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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Zuschussfestsetzung der Stadt Frankfurt für den Kirchentag 2021

Vorlagentyp: NRAfD
2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Begründung

Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Zuschussfestsetzung der Stadt Frankfurt für den Kirchentag 2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die aktuelle Zuschussfestsetzung der Stadt Frankfurt für den Kirchentag 2021, wie sie in der Vorlage M 16 vom 26.01.2018 ausgeführt wird. Begründung: Mit der Vorlage M 16 vom 26.01.2018 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewilligung eines Zuschusses für den 3. Ökumenischen Kirchentag 2021 in Höhe von € 3,9 Mio und zusätzlich unentgeltlich Sach- und Dienstleistungen in einem Wert von bis zu € 1 Mio. Im Entwurf des Haushaltes 2018 war aktuell ein Zuschuss für den Kirchentag 2021 in Höhe von € 3 Mio veranschlagt. Bereits diese Festsetzung war äußerst fragwürdig, da - wie sich in einer entsprechenden Akteneinsicht zeigte - keine nachvollziehbare Grundlage für die Festsetzung dieses Betrages erkennbar war. Die einzige Grundlage für die Zuschussfestsetzung bildete die Schätzung der Veranstalter auf der Basis vergangener Kirchentage. Demnach stehen Einnahmen in Höhe von € 18,0 Mio Ausgaben in Höhe von 21,0 Mio gegenüber. Die Ausgaben sind nicht spezifiziert und wenig plausibel. So werden für Tagung von Gremien € 1,8 Mio, Organisation € 1,6 Mio, Öffentlichkeitsarbeit € 1,5 Mio, Betriebskosten € 1,3 Mio und Personalkosten € 4,8 Mio veranschlagt. Bereits die letztgenannte Position ist äußerst unglaubwürdig, da der Kirchentag im Wesentlichen von (unbezahlten) Ehrenamtlichen und von Angestellten der Kirchen organisiert wird, die bereits von diesen bezahlt werden. Die Erhöhung des Zuschusses von ursprünglich € 3 Mio auf fast € 5 Mio begründet der Magistrat wie folgt: "Aufgrund der Entscheidung, einen Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt stattfinden zu lassen, wurde die Zuschusshöhe angepasst". Auf welcher Grundlage diese Anpassung erfolgte, erläutert der Magistrat nicht. Die Vorlage M 16 enthält dazu keine Angaben. Da vom Magistrat keine Antworten auf Anfragen zu erwarten sind, ist die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses geboten. Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen des Magistrats, die diesem als Grundlage für die Anpassung des Zuschusses von € 3 Mio auf die nunmehr in der Vorlage M 16 genannten fast € 5 Mio dienten.

Inhalt

Antrag vom 31.01.2018, NR 499

Betreff: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Zuschussfestsetzung der Stadt Frankfurt für den Kirchentag 2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die aktuelle Zuschussfestsetzung der Stadt Frankfurt für den Kirchentag 2021, wie sie in der Vorlage M 16 vom 26.01.2018 ausgeführt wird.

Begründung: Mit der Vorlage M 16 vom 26.01.2018 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewilligung eines Zuschusses für den 3. Ökumenischen Kirchentag 2021 in Höhe von € 3,9 Mio und zusätzlich unentgeltlich Sach- und Dienstleistungen in einem Wert von bis zu € 1 Mio. Im Entwurf des Haushaltes 2018 war aktuell ein Zuschuss für den Kirchentag 2021 in Höhe von € 3 Mio veranschlagt. Bereits diese Festsetzung war äußerst fragwürdig, da - wie sich in einer entsprechenden Akteneinsicht zeigte - keine nachvollziehbare Grundlage für die Festsetzung dieses Betrages erkennbar war. Die einzige Grundlage für die Zuschussfestsetzung bildete die Schätzung der Veranstalter auf der Basis vergangener Kirchentage. Demnach stehen Einnahmen in Höhe von € 18,0 Mio Ausgaben in Höhe von 21,0 Mio gegenüber. Die Ausgaben sind nicht spezifiziert und wenig plausibel. So werden für Tagung von Gremien € 1,8 Mio, Organisation € 1,6 Mio, Öffentlichkeitsarbeit € 1,5 Mio, Betriebskosten € 1,3 Mio und Personalkosten € 4,8 Mio veranschlagt. Bereits die letztgenannte Position ist äußerst unglaubwürdig, da der Kirchentag im Wesentlichen von (unbezahlten) Ehrenamtlichen und von Angestellten der Kirchen organisiert wird, die bereits von diesen bezahlt werden. Die Erhöhung des Zuschusses von ursprünglich € 3 Mio auf fast € 5 Mio begründet der Magistrat wie folgt: "Aufgrund der Entscheidung, einen Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt stattfinden zu lassen, wurde die Zuschusshöhe angepasst". Auf welcher Grundlage diese Anpassung erfolgte, erläutert der Magistrat nicht. Die Vorlage M 16 enthält dazu keine Angaben. Da vom Magistrat keine Antworten auf Anfragen zu erwarten sind, ist die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses geboten. Vorgelegt werden sollen sämtliche Unterlagen des Magistrats, die diesem als Grundlage für die Anpassung des Zuschusses von € 3 Mio auf die nunmehr in der Vorlage M 16 genannten fast € 5 Mio dienten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2018MM 163. Ökumenischer Kirchentag in Frankfurt am Main 2021Magistratsvortrag
  2. 31. Januar 2018Sie sind hier
    NRNR 499Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Zuschussfestsetzung der Stadt Frankfurt für den Kirchentag 2021
    STVV-Antrag · AfD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 22 · 22.03.2018
TO I, TOP 4
Beraten
a) Der Vorlage NR 499 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 499 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 22.03.2018
TO II, TOP 9
Beraten
a) Der Vorlage NR 499 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 499 dargestellten Sachverhalt. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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