Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Antoniterstraße 13/ Dalbergstraße 14/Leverkusener Straße 20, 65929 Frankfurt am Main für das Stadtschulamt

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Dalbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Dalbergstraße per E-Mail

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 183

Betreff: Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Antoniterstraße 13/ Dalbergstraße 14/Leverkusener Straße 20, 65929 Frankfurt am Main für das Stadtschulamt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR 523) Es wird zugestimmt, dass Räumlichkeiten in der Liegenschaft Antoniter Straße 33 / Dahlbergstraße 14 / Leverkusener Straße 20, 65929 Frankfurt am Main für das Stadtschulamt zum Betrieb des regionalen Beratungs- und Förderzentrum - West (rBFZ) angemietet werden. Vermieter: Project High Valley B.V. Spuistraat 104 C 1012VA Amsterdam Netherland Mietfläche: 590,47 m2

Mietbeginn: nach Fertigstellung notwendiger

Umbaumaßnahmen, voraussichtlich Mai 2019

Laufzeit: 15 Jahre

Option: 1 x 5 Jahre

Miete:

9.683,71 €/mtl. (116.204,52 €/jährl.); 16,40 €/m2 Nebenkostenvorauszahlungen: 1.889,50 €/mtl. (22.674,00 €/jährl.); 3,20 €/m2 Mietanpassung: Indexierung gem. Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) bei einer Veränderung von +/- 10 Prozent

Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes erfolgte die schrittweise Aufhebung der Förderschule "Lernen" (Karl-Oppermann-Schule). Das Schulgebäude wird ab Schuljahr 2018/19 künftig von der IGS 15 genutzt. Für das regionale Beratungs- und Förderzentrum-West (rBFZ), das Zentrum für Erziehungshilfe, Mitarbeiter der Jugendhilfe in der Grundschule und der regionalen Koordinierungsplattform erfolgte die Suche nach einem gemeinsamen im Westen Frankfurts gelegenen zentralen Standort. B. Alternativen Im Rahmen des Anforderungsprofils an Lage, Größe und Erreichbarkeit gibt es keine Alternativen. C. Lösung Geeignete Räume für das "erweiterte" rBFZ wurden in der Antoniterstr. 33 in Frankfurt Höchst gefunden. Die Bedarfe des neu aufgestellten rBFZ können durch - vom Vermieter auszuführende -Umbaumaßnahmen in der Liegenschaft realisiert werden. Durch die ebenfalls in der Liegenschaft untergebrachte Außenstelle Höchst des Bürgeramtes ist das Gebäude bereits an das städtische Datennetz angebunden. Die Liegenschaft ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Durch ihre direkte Lage am Bahnhof Höchst ist die Liegenschaft für den Bedarf des rBFZ konkurrenzlos. D. Kosten Nach dem aktuellen Gewerbemarktbericht der IHK (Ausgabe 2018) beträgt der durchschnittliche Mietpreis pro Quadratmeter in Frankfurt - West in 2018 zwischen 9,50 €/m2 und 13,00 €/m2 bei durchschnittlichem Ausbaustandard. Seit dem 01.12.2014 hat die Stadt Frankfurt in der Liegenschaft Antoniter Str. 33/Dalbergstr.14/Leverkusenerstr. 20 Flächen für das Bürgeramt zu einem Mietpreis von 11,50 €/m2 zuzüglich Nebenkosten angemietet. Diese Miete spiegelt die Marktsituation aus dem Jahr 2014, in welchem die durchschnittlichen Büroraummieten noch deutlich niedriger ausfielen als in 2018. Für die Nutzung durch das Regionale Beratungs- und Förderzentrum-West (rBFZ) ist ein Umbau erforderlich. Die hohen Umbaukosten/Investitionskosten von ca. 900,00 €/m2 sind auf die besonderen Umgestaltungs- und Ausstattungsanforderungen für die Nutzereinheit zurückzuführen (insbesondere Raumkonzept und EDV- aktuelles Richtlinienpapier der Stadt FFM). Der Vermieter übernimmt die gesamten Umbaukosten. Bei Optionsziehung (+ 5 Jahre) nach 15 Jahren Mietzeit fallen Investitionsmiete und Umsatzsteuerschaden aus der Berechnung heraus, sodass die Kaltmiete ab Beginn des 16. Mietjahres nur noch 13,50 €/m2 beträgt. Durch die vorhandene Anbindung an das städtische Datennetz entstehen in diesem Punkt keine weiteren Kosten. Die Ansätze für Miete und Mietnebenkosten werden im sog. vollbudgetierten Bereich (BGM 10) zur Verfügung gestellt. Mehraufwendungen bei den Sachkonten 6700 0000 und 6700 1000 werden durch Minderaufwendungen und/oder Mehrerträge im vollbudgetierten Bereich gedeckt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.12.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 27 · 04.12.2018
TO I, TOP 54
Angenommen
Der Vorlage M 183 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 11.12.2018
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDP
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 13.12.2018
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDP
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen