Durchführung einer Kapitalerhöhung der Dom Römer GmbH
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Kapitalerhöhung der Dom Römer GmbH in Höhe von 10 Mio. €, um Verluste aus der Entwicklung des Dom-Römer-Areals zu decken. Dies soll durch eine Zuzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft erfolgen, um die finanzielle Stabilität des Projekts zu sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main zur Deckung von Verlusten, die der Dom Römer GmbH aus der Entwicklung des Dom-Römer-Areals entstehen, verpflichtet hat. Über die bereits seit 2015 gewährten Beträge (Zahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nummer 4 HGB - Einzahlung in die Kapitalrücklage) - von 13,1 Mio. € im Februar 2015 - von 7,5 Mio. € im Oktober 2016 - von 5 Mio. € im Dezember 2016 - von 13 Mio. € im August 2017 und - von 4,953 Mio. € im Januar 2018 hinaus, wurden gemäß der Ergänzung der Betrauung vom 23./30.03.2012, 05.05./26.06.2014 und 11.12.2015 weitere Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 26.359.283 € gewährt. Aus diesem Rahmen von 26.359.283 € wurde bereits mit derselben Vorlage (§ 6835 vom 10.12.2020, M 173) eine erste Teilzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB in Höhe von 6,6 Mio. € beschlossen. Aus diesem Rahmen von 26.359.283 € abzüglich 6,6 Mio. € soll jetzt eine weitere Teilzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB in Höhe von 10 Mio. € erfolgen.
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der Dom Römer GmbH eine Zuzahlung von 10 Mio. € als weitere Teilzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB im Geschäftsjahr 2022 leistet.
- Die Mittel in Höhe von 4 Mio. € stehen in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007202 - Dom Römer GmbH-Kapitaleinlage - bereit. Die Deckung der übrigen 6 Mio. € erfolgt aus dem Projekt 5.010685 - Darlehen an Gesellschaften -, PG 98.03. Die benötigten Mittel werden für die Durchführung der Kapitaleinlage freigegeben. Die mit Stadtverordnetenbeschluss § 1527 vom 31.03.2022 (M27/22) freigegebenen Mittel zur Durchführung der Kapitalerhöhung Messe Frankfurt GmbH werden entsprechend reduziert.
- Es dient zur Kenntnis, dass die von der Stadt Frankfurt am Main im Haushaltsplan 2022 veranschlagten Mittel erst mit Rechtskraft des Haushalts 2022 zur Verfügung stehen.
- Der Magistrat wird bevollmächtigt und beauftragt die Vorlage zu vollziehen. VI Es dient zur Kenntnis, dass sich die Jahresfolgekosten hierdurch gegenüber den bisherigen Beschlussfassungen um 63 T€ erhöhen (kalk. Verzinsung) und deren Finanzierung sichergestellt ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Dom Römer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung und Baureifmachung, die Bebauung und Vermarktung des Dom Römer Areals sowie die Verwaltung und Vermietung eigenen und fremden Grundbesitzes, insbesondere auf dem Dom Römer Areal.
Auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum Dom Römer Projekt und zur Gründung der Dom Römer GmbH hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Dom Römer GmbH 2012 mit der Durchführung des Projekts des Dom-Römer-Areals betraut. Entsprechend des weiteren Projektablaufs und unter Berücksichtigung der jeweils eingetretenen Kostensteigerungen wurde die Betrauung 2014 und 2015 fortgeschrieben. Mit dem Jahr 2021 wurde die Betrauung der Dom Römer GmbH erweitert. Dennoch bestehen aus der vorherigen Betrauung noch Verbindlichkeiten, die den laufenden Geschäftsbetrieb der Dom Römer GmbH belasten.
C. Lösung
Die Kapitaleinlage soll in Höhe des Nennwerts (ohne Agio) als Bareinlage in die Kapitalrücklage erfolgen. Im Gegensatz zum haftenden Stammkapital können nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildete Kapitalrücklagen wieder aufgelöst werden, ohne besondere Bedingungen zu erfüllen.
Die Kapitaleinlage dient zur Ablösung eines städtischen Kontokorrentkontos, welches verzinst ist. Vor diesem Hintergrund ist ein rascher Beschluss der Kapitalerhöhung und zeitnahe Auszahlung an die Dom Römer GmbH unerlässlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Finanzierung dieser Investitionstätigkeiten ist aus zusätzlichen Kreditaufnahmen vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)