Weiteranmietung des Kinderzentrums Lauterbacher Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Weiteranmietung des Kinderzentrums Lauterbacher Straße vor, um die Betreuungskapazitäten in Frankfurt-Fechenheim zu sichern. Dies ist notwendig, da die bisherigen Räumlichkeiten marode sind und ein Neubau geplant ist, der den aktuellen Anforderungen entspricht.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Weiteranmietung des Kinderzentrums Lauterbacher Straße (Org. Ziffer 75), Lauterbacher Straße 18, 60386 Frankfurt - Fechenheim wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Weiteranmietung des Kinderzentrums Lauterbacher Straße am 27.06.2023 zugestimmt hat.
- Die Mietfläche für das Kinderzentrum orientiert sich am Standard-Raumprogramm (§ 3871 vom 14.11.2013 (M170)).
- Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist.
Begründung
A) Zielsetzung
Für das ausschließlich als Kinderzentrum genutzte Kinderzentrum Lauterbacher Straße 18, mit einer Mietfläche von 868,32 m², besteht seit 1965 ein Mietverhältnis mit der ABG Frankfurt Holding GmbH. Aufgrund der Raumkapazitäten mussten die Betreuungsgruppen um 14 Plätze reduziert werden.
Eine Sanierung hat durch den Vermieter seit 1965 nicht stattgefunden. Aufgrund der maroden und abgängigen Gebäudesubstanz und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hat die ABG Frankfurt Holding die Entscheidung für einen Ersatzneubau getroffen.
Neubau:
| Vermieter: | ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und |
| Beteiligungsgesellschaft mbH im Auftrag der Wohnheim GmbH Mietfläche: | 951,84 m² |
| Mieträume und Außenfläche (ca. 1555,68 m²) Mietbeginn: | nach |
| Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich 28.06.2023 Laufzeit: Option: | 10 Jahre 2 x 5 Jahre Verlängerungsoptionen |
| Miete: | 19.580,00 € mtl. |
| Gesamtmiete, davon 16.709,84 € (20,40 €/m²) und 873,53 € (10,20 €/m²) und 240,16 € (5,10 €/m²) Grundmiete ohne Nebenkosten. Nebenkosten- Vorauszahlungen: | Die Nebenkosten |
| betragen 1.756,47€ davon 1.400,00 € Vorauszahlung Betriebskosten und 356,47€ (2%) Verwaltungskostenpauschale Kleinere Bauunterhaltung: | Die Instandsetzungen sind durch |
| eine Schnittstellenliste vom 18.01.2023 geregelt. | |
Zur Deckung des ansteigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in dieser Region, ist an diesem Standort die Aufhebung der bisher reduzierten Gruppen von 14 Plätzen vorgesehen.
Dadurch entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 4 Gruppen. Nach Fertigstellung stehen somit zwei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen und zwei Gruppen für Hort mit insgesamt 42 Plätzen (zusammen 84 Plätze) zur Verfügung.
Diese Maßnahme ist mit dem städtischen Bedarfsträger, dem Stadtschulamt, abgestimmt.
Das städtische Standard-Raumprogramm (§ 3871 vom 14.11.2013 (M170)) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung durch den Bauherrn zu Grunde gelegt.
B) Alternativen
Keine
C) Lösung
Durch die Errichtung des Neubaus können die Kinder und Mitarbeitende aus dem maroden mit mehreren Mängeln behafteten Bestandsgebäude in ein baulich gesichertes Kinderzentrum nach den Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens 2023 umziehen.
D) Kosten
Die Monatsnettokaltmiete entspricht in etwa dem Mittelwert der förderfähigen Kosten, die freie Träger im Rahmen der Mietkostenförderungen erhalten. Hinsichtlich Marktüblichkeit der Mietkosten lässt sich aufführen, dass zwei unmittelbar benachbarte Einrichtungen einen Mietvertrag zu gleichen oder höheren Mietpreisen abgeschlossen haben. Unser verhandelter Mietpreis ist damit marktüblich.
Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung)