3. Ökumenischer Kirchentag in Frankfurt am Main 2021
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 16
Betreff: 3. Ökumenischer Kirchentag in Frankfurt am Main 2021 I. Es dient zur Kenntnis, dass im Jahr 2021 der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt am Main stattfindet. II. Die Stadt Frankfurt am Main bewilligt für den 3. Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt am Main den Veranstaltern, Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und Deutscher Evangelischer Kirchentag (DEKT), einen Barzuschuss in Höhe von 3.900.000 € und gewährt unentgeltlich Sach- und Dienstleistungen in einem Wert von bis zu 1.000.000 €. III. Der Barzuschuss soll in Höhe von 2.400.000 € im Jahr 2020 und in Höhe der restlichen 1.500.000 € im Jahr 2021 ausgezahlt werden. Die Verrechnung der Sach- und Dienstleistungen erfolgt unmittelbar zu Lasten hierfür einzustellender Mittel in der Produktgruppe 98.04. IV. Es dient zur Kenntnis, dass im Entwurf des Haushaltes 2018 aktuell ein Zuschuss für den 3. Ökumenischen Kirchentag 2021 in Höhe von 3.000.000 € (mit je 1.500.000 € in den Jahren 2020 und 2021) in Produktgruppe 98.04 - Kirchliche Angelegenheiten - veranschlagt ist. Der Magistrat wird beauftragt, spätestens mit dem Haushaltsentwurf 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 zusätzlich Aufwendungen für unentgeltlich gewährte Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.000.000 € (2021) in den Haushalt aufzunehmen und den Planansatz 2020 für den Zuschuss an die Veranstalter auf 2.400.000 € zu erhöhen.
Begründung: A. Zielsetzung Zuletzt 2001 und davor 1987, 1975 und 1956 war Frankfurt am Main bereits gastgebende Stadt des Evangelischen Kirchentages. Nach Berlin 2003 und München 2010 begehen die beiden großen Kirchen 2021 ihren 3. Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt am Main. Veranstalter sind das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und der Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT). Inhaltlich beteiligt werden auch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). Einladende Kirchen des 3. Ökumenischen Kirchentages in Frankfurt am Main sind das Bistum Limburg und die Evangelische Kirche von Hessen-Nassau. Bis zu 200.000 Besucherinnen und Besucher werden 2021 in Frankfurt am Main erwartet. Die Kirchentage haben sich zu Veranstaltungen mit integrativer Kraft entwickelt, die junge und alte Menschen aus allen Bevölkerungsschichten zusammenführen. Sie wirken in viele gesellschaftliche Bereiche hinein und stellen eine Aktivierung des kulturellen Lebens dar. Zudem sind sie herausragende Orte des Dialogs zwischen den christlichen Konfessionen und zwischen den Religionen. Christen, Juden, Muslime, Buddhisten und Hindus sprechen miteinander und lernen voneinander. Durch die einmalige Dichte an Themen, Formaten und Veranstaltungen bieten Ökumenische Kirchentage Orientierung und Information für Menschen jeden Alters. Teilnehmende können in direkten Kontakt zu Prominenten und Führungspersönlichkeiten der Gesellschaft treten, diese unmittelbar erfahren und mit ihnen diskutieren. Insbesondere junge Menschen erfahren, wie wichtig es ist, sich nicht zu verschließen, sondern Neues offen anzugehen, miteinander statt gegeneinander zu agieren und so Orientierung und Motivation zu erfahren, ohne kritische und komplexe Themen zu verschweigen oder mit einfachen Parolen auszuhebeln. Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen können von einem signifikanten Auftragsvolumen, das in Stadt und Land generiert wird, profitieren. Zudem wird eine hohe nationale und internationale Aufmerksamkeit durch die Medienpräsenz sowie den Diskurs von Politik und Gesellschaft generiert. Die touristischen Effekte des Ökumenischen Kirchentages, der viele Teilnehmende in die gastgebende Stadt Frankfurt am Main und die Region kommen lässt, dürfen auch nicht außer Acht gelassen werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung Der 3. Ökumenische Kirchentag wird 2021 in Frankfurt am Main ausgerichtet. Hierfür werden den Veranstaltern ein Barzuschuss sowie unentgeltliche Sach- und Dienstleistungen gewährt. D. Kosten Der städtische Barzuschuss in Höhe von insgesamt 3.900.000 € soll in zwei Raten in den Jahren 2020 (2.400.000 €) und 2021 (1.500.000 €) ausgezahlt werden. Hierfür werden entsprechende Ansätze in der Kontengruppe 71 der Produktgruppe 98.04 gebildet. Die Sach- und Dienstleistungen werden den Veranstaltern z. B. in Form von Überlassung von städtischen Räumen und Flächen (u. a. Schulen und Turnhallen als Übernachtungsmöglichkeiten, Grün- und Freiflächen als Veranstaltungsorte), Bereitstellung der notwendigen Brandsicherheitswachen, Beschilderung und Straßensperrungen, Überlassung von Grundlagenkarten, Stadtreinigung und Abfallbeseitigung, Bereitstellung von Standrohren und Wasserverbrauch u. ä. m. bis zu einer Höhe von 1.000.000 € unentgeltlich gewährt. Gleichwohl sind die Leistungen von den leistungserbringenden Fachämtern abzurechnen und in der Produktgruppe 98.04 - Kirchliche Angelegenheiten - nachzuweisen. Hierfür werden die notwendigen Mittel im Jahr 2021 in der Produktgruppe 98.04 als Kosten für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2018Sie sind hierMM 163. Ökumenischer Kirchentag in Frankfurt am Main 2021Magistratsvortrag
- 31. Januar 2018NRNR 499Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Zuschussfestsetzung der Stadt Frankfurt für den Kirchentag 2021STVV-Antrag · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung); AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.