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Neubau von sechs Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Frankfurt in Modulbauweise hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 164

Betreff: Neubau von sechs Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Frankfurt in Modulbauweise hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

  1. Für die Stadt Frankfurt besteht wegen des Ziels der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, des Ziels früher Bildungschancen und nicht zuletzt wegen des immensen Bevölkerungswachstums ein großer und kurzfristiger Bedarf an der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 6 Jahren. Aus diesem Grund soll der Platzausbau von sechs Kindertageseinrichtungen im Rahmen dieses Beschleunigungsprogrammes schneller und sowohl im Hinblick auf die Investitionskosten wie die gesamten Lebenszykluskosten bezogen kostengünstiger und nachhaltig umgesetzt werden. Es ist das erklärte Ziel der Stadt Frankfurt am Main, den Ausbau und die Versorgung mit Kindertageseinrichtungen zügig voranzubringen, und unter den Aspekten einer verbesserten Wirtschaftlichkeit und einer kürzeren Errichtungsdauer zu forcieren. Basierend auf einem für einen nichtstädtischen Träger von Kindertageseinrichtungen erstellten und dort umgesetzten Architektenentwurf in Modulbauweise auf dafür geeigneten, verfügbaren Grundstücken (gut geschnitten und zugänglich) werden, abweichend von dem bisher üblichen Vorgehen, die nachfolgenden sechs 6-gruppigen Kindertageseinrichtungen in einem Projekt gleichzeitig errichtet: Nr. Bezeichnung des Vorhabens Adresse 1 Neubau Kindertageseinrichtung in Zeilsheim Blauländchenstraße 2 Neubau
  2. Kindertageseinrichtung im Europaviertel Römischer Ring 3 Neubau
  3. Kindertageseinrichtung im Europaviertel Am Dammgraben 4 Neubau Kindertageseinrichtung in Eckenheim-Süd Feuerwehrstraße 5 Neubau Kindertageseinrichtung Fechenheim Pfortenstraße 6 Neubau Kindertageseinrichtung Unterliederbach (Silogebiet) Hortensienring Durch eine gemeinsame ämterübergreifende Arbeit an der Optimierung von Standards und Prozessen werden mit diesem Projekt Verbesserungen bei der Wirtschaftlichkeit und bei der Geschwindigkeit der Umsetzung realisiert. Im Sinne der Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen soll die Gebäudetechnik und deren Steuerung minimiert werden, um den Betriebs- und Wartungsaufwand zu reduzieren. So wird beispielsweise auf CAN-Bus-Technik und eine automatische Lichtsteuerung verzichtet. Dies trägt zu einer deutlichen Kostenersparnis bei der Gebäudetechnik bei und ist zudem aus pädagogischen Gründen erwünscht, weil so mit den Kindern der sparsame Umgang mit Energie eingeübt werden kann. Zur Wahrung der gestalterischen Qualität, zur Beschleunigung und Kostenreduktion bei der Einrichtung, werden die Einbauschränke über den Garderoben bauseits übernommen. Gleiches gilt für Küchen und Wickelkommoden. Die entsprechenden Ansätze im Investitionskostenzuschuss werden in die jeweiligen Kostengruppen verschoben.
  4. Abweichungen von Beschlüssen und Richtlinien die in die Planungen eingeflossen sind, werden gebilligt, weil ein hoher qualitativer Anspruch gewahrt bleibt. Die Abweichungen sind im Einzelnen:
    • a)Abweichend vom Raumprogramm (M170) wird - der Materialraum für das pädagogische Material (in aktueller Planung: 20 m2) durch 25 m2 Lagerfläche in Einbauschränken über den Garderoben ergänzt; - der Mehrzweckraum eine Größe von 60 m2 haben. Durch eine mobile Trennwand und eine Öffnung zur Flurzone sind jedoch deutlich mehr als 20 m2 Fläche zuschaltbar. Dadurch kann ein großzügiger Raum entstehen, der sich für Feste, Aufführungen, Versammlungen und ähnliches eignet. Somit sind die im Raumprogramm vorgesehenen 80 m2 vorhanden. - die für den Materialraum zum Mehrzweckraum vorgesehene Fläche um 7,5 m2 unterschritten; - an Stelle von Abstellflächen in einem beheizten, energetisch sehr guten Gebäude eine optimierte Lösung erarbeitet, die regensichere Unterstände für Kinderwägen im Außenbereich vorsieht.
