Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Auferlegung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und deren…
Vollständigen Titel anzeigen
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Auferlegung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und deren Finanzierung hier: Veränderung des Leistungsangebotes zum Fahrplanwechsel am 10.06.2001
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.09.2001, M 190
Betreff:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Auferlegung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und deren Finanzierung hier: Veränderung des Leistungsangebotes zum Fahrplanwechsel am 10.06.2001
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 8002 (M 49)
- Der aufgrund von Leistungsanpassungen notwendig gewordenen Aktualisierung der Anlagen 2a und 2b zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Auferlegung von gemeinwirtschaflichen Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und deren Finanzierung wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich durch die o. g. Aktualisierung der Ausgleichsbetrag für das Standardjahr um rund 1,287 Mio. DM auf 10,704 Mio. DM erhöht. Für den Zeitraum vom 01.06.2001 bis zum 31.12.2001 ergibt sich ein voraussichtlicher Ausgleichsbetrag von ca. 6,279 Mio. DM.
- Die Finanzierung des Ausgleichsbetrages erfolgt im UA 8301 - Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH, Haushaltsstelle 716400 - Ausgleichsbetrag "Busverkehrsleistungen" zu Lasten der Gesamtdeckung.
Es dient zur Kenntnis, dass der UA 8301 damit einen Zuschussbedarf i.H. von rd. 1,2 Mio.
aufweist.
Begründung:
Vorbemerkung
Entsprechend § 8 (4) des Öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Auferlegung von gemein.wirt.schaflichen Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und deren Finanzierung (Verkehrsvertrag) sind der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH (VGF) die geplanten Leistungsveränderungen im Jahresfahrplan 2001/2002 durch Aktualisierung der Anlagen 2a und 2b aufzuerlegen.
Die Fahrplanperiode 2001/2002 begann am 10.06.2001 und endet, da der Zeitpunkt des jährlichen Fahrplanwechsels europaweit harmonisiert wird, Mitte Dezember 2002. Die DB AG plant jedoch voraussichtlich für Dezember 2001 und Juni 2002 Fahrplanwechsel kleineren Umfangs, die erforderlichenfalls auch von der VGF zu Anpassungen genutzt werden. Die geplanten Veränderungen beim Leistungsangebot sind konform mit den Rahmenvorgaben des Nahverkehrsplans (NVP) der Stadt Frankfurt. Zu den Beschlussziffern 1 und 2
Bei den Linien, die im Folgenden nicht explizit aufgeführt sind, wurden entweder keine oder nur geringfügige Änderungen durchgeführt, die sich im Wesentlichen auf Fahrplananpassungen beschränken. Generell wurden die Anschlüsse an den wichtigsten Umsteigeknoten überprüft und - soweit notwendig - optimiert.
Der Aufsichtsrat der VGF hat in seiner Sitzung vom 05.03.2001 den Änderungen zugestimmt.
Veränderungen im Busnetz zum Fahrplanwechsel
Linien 25, 27 und 30 Die DB Netz AG plant auf der Main-Weser-Bahn (Regionalbahnlinie 30) umfangreiche Bau.maßnahmen (ab 10.06.2001 bis vsl. Dez. 2002), die auch Auswirkungen auf den Fahrplan der S-Bahn-Linie S6 im Abschnitt Friedberg < > Frankfurt Westbahnhof haben. Die Buslinien 25, 27 und 30 der VGF, die an den Stationen Berkersheim Bf, Frankfurter Berg bzw. Bad Vilbel Bf Anschlüsse von und zur Linie S6 herstellen, sind von den Auswirkungen betroffen. Dies bedeutet, dass die Abfahrtszeiten der o. g. Buslinien teilweise verändert werden müssen.
Linie 44 Im Fahrplan 2000/2001 wird die letzte Fahrt um 20:33 Uhr ab Seckbach Leonhardsgasse in Richtung Fechenheim Friedhof durchgeführt. Seit der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten erreichen insbesondere Angestellte der Kaufhäuser aus der Innenstadt die letzte Abfahrt häufig nicht mehr. Des Weiteren soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass nach dem Ende von Veranstaltungen in der Innenstadt noch eine Fahrtmöglichkeit besteht. Es ist daher beabsichtigt, probeweise für eine Fahrplanperiode, die Betriebszeit um 2 Stunden zu verlängern. Linie 52 In Anpassung an die Fahrgastnachfrage wurde der im Anschluss an die nachmittägliche Haupt.verkehrszeit (HVZ) beginnende 30-Min.-Takt auf einen 20-Min.-Takt verdichtet, sodass die Linie 52 zukünftig erst ab ca. 22:00 Uhr im 30-Min.-Takt verkehrt.
Linie 58 In Anpassung an die Verkehrsverhältnisse wurde eine Verlängerung der Fahrtzeit um 2 Minuten in Fahrtrichtung Eschborn -> Höchst notwendig. Dies führt zu einem temporären Einsatz eines zusätzlichen Busses um einen ausreichenden Verspätungsausgleich zu gewährleisten. Der Fahrzeugspitzeneinsatz bleibt unverändert. Linie 60 Auswertungen von Fahrgasterhebungen haben ergeben, dass von Montag bis Freitag der Beginn des 10-Min.-Taktes von derzeit ca. 13:15 Uhr um rd. 1 Stunde auf ca. 12:15 Uhr vorgezogen werden muss.
Linie 79 Bei Betriebsbeobachtungen wurde festgestellt, dass in der Hauptverkehrszeit (HVZ) vor.mittags ein durchgehender 7/8-Min.-Takt die Anschlüsse der regelmäßig verspäteten S-Bahn- und Regionalzüge am Bahnhof Niederrad besser berücksichtigen kann (bisherige Taktfolge 7 - 8 - 15). Gleichzeitig soll durch eine ca. 30-minütige Verlängerung des morgendlichen Bedienungszeitraums, von derzeit ca. 09:00 Uhr auf zukünftig ca. 09:30 Uhr, die nach dem bisherigen Betriebsende noch vorhandene Nachfrage berücksichtigt werden.
Linien N1 bis N8
In der Nacht vom 13.06. auf den 14.06.2001 wurde das neue Nachtbusnetz der VGF in Betrieb genommen. Anstatt bisher vier verknüpfen nunmehr acht Nachtbuslinien die Schwerpunkte des nächtlichen Lebens der Stadt Frankfurt mit allen Frankfurter Stadtteilen.
Änderungen vor dem Fahrplanwechsel
Folgende Änderungen, die zunächst zum Fahrplanwechsel vorgesehen waren, wurden zeit.lich vorgezogen:
Linie 33
Rücknahme der Buslinie 33 vom Westbahnhof zur Haltestelle Festhalle/Messe zum 01.04.2001 in Folge der Eröffnuung der DI-Strecke. Gemäß NKU war eine Auflassung des Abschnitts Messe < > Westbahnhof über die Mendelssohnstraße vorzusehen, da eine Erschließung durch die DI-Strecke gegeben ist.
Linie 36
Zur Erschließung des Poelzig-Baus wurde die Buslinie 36 zum 01.04.2001 vom Palmengarten zum Westbahnhof verlängert. Somit besteht nicht nur eine umsteigefreie und zeitlich schnelle Fahrtbeziehung zwischen den beiden Unistandorten, sondern auch eine Verbindung zu den wichtigen Umsteigepunkten.
Zusätzliche Änderung
Nachdem die Universität am 23.04. den Betrieb am neuen Standort im Pölzig Bau aufgenom.men hat, musste das Fahrtenangebot auf der Buslinie 36 Montag bis Freitag in der Zeit von ca. 08:00 bis 15:30 Uhr kurzfristig über das im Aufsichtsrat der VGF beschlossene Angebot hinaus verstärkt werden, um der gestiegenen Nachfrage auf der Relation Westbahnhof - Holzhausen.straße gerecht zu werden.
Auswirkung auf den Ausgleichsbetrag
Bezogen auf das Standardjahr ergeben sich aus o.g. Veränderungen Mehrleistungen im Umfang von ca. 223.000 Rechnungswagenkilometern und ca. 16.550 Fahrplanstunden. Der Fahrzeug.einsatz in der Spitzenstunde erhöht sich durch den verstärkten Einsatz von Gelenkbussen um 0,5 Rechnungswagen. Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen ergibt sich aus dem im Verkehrs.vertrag beschriebenen Verfahren ein voraussichtlicher Ausgleichsbetrag von 10,704 Mio. DM/Standardjahr. Da die VGF bis 31.05.2001 die Leistung auf Grundlage eigenwirtschaftlicher Konzessionen nach § 13 PBefG angeboten hat, greift der Ausgleichsbetrag erst zum Zeitpunkt der Erteilung von Genehmigungen nach § 13a PBefG zum 01.06.2001. Auf den Zeitraum vom 01.06.2001 bis 31.12. 2001 entfallen ca. 6,279 Mio. DM. Eine endgültige Schlussrechnung zum Ausgleichsbetrag wird nach Vorliegen der erforderlichen, rechtskräftigen Bescheide zu den Ausgleichsleistungen Dritter (z. B. Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG, § 63 SchwbG) und dem Vorliegen der für das Kalenderjahr endgültigen Einnahmenaufteilung des RMV unter Berücksichtigung etwaiger Mehr- bzw. Minderleistungen der VGF erstellt.
Anlage 1
Anlage 2a des Verkehrsvertrages vom 08.03.2001 (Beschl. StVV vom 01.03.2001, § 8002)
- Leistungsumfang der einzelnen Buslinien -
Die Veränderung zu Anlage 2a des Verkehrsvertrages sind im Sachverhalt dargestellt.
Aufgrund des Umfangs der Anlage 2a (2 Ordner) wurde auf eine erneute Vervielfältigung verzichtet.
Ergänzun g zu Anlage 2b des Verkehrsvertrages vom 08.03.2001 (Beschl. StVV vom 01.03.2001, § 8002
- Zuordnung der Buslinien zu Konzessionsstaffeln -
Durch die Einführung des Nachtbuskonzeptes zum Fahrplanwechsel Juni 2001 ergibt sich folgende Linienzuordnung:
Staffel< /span>
Linien
Laufzeit
Staffel A 25, 26, 27, 28, 29, 60, 65, 67, 71
bis 31.12.2007
Staffel B
50, 54, 55, 57, 58, 59
bis 31.12.2006
Staffel C
35, 37, 46, 51, 52, 61, 62, 73, 73V, 79
bis 31.12.2003
Staffel D
30, 31, 36, 38, 40, 42, 43, 44, 69, N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8
bis 31.12.2004
Staffel E
32, 33, 34, 39, 63, 64, 66
bis 31.12.2005
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. September 2001 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2001 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)