 €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 5 % keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Jahreserträge 106.570 € (20 U3-Plätze)
- a)voraussichtliche Elternentgelte 46.570 €
- b)Landeszuschuss 60.000 € (vorbehaltlich der Fortführung der bis 31.12.2011 befristeten Förderung)
- Leistungen Dritter 300.000 € Erwartete Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung der KT 137 in der Form, dass zukünftig 2 U3-Gruppe mit jeweils 10 Kindern zusätzlich betreut werden, sind folgende Personalkosten einzuplanen: -Entsprechend den derzeitigen Mittleren Jahreswerte für Personalkosten (auf Grundlage TVö
- D)-
- a)Neuschaffung von 5,65 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD x 53.260 € = 302.388,00 €
- b)Neuschaffung von 0,62 Stellen Hausangestellte, EGr. 2Ü TVöD x 36.630 € = 22.710,60 €
- c)Höherbewertung der Stelle Kindertagesstättenleitung von EGr. S15 TVöD nach EGr S16 TVöD = 1.920, 00€
- d)Höherbewertung der Stelle stellvertr. Kindertagesstättenleitung von EGr. S13 TVöD nach EGr. S15 TVöD = 3.430,00 €
- Sonstiges Durch den Abriss entsteht eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 56.316,00€. Anlage Erlaeuterung sbericht (ca. 160 KB) Anlage Faellplan (ca. 539 KB) Anlage Kostendeckbl att (nichtöffentlich - ca. 89 KB) Anlage Liegenschaftspl an (ca. 410 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2011, NR 160 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 02.11.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2011Sie sind hierMM 196Abriss und Neubau des Kinderzentrums Am Ulmenrück 8 (KT 137) in Bonames (Frankfurter Berg)Magistratsvortrag
- 2. Dezember 2011NRNR 160Baukosten bei KT 137 reduzierenSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER b) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 160) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 196 = Annahme, NR 160 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER b) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 160), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)