    • b)Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen: - Energetischer Standard: Statt individuell für die sechs zur Verfügung stehenden Grundstückstücke geplanter Gebäude im Passivhausstandard erfüllen die im Rahmen dieses Projektes zu realisierenden Gebäude die Anforderungen nach ENEV 2009 -30% und sind ENEV 2014-konform. - Alle Kita Dächer werden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet, die den am Tag erzeugten Strom direkt in die Kita einspeisen können. Entsprechend den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen wird hiermit zusätzlich ein lokaler Beitrag zum globalen Klimaschutz geleistet. - Auf eine Datenverkabelung aller Innenräume wird aus Kostengründen verzichtet. - Durch den in der Planung realisierten konstruktiven Holzschutz an der Fassadenseite mit den größten Fenster- bzw. Rahmenflächen werden aufwändige Holz-Alu-Fensterrahmen entbehrlich. Sie werden durch Sichtholzrahmen ersetzt.
    • d)Optimierung der Außenanlagen. Es wurden gemeinsam mit Kita Frankfurt, dem Stadtschulamt und dem Grünflächenamt neue Standards für die Außenanlagen erarbeitet, die den pädagogischen und qualitativen Ansprüchen entsprechen, aber kostengünstiger zu erstellen und zu unterhalten sind. Die Anpassungen, die künftig grundsätzlich umgesetzt werden sollen, sind folgende: - Matschspielbereich mit Stele und Schlauch statt einer finanziell sehr aufwändigen Ringleitung - Mobiles Wasserrinnen-System aus Holz statt aus Edelstahl - Reduzierung der Sandspieltiefe im U3 Bereich auf 30cm nur in Bereichen in denen keine Fallschutzanforderungen vorliegen - Außenspielgerätehütte mit natürlicher Belichtung, sodass auf einen extra Stromanschluss, der kostenaufwändig verlegt werden müsste und wartungsanfällig wäre, verzichtet werden kann.
  5. Die Kostenermittlung weicht in Abstimmung mit dem Revisionsamt und der Stadtkämmerei vom üblichen Vorgehen ab, da durch die bereits gebauten Kitas die Baukosten bekannt sind und die Abweichungen annähernd Kostenberechnungsqualität haben.
  6. Die Gesamtkosten werden auf Basis der beigefügten "Kostenermittlungen" wie folgt bewilligt: Nr. Bezeichnung des Vorhabens Gesamtkosten 1 Neubau Kindertageseinrichtung in Zeilsheim 3.777.000 € 2 Neubau
  7. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 4.034.000 € 3 Neubau
  8. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 3.885.000 € 4 Neubau Kindertageseinrichtung in Eckenheim-Süd 5.623.000 € 5 Neubau Kindertageseinrichtung Fechenheim 4.301.000 € 6 Neubau Kindertageseinrichtung Unterliederbach (Silogebiet) 5.327.000 € insgesamt 26.947.000 €
  9. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)bei einzelnen Kindertageseinrichtungsneubauten bereits Planungen nach den bisherigen Standards eingeleitet waren, die gestoppt wurden.
    • b)die für die gestoppten Planungen entstandenen Planungsmittel in den Gesamtkosten entsprechend Ziffer 4 des Beschlusstextes enthalten sind. Hierbei handelt es sich um folgende Beträge: Nr. Bezeichnung des Vorhaben Planungsmittel für inzwischen gestoppte Planungen 2 Neubau
  10. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 24.350 € 4 Neubau Kindertageseinrichtung in Eckenheim-Süd 557.547 € insgesamt 581.897 €
  11. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass in den Gesamtkosten entsprechend Ziffer 4 des Beschlusstextes die nachfolgenden Grunderwerbskosten (brutto) enthalten sind: Nr. Bezeichnung des Vorhabens Grunderwerbskosten (brutto) 4 Neubau Kindertageseinrichtung in Eckenheim-Süd 687.341 € 5 Neubau Kindertageseinrichtung Fechenheim 440.949 € 6 Neubau Kindertageseinrichtung Unterliederbach (Silogebiet) 1.301.248 € insgesamt 2.429.538 €
  12. Aus einem städtebaulichen Vertrag werden zur Teilfinanzierung für die nachfolgenden Kindertageseinrichtungsneubauten folgende Drittmittel erwartet, die wie folgt zu buchen sind: Nr. Bezeichnung des Vorhabens Drittmittel (brutto) PSP-Element Konto 2 Neubau
  13. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 2.760.000 € 5.004001.555.999 80681771 3 Neubau
  14. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 2.760.000 € 5.006053.555.999 80681771 insgesamt 5.520.000 €
  15. Es dient zur Kenntnis, dass die Projekte im Investitionsprogramm 2014-2017 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus der Erbringung der globalen Minderausgabe im Jahr 2013 mit folgenden Gesamtkosten enthalten sind. Nr. Bezeichnung des Vorhabens Projekt-definition Betrag 1 Neubau Kindertageseinrichtung in Zeilsheim 5.002770 4.700.000 € 2 Neubau
  16. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 5.004001 4.334.608 € 3 Neubau
  17. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 5.006053 120.000 € 4 Neubau Kindertageseinrichtung in Eckenheim-Süd 5.002770 6.029.000 € 5 Neubau Kindertageseinrichtung Fechenheim 5.006044 257.000 € 6 Neubau Kindertageseinrichtung Unterliederbach (Silogebiet) 5.006054 670.000 € insgesamt 16.110.608 € Weiterhin dient zur Kenntnis, dass im Vorentwurf des Investitionsprogramms 2015-2018 Drittmittel für die
  18. Kindertageseinrichtung im Europaviertel in Höhe von 2.760.000 € (für 120 Plätze) vorgesehen sind.
  19. Die für das jeweilige Bauprojekt unter Berücksichtigung der Drittmittel nicht benötigten Mittel sind zur Deckung der übrigen in Ziffer 1 des Beschlusstextes genannten Bauvorhaben zu verwenden. Die Deckung der verbleibenden, ungedeckten Gesamtkosten gemäß Ziffer 4 des Beschlusstextes in Höhe von insgesamt 8.076.392 € erfolgt wie folgt: Projekt-definition Bezeichnung des Vorhabens Betrag 5.003993 Neubau der
  20. Kindertageseinrichtung Europaviertel 3.846.659 € 5.002770 Programm "KITA 2013 Platzausbau für unter Dreijährige" (ggf. durch Zurückstellung oder Streichung von im Programm enthaltenen anderen Kindertageseinrichtungsneubauten) 4.229.733 € insgesamt 8.076.392 €
  21. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass die Kindertageseinrichtung Eckenheim-Süd entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses (im Jahr 2010) vom städtischen Träger "Kita Frankfurt" betrieben wird. Es wird gebilligt, dass
    • a)die Baumaßnahme von der Stadt abgewickelt wird (Projektdefinition 5.002770) und jeweils zum Jahresende aus den Anlagen im Bau die im jeweiligen Jahr verausgabten Mittel für diese Bauvorhaben an den Eigenbetrieb übertragen und in gleicher Höhe Investitionszuschüsse (PSP-Element 5.003230.525.119) gewährt werden.
    • b)keine Zahlungen zwischen der Stadt und dem Betrieb sowie umgekehrt erfolgen.
    • c)der Eigenbetrieb die Baumaßnahme entsprechend dem jeweiligen Ausgabenstand als Anlage erfasst und die in der städtischen Buchhaltung nachgewiesenen Investitionszuschüsse passiviert.
    • d)die Ausstattung von Kita Frankfurt selbst vorgenommen wird.
    • e)die in der "Kostenermittlung" für die Ausstattung enthaltenen Mittel bis zu 237.904 € (brutto) dem Eigenbetrieb Kita Frankfurt als Investitionszuschuss (PSP-Element 5.003230.525.119) zur Verfügung gestellt werden.
    • f)die hierfür erforderlichen Sollveränderungen veranlasst werden.
  22. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass auch die übrigen zukünftigen Träger die Ausstattung selbst vornehmen und die in der "Kostenermittlung" dafür enthaltenen Beträge (entsprechend der nachfolgenden Aufstellung) den Trägern als Investitionszuschuss zur Verfügung gestellt werden. Nr. Bezeichnung des Vorhabens Betrag (brutto) PSP-Element Konto 1 Neubau Kindertageseinrichtung in Zeilsheim 248.134 € 5.002770.525.115 80781800 2 Neubau
  23. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 249.811 € 5.004001.525.999 80781800 3 Neubau
  24. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 249.811 € 5.006053.525.999 80781800 5 Neubau Kindertageseinrichtung Fechenheim 248,746 € 5.006044.525.999 80781800 6 Neubau Kindertageseinrichtung Unterliederbach 249.811 € 5.006054.525.999 80781800
  25. Mit der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlagen und der Umsetzung der Projekte wird die Erbringung der globalen Minderausgabe nicht gefährdet.
  26. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass zur beschleunigten Umsetzung der Vorhaben der Magistrat die unterbrechungsfreie Planung bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlags (Bearbeitungsknoten 725 der "Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Bauwerken) beschlossen hat. Die Ausschreibung der Bauleistung erfolgt erst nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
  27. Für den Fall, dass sich im Laufe der weiteren Planung herausstellen sollte, dass sich eines der unter Ziffer 1 des Beschlusstextes genannten Projekte für die Modulbauweise nicht eignet, wird folgendes gebilligt:
    • a)Als Ersatzprojekt wird - vorbehaltlich seiner Eignung - der Neubau einer Kindertageseinrichtung in Bergen-Enkheim - Leuchte - (Projektdefinition: 5.003970) in das "Sonderprojekt" aufgenommen.
    • b)Sollte das unter
    • a)aufgeführte Ersatzprojekt nicht geeignet sein, wird der Magistrat ermächtigt es durch einen anderen, im Investitionsprogramm 2014-2017 enthaltenen Kindertageseinrichtungsneubau zu ersetzen.
    • b)Abweichend von den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften wird der Magistrat ermächtigt, die Bau- und Finanzierungvorlage zu beschließen, wenn die Deckung unter Berücksichtigung der für das nicht geeignete Projekt anfallenden Planungsmittel innerhalb der verfügbaren Mittel sichergestellt werden kann.
    • c)Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeitrat umgehend zu unterrichten. Begründung: A. Zielsetzung In der Stadt Frankfurt besteht nach wie vor ein großer Bedarf an der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder von 0-6 Jahren. Der Bedarf resultiert aus dem Rechtsanspruch für diese Altersgruppen auf einen Betreuungsplatz und der weiterhin steigenden Kinderzahl im Stadtgebiet Frankfurt. Um dem hohen Bedarf an Neubauten nachzukommen, sollen diese schneller und sowohl bei den Investitionskosten als auch im Hinblick auf die gesamten Lebenszykluskosten kostenreduzierend und nachhaltig realisiert werden, ohne dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die besonderen Anforderungen einer Großstadt außer Acht gelassen werden. Dabei sind Einsparpotentiale bei den Baustandards, in der Bauweise, durch eine Gesamtausschreibung, durch Verkürzung der Bauzeit und möglichst geringer Unterschreitung des gültigen Modellraumprogramms umzusetzen. Ziel ist es, die sechs Kita-Neubauten aus den zur Verfügung stehenden Baumitteln für vier Kita Neubauten umzusetzen. Baubeginn ist für alle sechs Kitaneubauten im Laufe des Jahres
  28. Jeder Neubau wird für 6 Gruppen flexibel für alle Altersgruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Der Nachweis für den jeweiligen Betreuungsplatzbedarf und die aktuelle Belegung erfolgt in der Anlage 1, einzeln für jeden Neubau. Spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist in jedem Neubau möglich. B. Alternativen Unter Einhaltung aller, für diese Neubauten greifenden, Stadtverordnetenbeschlüsse, der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften der Stadt Frankfurt und der Richtlinie zum wirtschaftlichen Bauen, mit den daraus resultierenden Baustandards, ist die Bauabwicklung nicht in der angestrebten Kürze der Zeit und zu den reduzierten Kosten möglich. Daher gibt es zu dem Projekt keine Alternative. C. Lösungen Die Stadt Frankfurt hat auf Grund der Erweiterung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze von 3-6 auf 0-6 Jahre einen enormen Bedarf an neu zu schaffenden Betreuungsplätzen. In der vergangenen vier Jahren wurden einige Neubauten von Kindertageseinrichtungen nach Entwürfen aus dem "Wettbewerb Baukastensystem Kindertageseinrichtungen" von 2009 umgesetzt. Durch steigende Gesamtkosten bei diesen Kita-Neubauten wurden nach Kosten reduzierenden Alternativen gesucht. Als kostensteigernd wurden das Modellraumprogramm von 2009, die lange Bauzeit, die Bauweise und der bauliche Standard ausgemacht. Um der Wirtschaftlichkeit Rechnung zu tragen wurde das Modellraumprogramm mit Stadtverordnetenbeschluss vom 20.09.2013 § 3871 (M170) reduziert. Die Reduzierung des Raumprogramms alleine stellt nicht die erwarteten Einsparungen dar. Im Rahmen des Reformprojektes "Optimierung des Kita-Baumanagements" wird mit diesem Teilprojekt eine schnellere, kostengünstigere und trotzdem nachhaltige Bauweise realisiert. Es wurde ein bestehender Architektenentwurf herangezogen, der bereits mit dem Einsatz städtischer Mittel finanziert durch einen Träger umgesetzt wurde. Damit wird die normal notwendige Planungszeit erheblich verkürzt und Planungskosten deutlich reduziert. Der Entwurf wird nicht im Passivhausstandard ausgeführt, weil dies eine individuelle Planung für die sechs jeweiligen Grundstücke erfordern würde. Stattdessen wird die gültige EnEV 2009 -30%/ EnEV 2014-konform, umgesetzt. Außerdem gibt dieser Entwurf verbindlich den Grundrissrahmen vor, innerhalb dessen das Raumprogramm abgebildet werden muss, da sonst der zeitliche, planerische und damit auch finanzielle Vorteil nicht gegeben ist. Im Ergebnis wird dadurch das Raumprogramm um die im Beschlusstext aufgeführte Flächen geringfügig unterschritten. Die Unterschreitungen sind nur hinnehmbar, da es sich um ein besonderes Projekt, bezogen auf sechs Neubauten handelt, das aus zeitlichen und finanziellen Gründen gezwungenermaßen in dieser Form umgesetzt werden muss. Hätte man die Grundfläche insgesamt vergrößern wollen, um das Raumprogramm der M 170 1:1 zu erfüllen, hätte man die Planung neu erstellen müssen. Dies hätte eine erhebliche zeitliche Verzögerung bedeutet. Das nicht umgesetzte Raumprogramm wird kein Maßstab für künftige Baumaßnahmen sein. Der Grundriss nimmt das städtische Raumprogramm mit allen Funktions- und Nutzflächen auf und bietet eine Kompensation für die Kinderwagenstellplätze im Außenbereich. Im Bereich des Mehrzweckraumes kann durch eine mobile Wand der Raum mit der Flurfläche beliebig zugeschaltet werden. Diese Kompensation deckt die fehlende Fläche hinnehmbar ab. Durch eine Einbauschranksituation über den Garderoben kann die fehlende Materialraumkapazität hinreichend nachgewiesen werden. Dadurch werden, anders als üblich, auch die Garderoben bauseits erbracht. Durch die sechsfache gleiche Bauweise wird auch ein Einsparpotential im Bereich der Küchen und Wickelkommoden erwartet, so dass auch diese, üblicherweise vom Träger im Rahmen des Investitionskostenzuschusses individuell gestalteten Bereiche, bauseits übernommen werden. Alle Ansätze aus dem Investitionskostenzuschuss werden dazu in die Bausumme verschoben. Durch die vorgegeben Planung ergeben sich auch die im Beschlusstext einzeln aufgeführten Abweichungen von städtischen Baustandards (Hochbau). Bei den Außenanlagen konnten Einsparpotentiale bei Einhaltung der pädagogischen Anforderungen realisiert und die bisher gültigen Standards angepasst werden. Den Abweichungen der städtischen Baustandards kann nur insoweit gefolgt werden, als diese nicht durch aktuelle gesetzliche Anforderungen mittlerweile allgemeingültiger baurechtlicher Standard geworden sind. Dies betrifft auf