Durchführung einer Kapitaleinlage der Dom Römer GmbH
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Kapitaleinlage von 5 Mio. € in die Dom Römer GmbH, um Verluste aus der Entwicklung des Dom-Römer-Areals zu decken. Diese Maßnahme soll die finanzielle Stabilität der Gesellschaft sichern und die laufenden Verbindlichkeiten reduzieren.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main zur Deckung von Verlusten, die der Dom Römer GmbH aus der Entwicklung des Dom-Römer-Areals entstehen, verpflichtet hat. Über die bereits seit 2015 gewährten Beträge (Zahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nummer 4 HGB - Einzahlung in die Kapitalrücklage) - von 13,1 Mio. € im Februar 2015 - von 7,5 Mio. € im Oktober 2016 - von 5 Mio. € im Dezember 2016 - von 13 Mio. € im August 2017 und - von 4,953 Mio. € im Januar 2018 hinaus, wurden gemäß der Ergänzung der Betrauung vom 23./30.03.2012, 05.05./26.06.2014 und 11.12.2015 weitere Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 26.359.283 € gewährt. Aus diesem Rahmen von 26.359.283 € (§ 6835 vom 10.12.2020, M 173) wurden bereits folgende Teilzahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB (insgesamt 16,6 Mio. €) geleistet: - 6,6 Mio. € im Dezember 2020 (Teil der Vorlage zur Betrauungsergänzung § 6835 vom 10.12.2020, M 173) - 10 Mio. € im Dezember 2022 (§ 2628 vom 15.12.2022, M 207) In diesem Jahr wird aus demselben Rahmen eine weitere Teilzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB in Höhe von 5 Mio. € erfolgen.
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der Dom Römer GmbH eine Zuzahlung von 5 Mio. € als weitere Teilzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB im Geschäftsjahr 2023 leistet.
- Die Mittel in Höhe von 5 Mio. € stehen in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007202 - Dom Römer GmbH-Kapitaleinlage - bereit. Die benötigten Mittel werden für die Durchführung der Kapitaleinlage freigegeben.
- Der Magistrat wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Jahresfolgekosten hierdurch gegenüber den bisherigen Beschlussfassungen um 36 T€ erhöhen (kalk. Verzinsung) und deren Finanzierung zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Dom Römer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung und Baureifmachung, die Bebauung und Vermarktung des Dom Römer Areals sowie die Verwaltung und Vermietung eigenen und fremden Grundbesitzes, insbesondere auf dem Dom Römer Areal.
Auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum Dom Römer Projekt und zur Gründung der Dom Römer GmbH hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Dom Römer GmbH 2012 mit der Durchführung des Projekts des Dom-Römer-Areals betraut. Entsprechend des weiteren Projektablaufs und unter Berücksichtigung der jeweils eingetretenen Kostensteigerungen wurde die Betrauung 2014 und 2015 fortgeschrieben. Mit dem Jahr 2021 wurde die Betrauung der Dom Römer GmbH erweitert. Dennoch bestehen aus der vorherigen Betrauung noch Verbindlichkeiten, die den laufenden Geschäftsbetrieb der Dom Römer GmbH belasten.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Die Kapitaleinlage soll in Höhe des Nennwerts (ohne Agio) als Bareinlage in die Kapitalrücklage erfolgen. Im Gegensatz zum haftenden Stammkapital können nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildete Kapitalrücklagen wieder aufgelöst werden, ohne besondere Bedingungen zu erfüllen.
Die Kapitaleinlage dient zur Ablösung eines städtischen Kontokorrentkontos, welches verzinst ist. Vor diesem Hintergrund ist ein rascher Beschluss der Kapitaleinlage und zeitnahe Auszahlung an die Dom Römer GmbH unerlässlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Finanzierung dieser Investitionstätigkeiten ist aus zusätzlichen Kreditaufnahmen vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung der Delegation)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)