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Jahresabschluss 2018 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat legt den Jahresabschluss 2018 sowie die Schlussberichte des Revisionsamtes vor und beantragt die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Stadt transparent darzustellen und die Ergebnisse der Prüfungen zu berücksichtigen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Den Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.877.300.374,20 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -27.757.013,05 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -21.399.261,91 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -6.357.751,14 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 254.427.811,49 €, aus Investitionstätigkeit von -291.051.742,25 €, aus Finanzierungstätigkeit von 192.056.957,25 € mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 45.304.255,21 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 200.737.282,42 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 222.140.006,98 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2018 ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss 2018 mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
  3. Die geprüften zwei Jahresabschlüsse 2018 für die Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II und III - nach § 113 HGO zu beraten und wie folgt zu beschließen: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 793.475.130,70 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 33.081.301,78 €, aus Investitionstätigkeit von -32.463.373,33 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von -18.606,42 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 599.322,03 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 4.539.400,69 €. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 47.369.748,22 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -179.744,60 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 2.187.898,13 €, aus Investitionstätigkeit von -14.037.083,77 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 12.000.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 150.814,36 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 119.526,34 €. 3. Die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim wurde bis einschließlich 31.12.2017 gem. § 115 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Gemeindeordnung als Sonderhaushalt geführt. Vor dem Hintergrund, dass Aufwand und Ertrag einer eigenen Einrichtung nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis stehen, wird die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim ab dem 01.01.2018 (planerisch dem Haushalt 2019) nicht mehr als Sonderhaushalt, sondern im Produktbereich 98 (PG 98.05) geführt. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 der beiden Sondervermögen Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2018 der Sondervermögen und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2018 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die Jahresabschlüsse mit den Lage- und Rechenschaftsberichten an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
  4. Den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil V - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 24.749.091.577,96 €, den Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 188.428.410,40 € und einem Konzernbilanzgewinn von 980.526.297,53 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Konsolidierten Gesamtabschluss 2018 und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2018 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.12.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 03.11.2020
TO I, TOP 30
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 162 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ältestenausschusses
Sitzung 46 · 05.11.2020
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 162 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 162 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 08.12.2020
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONLinke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 50 · 10.12.2020
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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