jeden Fall Anforderungen der aktuellen ENEV und baurechtliche Anforderungen zur Versickerung von Regenwasser. Zusätzlich, um die optimale Kostenreduzierung und Beschleunigung umsetzen zu können, ist Grundlage für die Auswahl der in das Projekt aufgenommenen Kindereinrichtungsneubauten, dass die Neubauten alle 6-gruppig auf gut geschnittenen, leicht zugänglichen und gleichzeitig bebaubaren Grundstücken realisiert werden. Nur dadurch ist die angestrebte einheitliche Bebauung in Modulbauweise, ausgeführt durch einen Generalunternehmer, wirtschaftlich umsetzbar. Alle sechs Neubauten werden daher in gleicher Weise geplant, gebaut und in zwei Losen zu drei Kitas umgesetzt. Für zwei der sechs Grundstücke lag bereits eine andere Planung vor. Zum einen handelt es sich um die KT Europaviertel III, Römischer Ring. Hier wurde für die Anmeldung von Baumittel für den Haushalt 2012 eine Planung erstellt, die jetzt nicht mehr weiter verfolgt wird. Außerdem gab es eine Planung für die KT Eckenheim Süd, Feuerwehrstraße nach dem Raumprogramm von 2009 und in Passivhausbauweise. Die Bebauung dieses Grundstückes mit einer Modulbau- Kita verspricht eine weit kostengünstigere Ausführung als bisher geplant, so dass auch die bereits verausgabten Planungsmittel noch kompensiert werden. Aus dem Städtebaulichen Vertrag für die bauliche Entwicklungsmaßnahme Europaviertel stehen mit Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage die beiden Grundstücke KT Europaviertel III +VI kostenfrei (symbolische Wert 1 €) zur Verfügung. Darüber hinaus regelt der Städtebauliche Vertrag für diese beiden Neubauten einen Zuschuss jeweils in Höhe von 2.760.000 €. Die Neubauten werden barrierefrei zugänglich gebaut und mit einem Personenaufzug ausgestattet. D. Kosten
  29. Investitionsbedarf: Gesamt: 6.947.000 € 1 Neubau Kindertageseinrichtung in Zeilsheim 3.777.000 € 2 Neubau
  30. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 4.034.000 €* 3 Neubau
  31. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 3.885.000 € 4 Neubau Kindertageseinrichtung in Eckenheim-Süd 5.623.000 €** 5 Neubau Kindertageseinrichtung Fechenheim 4.301.000 € 6 Neubau Kindertageseinrichtung Unterliederbach (Silogebiet) 5.327.000 €*** * davon entfallen 24.350 € auf vorhergehende Planungen ** davon entfallen 1.931.826 € auf vorhergehende Planungen, Grundstücks- und Erschließungskosten *** davon entfallen 1.301.248 € auf die Grundstückskosten Auf die Erstellung der Bauwerke, der technischen Anlagen, der Außenanlagen, die Ausstattung und die Baunebenkosten (Kostengruppen 300 - 700) entfallen ausweislich der Kostendeckblätter: 1 Neubau Kindertageseinrichtung in Zeilsheim 3.386.043 € 2 Neubau
  32. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 3.274.467 € 3 Neubau
  33. Kindertageseinrichtung im Europaviertel 3.489.121 € 4 Neubau Kindertageseinrichtung in Eckenheim-Süd 3.169.927 € 5 Neubau Kindertageseinrichtung Fechenheim 3.422.572 € 6 Neubau Kindertageseinrichtung Unterliederbach (Silogebiet) 3.351.740 €
  34. Finanzierungsbedarf Jahre Verpflichtung Mittelabfluss KT Zeilsheim 2014 150.000 € 100.000 € KT
  35. Europaviertel 150.000 € 100.000 € KT
  36. Europaviertel 150.000 € 100.000 € KT Eckenheim-Süd 1.200.000 € 800.000 € KT Fechenheim 550.000 € 500.000 € KT Unterliederbach 1.500.000 € 1.400.000 € KT Zeilsheim 2015 3.627.000 € 3.127.000 € KT
  37. Europaviertel 3.884.000 € 3.384.000 € KT
  38. Europaviertel 3.735.000 € 1.785.000 € KT Eckenheim-Süd 4.423.000 € 4.273.000 € KT Fechenheim 3.751.000 € 1.801.000 € KT Unterliederbach 3.827.000 € 1.927.000 € KT Zeilsheim 2016 550.000 € KT
  39. Europaviertel 550.000 € KT
  40. Europaviertel 2.000.000 € KT Eckenheim-Süd 550.000 € KT Fechenheim 2.000.000 € KT Unterliederbach 2.000.000 €
  41. Zugehörige Folgeinvestitionen keine
  42. Jahresfolgekosten
    • a)Personelle Ausgaben KT Eckenheim Süd 1.419.575 €
    • b)Sachkosten -größere Bauunterhaltung KT Zeilsheim 22.663 € KT
  43. Europaviertel 24.206 € KT
  44. Europaviertel 23.311 € KT Eckenheim-Süd 33.735 € KT Fechenheim 25.809 € KT Unterliederbach 31.960 € - Betriebskostenzuschüsse an die Träger KT Zeilsheim 806.736 € KT
  45. Europaviertel 826.760 € KT
  46. Europaviertel 826.760 € KT Eckenheim-Süd 766.687 € KT Fechenheim 409.311 € KT Unterliederbach 826.760 € c) Kapitalkosten
  47. Kalkulatorische Verzinsung 4% KT Zeilsheim 151.087 € KT
  48. Europaviertel 161.374 € KT
  49. Europaviertel 155.404 € KT Eckenheim-Süd 224.902 € KT Fechenheim 172.058 € KT Unterliederbach 213.064 €
  50. Abschreibung KT Zeilsheim 117.776 € KT
  51. Europaviertel 115.604 € KT
  52. Europaviertel 123.033 € KT Eckenheim-Süd 141.684 € KT Fechenheim 121.062 € KT Unterliederbach 117.034 €
  53. Jahreserträge Nur für die KT Eckenheim Süd in Trägerschaft von Kita Frankfurt ist mit voraussichtlichen Elternentgelten in Höhe von 167.650 € zu rechnen.
  54. Leistungen Dritter Drittmittel für KT
  55. Europaviertel und 6 KT. Europaviertel gemäß Städtebaulichen Vertrag gesamt 5.520.000 €
  56. Stellplanmäßige Auswirkungen Nur für die KT Eckenheim-Süd in Trägerschaft von Kita-Frankfurt
    • a)Neuschaffung von 1 Stelle Kindertagesstättenleitung, EGr. S16 TVöD 70.990 €
    • b)Neuschaffung von 1 Stelle stellv. Kindertagesstättenleitung, EGr. S15 68.940 €
    • c)Neuschaffung von 18,94 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD 1.078.444 €
    • d)Neuschaffung von 1,88 Stellen Hausangestellte, 2/2a HLT (EGr. 2Ü TVö
    • D)73.489 €
    • e)Neuschaffung von 1 Stelle Köchin/Koch, 5/5a HLT (EGr. 5 TVö
    • D)43.550 €
    • f)Neuschaffung von 1 Stelle Kochfrau/Kochmann, 2/3a HLT (EGr. 3 TVö
    • D)40.820 €
  57. Sonstiges Anlage 1 (ca. 1 MB) Anlage 2 (ca. 848 KB) Anlage 3 (ca. 550 KB) Anlage 4 (ca. 800 KB) Anlage 5 (ca. 963 KB) Anlage 6 (ca. 932 KB) Anlage 7 (ca. 198 KB) Anlage 8 (ca. 177 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 6, 10, 11 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 24.09.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. September 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.10.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 34 · 25.09.2014
TO I, TOP 11
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 164 auf die Tagesordnung II der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Beratung der Vorlage M 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Sonstige:
Elf Piraten (Aufnahme auf TO, Zurückstellung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (= Aufnahme auf TO, Zurückstellung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 25.09.2014
TO II, TOP 53
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 164 auf die Tagesordnung II der 34. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Beratung der Vorlage M 164 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER

OBR 2
Sitzung 37 · 29.09.2014
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FREIE WÄHLER

OBR 10
Sitzung 35 · 30.09.2014
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 34 · 06.10.2014
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 33 · 06.10.2014
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeRömerFDPElf Piraten
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ELF Piraten (= Annahme)

OBR 6
Sitzung 34 · 07.10.2014
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 35 · 07.10.2014
TO I, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 09.10.2014
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf PiratenRömer
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 23 · 14.10.2014
TO I, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 14.10.2014
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf PiratenRömer
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 16.10.2014
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Sylvia Weber, von Wangenheim, Dr. Kößler, Burkhardt, Müller, Oesterling, Reininger, Stock und Streb-Hesse sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf PiratenRömer
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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