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Weiteranmietung des Kinderzentrums Lauterbacher Straße

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Weiteranmietung des Kinderzentrums Lauterbacher Straße vor, um die Betreuungskapazitäten in Frankfurt-Fechenheim zu sichern. Dies ist notwendig, da die bisherigen Räumlichkeiten marode sind und ein Neubau geplant ist, der den aktuellen Anforderungen entspricht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Weiteranmietung des Kinderzentrums Lauterbacher Straße (Org. Ziffer 75), Lauterbacher Straße 18, 60386 Frankfurt - Fechenheim wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Weiteranmietung des Kinderzentrums Lauterbacher Straße am 27.06.2023 zugestimmt hat.
  3. Die Mietfläche für das Kinderzentrum orientiert sich am Standard-Raumprogramm (§ 3871 vom 14.11.2013 (M170)).
  4. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist.

Begründung

A) Zielsetzung

Für das ausschließlich als Kinderzentrum genutzte Kinderzentrum Lauterbacher Straße 18, mit einer Mietfläche von 868,32 m², besteht seit 1965 ein Mietverhältnis mit der ABG Frankfurt Holding GmbH. Aufgrund der Raumkapazitäten mussten die Betreuungsgruppen um 14 Plätze reduziert werden.

Eine Sanierung hat durch den Vermieter seit 1965 nicht stattgefunden. Aufgrund der maroden und abgängigen Gebäudesubstanz und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hat die ABG Frankfurt Holding die Entscheidung für einen Ersatzneubau getroffen.

Neubau:

Vermieter:ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und
Beteiligungsgesellschaft mbH im Auftrag der Wohnheim GmbH Mietfläche:951,84 m²
Mieträume und Außenfläche (ca. 1555,68 m²) Mietbeginn:nach
Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich 28.06.2023 Laufzeit: Option:10 Jahre 2 x 5 Jahre Verlängerungsoptionen
Miete:19.580,00 € mtl.
Gesamtmiete, davon 16.709,84 € (20,40 €/m²) und 873,53 € (10,20 €/m²) und 240,16 € (5,10 €/m²) Grundmiete ohne Nebenkosten. Nebenkosten- Vorauszahlungen:Die Nebenkosten
betragen 1.756,47€ davon 1.400,00 € Vorauszahlung Betriebskosten und 356,47€ (2%) Verwaltungskostenpauschale Kleinere Bauunterhaltung:Die Instandsetzungen sind durch
eine Schnittstellenliste vom 18.01.2023 geregelt.

Zur Deckung des ansteigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in dieser Region, ist an diesem Standort die Aufhebung der bisher reduzierten Gruppen von 14 Plätzen vorgesehen.

Dadurch entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 4 Gruppen. Nach Fertigstellung stehen somit zwei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen und zwei Gruppen für Hort mit insgesamt 42 Plätzen (zusammen 84 Plätze) zur Verfügung.

Diese Maßnahme ist mit dem städtischen Bedarfsträger, dem Stadtschulamt, abgestimmt.

Das städtische Standard-Raumprogramm (§ 3871 vom 14.11.2013 (M170)) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung durch den Bauherrn zu Grunde gelegt.

B) Alternativen

Keine

C) Lösung

Durch die Errichtung des Neubaus können die Kinder und Mitarbeitende aus dem maroden mit mehreren Mängeln behafteten Bestandsgebäude in ein baulich gesichertes Kinderzentrum nach den Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens 2023 umziehen.

D) Kosten

Die Monatsnettokaltmiete entspricht in etwa dem Mittelwert der förderfähigen Kosten, die freie Träger im Rahmen der Mietkostenförderungen erhalten. Hinsichtlich Marktüblichkeit der Mietkosten lässt sich aufführen, dass zwei unmittelbar benachbarte Einrichtungen einen Mietvertrag zu gleichen oder höheren Mietpreisen abgeschlossen haben. Unser verhandelter Mietpreis ist damit marktüblich.

Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 11
Sitzung 24 · 09.10.2023
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 21 · 16.10.2023
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIGFDPÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) AfD (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 21 · 17.10.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 31.10.2023
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 02.11.2023
TO II, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung)

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