Neubau eines Jugendhauses in Frankfurt am Main - Bergen-Enkheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Neugestaltung Marktplatz Bergen19.09.2023 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 18
Betreff: Neubau eines Jugendhauses in Frankfurt am Main - Bergen-Enkheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
- Dem Neubau eines Jugendhauses in Frankfurt am Main - Bergen-Enkheim, Marktplatz Bergen, wird auf Basis der beigefügten Planungsunterlagen zugestimmt.
- Zur Durchführung der Maßnahme werden entsprechend der Kostenberechnung Mittel in Höhe von 1.240.000 € brutto benötigt. Für die Ausstattung des Jugendhauses werden 50.000,- € brutto, die nicht in der Kostenberechnung enthalten sind, bewilligt. Es werden somit insgesamt 1.290.000,- € bewilligt.
- Dem Neubau liegt das durch den Magistrat am 01.06.2007 beschlossene Standardraumprogramm für Jugendhäuser, Modul I Maximum, zugrunde.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2010 - 2013 mit Gesamtaufwendungen von 1.052.000 € in der Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes (Projektdefinition 5.002659) enthalten. Die Deckung des darüber hinausgehenden Betrages von 238.000,- € wird aus dem vollbudgetierten Bereich des Ergebnishaushalts der PG 18.01 sichergestellt.
- Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der Produktgruppe 18.01, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002659.500.999.200 bis 700 vorzunehmen. Dem Träger des Jugendclubs, der die Ausstattung selbst vornimmt, wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000,- € zur Verfügung gestellt. Die Verrechnung erfolgt in der Produktgruppe 18.1, Sachkonto 80781800, PSP- Element 5.002659.525.999.
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010 180.000 € 180.000 € 2011 810.000 € 810.000 € 2012 300.000 € 300.000 €
- Es dient zur Kenntnis, dass das Jugendhaus weiterhin durch den Träger E.I.L.T. e.V. betrieben wird.
- Es wird mit folgenden zusätzlichen jährlichen Folgekosten gerechnet: - Abschreibung 55.361 € - Verzinsung 64.500 € Begründung: A Zielsetzung: Im Stadtteil Bergen-Enkheim gibt es seit rund 20 Jahren ein kleines Provisorium, das in leichter Holzbauweise errichtet wurde und nicht für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen ist. Wie ein Gutachten des Hochbauamtes aus 2007 feststellt, wären Sanierungen auf längere Sicht unwirtschaftlich. Daher schließt das Gutachten mit der Empfehlung eines Neubaues in konventioneller Bauweise ab. Das neue Jugendhaus ist als Passivhaus geplant und wird gegenüber dem jetzigen Provisorium eine weitaus größere Aufnahmekapazität für den Besuch junger Menschen vorhalten und verbessert damit die soziale Infrastruktur. Der für das neue Jugendhaus Bergen vorgesehene Bauplatz befindet sich am Nordring, dem nördlichen Rand des Berger Marktplatzes. Das bestehende, durch den Neubau zu ersetzende Jugendhaus befindet sich ebenfalls auf dem Berger Marktplatz, allerdings am westlichen Rand an der Schönecker Straße. Es ist der wesentliche Entwurfsgedanke für den Neubau des Jugendhauses, dass eine Einrichtung in dermaßen exponierter Lage auf einem "Marktplatz" so gestaltet sein sollte, dass sowohl das eigentliche Gebäude wie auch die dazugehörigen Freiflächen eine Abschirmung erhalten, damit sich neben den öffentlichen und allseitig einsehbaren Flächen auch Aktivitäten in geschützten Rückzugsbereichen entfalten können. Die Baracke, in der jetzt die Jugendarbeit durchgeführt wird, steht derzeit frei auf dem Gelände des Marktplatzes. Pädagogische Aktivitäten im Außenbereich können derzeit nicht durchgeführt werden, weil ein abgeschirmtes Rückzugsgelände für die Jugendlichen fehlt. Somit ist das bestehende Jugendhaus ein anschauliches Beispiel dafür, wie eine solche wünschenswerte Abstufung von Öffentlichkeit, Halböffentlichkeit und Privatheit völlig fehlt und keine Übergangs- und Vorzonen zwischen Haus und Marktplatz vorhanden sind. Das Konzept für das neue Berger Jugendhaus sieht deshalb eine Umfriedung des gesamten für die Einrichtung zur Verfügung stehenden Areals vor, und zwar unabhängig ob Gebäude- oder Freifläche. Das Areal erstreckt sich zwischen der Zufahrt zum Marktplatz in seiner Nordostecke bis zu Standort des Autoskooters beim Berger Markt. Das neue Jugendhaus bildet als flacher Baukörper, der bestehenden Platanenreihe platzseitig vorgelagert, die neue nördliche Platzkante. Nach Abzug der eigentlichen Gebäudegrundfläche gem. Raumprogramm Modul 1 der Stadt Frankfurt am Main verbleiben zwei unterschiedlich große Höfe, die zwar zusammen größer sind als im Raumprogramm vorgesehen, sich aber als Folge der außerordentlichen städtebaulichen Situation und aus seiner architektonischen Beantwortung ergeben. Hierbei dient der größere Hof 2 mit einer Fläche von 172, 6 qm als Bewegungs- und Kommunikationshof, z.B. als Ruhezone und für verschiedene Aktivitäten im Freien als auch Betätigungsfeld für einen Kräuter- und Gemüsegarten. Die Konzeption des kleineren Hofes mit 132 qm an der Ostseite ergibt sich aus der Notwendigkeit, den unmittelbar an der Einfahrt zum Berger Markt liegenden Eingangsbereich abzuschirmen und wurde an die Gegebenheiten der Zufahrt zum Marktplatz angepasst. Hierdurch wurde auch der Wunsch des Ortsbeirates realisiert, keine undefinierbaren Restflächen entstehen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten belaufen sich auf 3.000,- €. Besonders bemerkenswert ist, dass beide Höfe vom Marktplatz aus zugänglich sind. Nach der täglichen Beendigung der Arbeit im Jugendhaus, werden die Durchgänge aus Sicherheitsgründen geschlossen. So wird sichergestellt, dass sich außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendhauses keine unbeaufsichtigten Jugendlichen mehr hier befinden und keine ruhestörenden Aktivitäten zu befürchten sind. Als Bauweise der Umfriedung wird eine Natursteinmauer gewählt, die zum Marktplatz hin arkadenartig geöffnet ist und ansonsten weitgehend geschlossen bleibt. Grundsätzlich kommen für die Materialisierung der Einfriedigung auch andere Materialien in Frage (Hecken, Holzzaun, u.ä.), aber nach Abwägung vieler Aspekte, wie städtebauliche Einbindung in die Umgebung, Pflegebedürftigkeit, Dauerhaftigkeit, Robustheit usw., verspricht eine Anlage als rustikales eingeschossiges Natursteinhaus mit zwei vorgelagerten Gartenhöfen die insgesamt auch ästhetisch dauerhafteste und zeitloseste Lösung zu sein. Da die ursprünglich gedachten Natursteintrockenmauern, wie man sie beispielsweise zur Hangbefestigung in Weinbergen und an Flussufern kennt, auf Grund des hohen Arbeitskostenanteils nicht zu finanzieren sind, fällt die Wahl auf sog. Gabionenwände. Gabionen, auch Steinkorb, Schüttkorb, Mauersteinkorb oder Drahtschotterkasten genannt, sind mit Steinen gefüllte Drahtkörbe. Bei normalen Gabionen ohne besondere Ansprüche an die Optik wird das Füllmaterial einfach geschüttet. Auf dem Markt werden auch in Steinwerken vorfabrizierte Gabionen angeboten. Bei hochwertigeren (und damit teureren) Gabionen wird zumindest die Ansichtsfläche per Hand geschichtet. Gabionenwände eignen sich auf Grund ihrer großen Masse hervorragend als Schallschutzwände und bieten durch ihre Schüttstruktur Lebensraum (Biotop) für Kleinlebewesen. Darüber hinaus sei erwähnt, dass sich Gabionenwände auf Grund ihrer rauen Oberfläche nicht für das Anbringen von Graffiti eignen. Die Höhe der Natursteingabionen soll zwischen 2,50 m und 3,00 m betragen, eben so hoch, dass ein Einblick von außen nicht mehr möglich ist bzw. ein Abschluss bis unter das Gebäudedach gegeben ist. Eine alternative Lösung der Einfriedung als Holzkonstruktion ist untersucht worden. Abgesehen davon, dass das Gebäude seinen Charakter und Gestalt auf dem Marktplatz ändert, wäre eine Holzkonstruktion am Gebäude und als Einfriedung um ca. 5.500,- € teurer als die Gabionenwände. Insgesamt verkörpert das neue Jugendhaus eine zeitlose Gestaltung, die dadurch perspektivisch variabel anderweitige Nutzungsmöglichkeiten zulässt. Dies spiegelt sich auch in der Anbringung von mobilen Trennwänden im Jugendcafebereich wider. Insgesamt sorgen drei Trennwände für eine größtmögliche Ausnutzung des bestehenden Grundrisses, was eine größere Flexibilität der Nutzung mit sich bringt. Die Lage des Technikraumes wurde an den Rand des Gebäudes gesetzt, um eine optimale Grundrissorganisation für die Jugendarbeit zu erzielen. Gleichfalls werden dadurch die Belichtungsflächen nach Osten, Westen und Süden optimiert. Das Herausschieben aus dem Gebäude ist in dem gestiegenen Platzbedarf für Lager und Technik begründet. Neben den nachfolgenden schwerpunktmäßigen und regelhaften Angeboten der Jugendarbeit - Alterszielgruppe: Schwerpunktmäßig junge Menschen im Alter von 12 bis 20 Jahren - Öffnungszeiten. 19 Stunden pro Woche - Täglich zu erwartende durchschnittliche Besucherzahl: 30 bis 50 Besucher-/innen - Personelle Ausstattung: 1,5 Planstellen - Kernangebote: Sport, Bewegung, gesunde Ernährung, Kanufreizeiten Hausaufgabenhilfe Kooperationen mit Schulen Medienpädagogische Projekte Geschlechtsspezifische Angebote Beratungsangebote für junge Menschen und deren Eltern Einzelfallbetreuung Zusammenarbeit mit anderen jugendrelevanten Einrichtungen und Institutionen Zusammenarbeit mit dem Sozialrathaus Mitarbeit im Stadtteilarbeitskreis und anderen Netzwerken wird eine Raumnutzung durch weitere Gruppen des Stadtteils (mit sporadischem Bedarf und Umfang) möglich sein. Für solche separaten Nutzungen gibt es einen sogenannten Multifunktionsraum, der über einen getrennten Eingang erreicht werden kann, und so eine eigenständige Nutzungsmöglichkeit gewährleistet. B Alternativen Keine C Lösung Die zur Beschlussfassung vorgelegte Planung sieht vor, auf dem Grundstück Marktplatz Bergen, auf dem derzeit das Jugendhaus in einer Holzbaracke untergebracht ist, an einer anderen Stelle einen Neubau zu errichten. Der Neubau ist zwingend erforderlich, da ein weiterer Betrieb des bisherigen Jugendhauses aufgrund der Grundsubstanz sowie der zu erwartenden ständigen Instandhaltungskosten unwirtschaftlich ist. Die Jugendarbeit in Bergen-Enkheim soll erweitert und langfristig gesichert werden. D Kosten
- Investitionsbedarf 1.290.000 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums keine
- Jahresfolgekosten:
- a)Der Zuschuss an den Träger in Höhe von 90.400,- € bleibt unverändert.
- b)Kapitalkosten: Kalkulatorische Verzinsung 5 % 64.500 € Abschreibung 55.361 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine, da das Jugendhaus weiterhin durch den Träger E.I.L.T. e.V., Schönecker Str. 8, 60388 Frankfurt am Main, betrieben wird. Anlage 1_Raumprogramm (ca. 473 KB) Anlage 2_Kostendeckblatt (ca. 449 KB) Anlage 3_Baubeschreibung (ca. 245 KB) Anlage 4a_Lageplan (ca. 295 KB) Anlage 4b_Grundriss (ca. 616 KB) Anlage 4c_Ansichten (ca. 1,1 MB) Anlage 4d_Aussenanlagen (ca. 591 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.01.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Januar 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Stv. Holtz (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL; Stv. Holtz (= Enthaltung)