Jahresabschluss 2018 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes
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Zusammenfassung
Der Magistrat legt den Jahresabschluss 2018 sowie die Schlussberichte des Revisionsamtes vor und beantragt die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018. Ziel ist es, die finanzielle Situation der Stadt transparent darzustellen und die Ergebnisse der Prüfungen zu berücksichtigen.
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Neues zu Gerlachstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 wird zur Kenntnis genommen.
- Den Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.877.300.374,20 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -27.757.013,05 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -21.399.261,91 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -6.357.751,14 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 254.427.811,49 €, aus Investitionstätigkeit von -291.051.742,25 €, aus Finanzierungstätigkeit von 192.056.957,25 € mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 45.304.255,21 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 200.737.282,42 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 222.140.006,98 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2018 ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss 2018 mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
- Die geprüften zwei Jahresabschlüsse 2018 für die Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II und III - nach § 113 HGO zu beraten und wie folgt zu beschließen: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 793.475.130,70 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 33.081.301,78 €, aus Investitionstätigkeit von -32.463.373,33 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von -18.606,42 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 599.322,03 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 4.539.400,69 €. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 47.369.748,22 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -179.744,60 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von 2.187.898,13 €, aus Investitionstätigkeit von -14.037.083,77 €, aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 12.000.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 150.814,36 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 119.526,34 €. 3. Die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim wurde bis einschließlich 31.12.2017 gem. § 115 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Gemeindeordnung als Sonderhaushalt geführt. Vor dem Hintergrund, dass Aufwand und Ertrag einer eigenen Einrichtung nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis stehen, wird die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim ab dem 01.01.2018 (planerisch dem Haushalt 2019) nicht mehr als Sonderhaushalt, sondern im Produktbereich 98 (PG 98.05) geführt. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 der beiden Sondervermögen Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2018 der Sondervermögen und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2018 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die Jahresabschlüsse mit den Lage- und Rechenschaftsberichten an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
- Den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil V - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 24.749.091.577,96 €, den Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 188.428.410,40 € und einem Konzernbilanzgewinn von 980.526.297,53 €. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Konsolidierten Gesamtabschluss 2018 und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2018 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.12.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)