Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG zum Bau eines neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim
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A. Zielsetzung
Das bestehende Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Harheim in der Korffstraße 31c, mit einer Grundstücksgröße von 693 m2, entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Der dazu erforderliche Raumbedarf lässt sich auf dem vorhandenen Grundstück nicht realisieren und macht einen Neubau auf einem größeren Ausweichgrundstück notwendig. Aus einsatztaktischer Sicht ist das Erbbaugrundstück für die Feuerwehr gut geeignet. Die Freiwillige Feuerwehr Harheim begrüßt die Vergabe der Fläche an die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. Das Gebäude wird entsprechend der geltenden Beschlusslage im Standard der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) minus 30% gebaut. Der Passivhausstandard wäre wegen der nur sporadischen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr unwirtschaftlich.
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 194
Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG zum Bau eines neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim I. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Feuerwehrstraße 1 60435 Frankfurt am Main Erbbaugrundstücke:
Gemarkung Harheim, Bezirk 66, Flur 3, Flurstücke 264/1 hält 111 m2, 264/2 hält 265 m2, 264/3 hält 244 m2, 264/4 hält 263 m2, 264/5 hält 295 m2, 264/6 hält 355 m2 und 264/7 hält 24 m2, insgesamt 1.557 m2 Erbbauzweck: Das Erbbaurecht wird zum Bau und Betrieb eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr bestellt. Erbbauzeit: 60 Jahre
Erbbauzins: Der jährliche Erbbauzins beträgt 4% von 250,00 €/m2, für 1.557 m2 somit 15.570,00 €. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechts-mängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundes-bodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Erbbauzinsanpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex). Besondere Bedingung: Sofern in dem Grundstück Ver- oder Entsorgungsleitungen der Stadt oder anderer Versorgungsträger vorhanden sind, verpflichtet sich der Erbbauberechtigte zur Sicherung der Leitungen die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch zu bewilligen oder diese auf eigene Kosten zu verlegen.
Vorkaufsrecht:
Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Kosten für die Vertretung trägt jede Partei für sich.
Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kostengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten Da die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Flächen für Feuer- und Rettungswachen hält und damit notwendige infrastrukturelle Grundversorgung sichergestellt wird, wurden die Flächen bisher bei der Vergabe von Erbbaurechten analog Gemeinbedarfsflächen behandelt und der Erbbauzins analog Sportflächen mit einem Erbbauzinssatz von 4% vergeben. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 2018 220,00 €/m2 für Gemeinbedarfsnutzung betrug. Zum Stichtag 10.05.2019 hat Kommunale Wertermittlungsstelle aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten allgemeinen Bodenwertsteigerung einen Bodenwert von 250,00 €/m2 ermittelt. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 329.574,62 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung: A. Zielsetzung Das bestehende Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Harheim in der Korffstraße 31c, mit einer Grundstücksgröße von 693 m2, entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Der dazu erforderliche Raumbedarf lässt sich auf dem vorhandenen Grundstück nicht realisieren und macht einen Neubau auf einem größeren Ausweichgrundstück notwendig. Aus einsatztaktischer Sicht ist das Erbbaugrundstück für die Feuerwehr gut eignet. Die Freiwillige Feuerwehr Harheim begrüßt die Vergabe der Fläche an die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. Das Gebäude wird entsprechend der geltenden Beschlusslage im Standard der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) minus 30% gebaut. Der Passivhausstandard wäre wegen der nur sporadischen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr unwirtschaftlich. B. Alternativen Keine. C. Lösung Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht an die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. D. Kosten Keine. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein Zinsnachteil für die Stadt in Höhe von 581.474,10 €. Anlage 1 (ca. 611 KB) Anlage 2 (ca. 878 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 14 Versandpaket: 02.12.2020
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. November 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL