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Jahresabschluss 2018 inklusive Finanzcontrollingbericht 2018

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.05.2019, M 64

Betreff: Jahresabschluss 2018 inklusive Finanzcontrollingbericht 2018

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2018 für den Bereich Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.877.300.374,20 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -27.757.013,05 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -21.399.261,91 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -6.357.751,14 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 254.427.811,49 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -291.051.742,25 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 192.056.957,97 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von 45.304.255,21 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 200.737.282,42 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 222.140.006,98 €
  2. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit - 21.399.261,91 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" entnommen. Der Stand der ordentlichen Rücklagen nach Abzug des Fehlbetrages 2018 beträgt damit 568.604.847,81 €. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit als Verlust vorgetragen. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit inklusive des - 6.357.751,14 € Defizits 2018 auf - 90.770.329,70 €.
  3. Mit dem Jahresabschluss 2018 werden den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechend im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 171,76 Mio. € (Vorjahr 202,59 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. Die Budgetüberträge des Ergebnishaushaltes belasten die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen Ausgabereste in einer Gesamthöhe von 737,53 Mio. € gebildet (Vorjahr saldiert ohne übertragene Kreditermächtigung 760,61 Mio. €). Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen des Ergebnishaushaltes stehen zum 31.12.2018 Kassenmittel in Höhe von rd. 222,14 Mio. € zur Verfügung. Für die Budgetüberträge im investiven Bereich können Kreditermächtigungen aus Vorjahren, die mit 621,26 Mio. € in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen werden, in Anspruch genommen werden.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass es im Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft im vollbudgetierten Bereich zu Überschreitungen in Höhe von 1.128.122,45 € kam. Die Mehrbelastung wird im Rahmen des Jahresabschlusses zu Lasten nicht in Anspruch genommener Bauunterhaltungsmittel des Dezernates VII genehmigt.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass der vollbudgetierte Bereich des Dezernates VIII im Haushaltsjahr 2018 ein Defizit in Höhe von 454.600,83 € ausweist. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den freiwilligen Transferaufwendungen. Eine gesonderte Beschlussvorlage befindet sich im parlamentarischen Geschäftsgang.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass der vollbudgetierte Bereich des Dezernates XI, Produktgruppen 20.01 (Schulbetriebsmanagement / pädagogische Aufgaben), 20.03 (trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege) und 20.04 (Jugend- und Erwachsenenbildung) in Höhe von 8.858.606,45 € überschritten wurde. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe 20.03 (Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege) bei den Leistungen an gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen. Eine gesonderte Beschlussvorlage befindet sich im parlamentarischen Geschäftsgang.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 7.589.511,89 € zugelassen sind und in nachstehender Höhe, aufgeteilt zu Lasten der Gesamtdeckung, anderer Deckungsvorschläge außerhalb und innerhalb der Budgets durch Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen, tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von 4.129.511,89 € zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € IX Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 530 vom 15.09.2016 (M 152 / 2016) 4.129.511,89 4.099.568,96 Zwischensumme I 4.129.511,89 4.099.568,96 Zu Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereiches wurden im Ergebnishaushalt folgende Mehrausgaben zugelassen und in Anspruch genommen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € IV Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen MB 462 vom 08.06.2018 147.000,00 115.092,91 IV Personalaufwendungen MB 462 vom 08.06.2018 343.000,00 109.598,42 X Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 3617 vom 31.01.2019 (M 240 / 2018) 2.970.000,00 2.215.311,12 Zwischensumme I 3.460.000,00 2.440.002,45 Nachrichtlich: Unterjährig wurden im Ergebnishaushalt keine Mehraufwendungen innerhalb des Budgets zugelassen. Unter Berücksichtigung Ziffer VI - VIII. dieser Vorlage ergeben sich allerdings folgende Mehraufwendungen, die innerhalb des Budgets gedeckt werden können: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VII Ziffer VI dieser Vorlage 1.128.122,45 1.128.122,45 VIII Ziffer VII dieser Vorlage 454.600,83 454.600,83 XI Ziffer VIII dieser Vorlage 8.858.606,45 8.858.606,45 Gesamt 10.441.329,73 10.441.329,73 Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 Mehrausgaben und -auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 1.436.000,00 € zugelassen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden keine Mehrausgaben und -auszahlungen zugelassen und in Anspruch genommen. Zu Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereiches wurden im Finanzhaushalt folgende Mehrausgaben zugelassen und in Anspruch genommen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € II Kapitalerhöhung KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH § 2288 vom 01.02.2018 (M 262 / 2017) 1.000.000,00 1.000.000,00 Summe 1.000.000,00 1.000.000,00 Innerhalb des Budgetbereichs wurden im Finanzhaushalt folgende Mehrausgaben zugelassen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € IX Neubau Feuerwehrgerätehaus Freiwillige Feuerwehr Heddernheim § 3654 vom 01.01.2019 (M 231 / 2018) 436.000,00 436.000,00 Summe 436.000,00 436.000,00 Der Gesamtbetrag der tatsächlich in Anspruch genommenen überplanmäßigen Aufwendungen, Ausgaben und Auszahlungen beläuft sich im Haushaltsjahr 2018 somit auf rd. 18,42 Mio. €.
  8. Es dient zur Kenntnis, dass das Personalbudget (Personalaufwendungen unter Berücksichtigung von Personalkostenerstattungen - Budgetierungsmerkmal 21 -) gesamtstädtisch auskömmlich veranschlagt war, aber in einzelnen Dezernaten überschritten wurde und die Deckung der einzelnen Personalbudgetüberschreitungen im Einvernehmen zwischen den Dezernaten über die Budgetbereichsgrenzen hinweg aus verfügbaren Personalmittel anderer Dezernate (ABV, Ziffer 3.1, 4. Spiegelstrich) erfolgte.
  9. Es dient weiter zur Kenntnis, dass aus dem seit 01.01.2018 erhobenen Tourismusbeitrag bis 31.12.2018 Erträge in Höhe von 4.790.678,00 € gebucht wurden. Den Erträgen stehen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 für Personal- und Sachaufwendungen des Kassen und Steueramtes in Höhe von rd. 362 T€ und bereits geleistete Zuschüsse an die Tourismus- und Congress GmbH in Höhe von 490 T€ gegenüber (saldiert rund 3.940 T€). In Höhe der bisher nicht zweckgebunden verwendeten Erträge (3.940 T€) werden überplanmäßige Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2019 in nachfolgender Höhe genehmigt: · im Budget des Dezernates I (Bereich Stadtmarketing) 400 T€, · im Budget des Dezernates I (Bereich TCF) 2.030 T€, · im Budget des Dezernates VII 800 T€, · im Budget des Dezernates IX 710 T€. Die Änderung des Aufteilungsverhältnisses bedarf einer gesonderten Beschlussfassung. Die überplanmäßigen Aufwendungen werden zweckgebunden zur Förderung des Tourismus im Rahmen der vom Tourismusbeirat empfohlenen Maßnahmen genehmigt.
  10. Es dient zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Bericht zur Ausführung des Haushaltes zum 31.12.2018 (§ 28 GemHVO) darstellt. Der Magistrat wird beauftragt, den Bericht der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.
  11. Der Jahresabschluss 2018 wird für die Zusatzversorgungskasse wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 793.475.130,70 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 33.081.301,78 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -32.463.373,33 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von -18.606,42 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 599.322,03 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 4.539.400,69 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 47.369.748,22 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -179.744,60 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 2.187.898,13 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -14.037.083,77 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 12.000.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 150.814,36 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 119.526,34 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
  12. Es dient zur Kenntnis, dass die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen Enkheim bis einschließlich 31.12.2017 gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Gemeindeordnung als Sonderhaushalt geführt wurde. Vor dem Hintergrund, dass Aufwand und Ertrag einer eigenen Einrichtung nicht mehr in einem vertretbaren Verhältnis stehen, wird die Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim ab 01.01.2018 (planerisch ab dem Haushalt 2019) nicht mehr als Sonderhaushalt, sondern im Produktbereich 98 (PG 98.05) geführt. Begründung: . in € Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von - 177.789.740,36 ein Ergebnis von -27.757.013,05 gegenüber. Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 24.462.000,00 ein Ergebnis von 254.427.811,49 und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von 467.569.000,00 ein Ergebnis von 291.051.742,25 und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 391.000.000,00 ein Ergebnis von 192.056.957,97 gegenüber. In der Vermögensrechnung ist eine weitere Zunahme der Bilanzsumme um 327,96 Mio. € auf 16,88 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das Sachanlagevermögen um 125,75 Mio. € auf 13,52 Mrd. €. Das Finanzanlagevermögen steigt ebenfalls um 25,31 Mio. € auf 2,11 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel wächst von 21,40 Mio. € um 200,74 Mio. € auf 222,14 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +47,78 Mio. €) um rd. 50,70 Mio. € auf 1,60 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten steigen ebenfalls auf 2,61 Mrd. € (+265,70 Mio. €). Mit 1,70 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten. Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2018 auf 8,16 Mrd. €. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert. Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung 2018 wurde mit dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage 1_Bericht_Jahresabschluss_2018 (ca. 9,9 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Mai 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 21.05.2019
TO I, TOP 35
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 64 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 64 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 25.06.2019
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFrankfurterFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 27.06.2019
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDLinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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