DomRömer GmbH: Grundlagen der Neuaufstellung
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Dom Römer GmbH mit der gemeinwirtschaftlichen Aufgabe des Managements des Dom-Römer-Quartiers zu betrauen und die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet sich zur Deckung von Verlusten. Dies soll die nachhaltige Entwicklung und Vermietung des Dom Römer Areals sicherstellen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1831 vom 28.09.2017 (M 155) eine Ergänzung des Gesellschaftszwecks im Gesellschaftsvertrag der Dom Römer GmbH um die Verwaltung und Vermietung eigenen und fremden Grundbesitzes, insbesondere auf dem Dom Römer Areal, beschlossen wurde. Im Hinblick hierauf sowie vor dem Hintergrund der sich verändernden Aufgabenstellung der Dom Römer GmbH nach der Errichtung der Gebäude im Dom Römer Areal sind einige Grundlagen für die Neuaufstellung der GmbH festzulegen. So wird die Dom Römer GmbH ab dem 01.01.2021 mit der gemeinwirtschaftlichen Aufgabe "Management des Dom-Römer-Quartiers" betraut und die bestehende Betrauung für das 2020 abzuschließende Altstadtprojekt wird entsprechend der Projektentwicklung ergänzt.
- In diesem Rahmen verpflichtet sich die Stadt Frankfurt am Main zur Deckung von Verlusten, die der Dom Römer GmbH aus der Entwicklung des Dom-Römer-Areals entstehen. Über die bereits seit 2015 gewährten Beträge (Zahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nummer 4 HGB - Einzahlung in die Kapitalrücklage) - von 13,1 Mio. € im Februar 2015 - von 7,5 Mio. € im Oktober 2016 - von 5 Mio. € im Dezember 2016 - von 13 Mio. € im August 2017 und - von 4,953 Mio. € im Januar 2018 hinaus, werden gemäß der Ergänzung der Betrauung vom 23./30.03.2012, 05.05./26.06.2014 und 11.12.2015 weitere Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 26.359.283 € gewährt. Aus diesem Rahmen von 26.359.283 € soll jetzt eine erste Teilzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB in Höhe von 6,6 Mio. € erfolgen; Mittel stehen in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005642 und 5.005491 zur Verfügung. Da keine weiteren Mittel mehr für Kapitaleinlagen zur Verfügung stehen, erfordern weitere Auszahlungen aus dem oben genannten Betrauungsrahmen in Abstimmung zwischen Gesellschaft und Gesellschafterin noch der Beordnung im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main ab 2022.
- Für die gemeinwirtschaftliche Aufgabe "Management des Dom-Römer-Quartiers" sind ab 2021 jährliche Ausgleichsleistungen auf Grundlage des Wirtschaftsplanes aus dem Ergebnishaushalt an die Dom Römer GmbH erforderlich. Für 2021 werden mangels Veranschlagung im Haushalt 2021 Mittel bis zu maximal 1.520.498 € in der Produktgruppe 13.01 als Zuschuss zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus vollbudgetierten Mitteln der Produktgruppe 13.01. Für 2022 ff. ist eine Beordnung mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 notwendig.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Entscheidung getroffen wurde, die Gewerbeflächen im Dom Römer-Areal nicht an Dritte zu veräußern, sondern bei der Dom Römer GmbH zu belassen, um die Vermietung an Gewerbetreibende sicherzustellen, die dem Dom Römer Areal im Sinne einer Quartierspflege dienlich sind. Zur dauerhaften Finanzierung der Gewerbeflächen hat die Stadt Frankfurt am Main daher im Doppelhaushalt 2020/2021 im Investitionsprogramm (Produktgruppe 13.01 Stadtplanung) die Bereitstellung eines entsprechenden Gesellschafterdarlehens an die Dom Römer GmbH beschlossen.
- Die Stadt Frankfurt am Main gewährt der Dom Römer GmbH ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 12.160 T€ für die Finanzierung der Gewerbeflächen mit folgenden Konditionen: Verzinsung 2 % über 6-Monats-Euribor, Laufzeit 20 Jahre bis 31.12.2040, Tilgung nach wirtschaftlicher Möglichkeit orientiert an einem jährlich zu aktualisierenden Tilgungsplan durch die Dom Römer GmbH. Das Gesellschafterdarlehen an die Dom Römer GmbH von 12.160 T€ ist ausgewiesen im Produkthaushalt 2020/2021 im Investitionsprogramm für 2020, Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, unter der Projektdefinition 5.010308.
Begründung
Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Dom Römer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung und Baureifmachung, die Bebauung und Vermarktung des Dom Römer Areals sowie die Verwaltung und Vermietung eigenen und fremden Grundbesitzes, insbesondere auf dem Dom Römer Areal. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum Dom Römer Projekt und zur Gründung der Dom Römer GmbH hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Dom Römer GmbH 2012 mit der Durchführung des Projekts des Dom-Römer-Areals betraut. Entsprechend des weiteren Projektablaufs und unter Berücksichtigung der jeweils eingetretenen Kostensteigerungen wurde die Betrauung 2014 und 2015 fortgeschrieben. Eine weitere Aktualisierung der Betrauung erfolgt jetzt. Zum einen wird unter Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1831 vom 28.09.2017 (M 155), mit dem der Gesellschaftszweck um die Verwaltung und Vermietung erweitert wurde, die Dom Römer GmbH ab dem 01.01.2021 mit der gemeinwirtschaftlichen Aufgabe "Management des Dom-Römer-Quartiers" betraut. Zum anderen wird die bestehende Betrauung zur Durchführung des Projekts Dom-Römer-Areal an die Projekt- und Kostenentwicklung angepasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.12.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, Die PARTEI und 1 U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 U.B.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)