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Durchführung einer Kapitaleinlage der Dom Römer GmbH

Vorlagentyp: M
7 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Kapitaleinlage von 5 Mio. € in die Dom Römer GmbH, um Verluste aus der Entwicklung des Dom-Römer-Areals zu decken. Diese Maßnahme soll die finanzielle Stabilität der Gesellschaft sichern und die laufenden Verbindlichkeiten reduzieren.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main zur Deckung von Verlusten, die der Dom Römer GmbH aus der Entwicklung des Dom-Römer-Areals entstehen, verpflichtet hat. Über die bereits seit 2015 gewährten Beträge (Zahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nummer 4 HGB - Einzahlung in die Kapitalrücklage) - von 13,1 Mio. € im Februar 2015 - von 7,5 Mio. € im Oktober 2016 - von 5 Mio. € im Dezember 2016 - von 13 Mio. € im August 2017 und - von 4,953 Mio. € im Januar 2018 hinaus, wurden gemäß der Ergänzung der Betrauung vom 23./30.03.2012, 05.05./26.06.2014 und 11.12.2015 weitere Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 26.359.283 € gewährt. Aus diesem Rahmen von 26.359.283 € (§ 6835 vom 10.12.2020, M 173) wurden bereits folgende Teilzahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB (insgesamt 16,6 Mio. €) geleistet: - 6,6 Mio. € im Dezember 2020 (Teil der Vorlage zur Betrauungsergänzung § 6835 vom 10.12.2020, M 173) - 10 Mio. € im Dezember 2022 (§ 2628 vom 15.12.2022, M 207) In diesem Jahr wird aus demselben Rahmen eine weitere Teilzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nummer 4 HGB in Höhe von 5 Mio. € erfolgen.
  2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der Dom Römer GmbH eine Zuzahlung von 5 Mio. € als weitere Teilzahlung in das Eigenkapital der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB im Geschäftsjahr 2023 leistet.
  3. Die Mittel in Höhe von 5 Mio. € stehen in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007202 - Dom Römer GmbH-Kapitaleinlage - bereit. Die benötigten Mittel werden für die Durchführung der Kapitaleinlage freigegeben.
  4. Der Magistrat wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Jahresfolgekosten hierdurch gegenüber den bisherigen Beschlussfassungen um 36 T€ erhöhen (kalk. Verzinsung) und deren Finanzierung zukünftige Haushalte belasten.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Dom Römer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung und Baureifmachung, die Bebauung und Vermarktung des Dom Römer Areals sowie die Verwaltung und Vermietung eigenen und fremden Grundbesitzes, insbesondere auf dem Dom Römer Areal.

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum Dom Römer Projekt und zur Gründung der Dom Römer GmbH hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Dom Römer GmbH 2012 mit der Durchführung des Projekts des Dom-Römer-Areals betraut. Entsprechend des weiteren Projektablaufs und unter Berücksichtigung der jeweils eingetretenen Kostensteigerungen wurde die Betrauung 2014 und 2015 fortgeschrieben. Mit dem Jahr 2021 wurde die Betrauung der Dom Römer GmbH erweitert. Dennoch bestehen aus der vorherigen Betrauung noch Verbindlichkeiten, die den laufenden Geschäftsbetrieb der Dom Römer GmbH belasten.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Die Kapitaleinlage soll in Höhe des Nennwerts (ohne Agio) als Bareinlage in die Kapitalrücklage erfolgen. Im Gegensatz zum haftenden Stammkapital können nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildete Kapitalrücklagen wieder aufgelöst werden, ohne besondere Bedingungen zu erfüllen.

Die Kapitaleinlage dient zur Ablösung eines städtischen Kontokorrentkontos, welches verzinst ist. Vor diesem Hintergrund ist ein rascher Beschluss der Kapitaleinlage und zeitnahe Auszahlung an die Dom Römer GmbH unerlässlich.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Finanzierung dieser Investitionstätigkeiten ist aus zusätzlichen Kreditaufnahmen vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 22 · 27.11.2023
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 209 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung der Delegation)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 22 · 05.12.2023
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 209 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 15
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 209 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 60
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 209 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 30.01.2024
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 01.02.2024
TO II, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

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