Hostatoschule (Grundschule): Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Betreuung und eine Cafeteria
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Vortrag des Magistrats vom 07.09.2018, M 161
Betreff: Hostatoschule (Grundschule): Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Betreuung und eine Cafeteria
- Dem teilweisen Abriss des auf dem Baufeld des Schulgrundstückes befindlichen oberirdischen Verkehrsbauwerkes wird zugestimmt.
- Der Herstellung der oberirdischen Querung der Leunastraße als Übergangslösung bis zur Realisierung der Regionaltangente West wird zugestimmt.
- Der Anbindung des Bestandsgebäudes an den Erweiterungsbau mit Schaffung der barrierefreien Erschließung des denkmalgeschützten Schulgebäudes wird zugestimmt.
- Dem Anbau mit Cafeteria und der Erweiterung um Betreuungsräume an der Hostatoschule (Grundschule) wird zugestimmt.
- Den aus der Anbindung des Erweiterungsbaus im Bestandsgebäude sich ergebenden baulichen Veränderungen und notwendigen brandschutzrechtlichen Auflagen im Bestandsgebäude wird zugestimmt.
- Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt: 7.933.612,04 € brutto Gemäß den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen sind bei einem Anbau Passivhauskomponenten vorzusehen, dies ist berücksichtigt. Eine Photovoltaikanlage wurde aus Denkmal- schutzgründen nicht in die Planung mit aufgenommen. Die bis 2017 gebuchten investiven Ausgaben in Höhe von 427.622,65 € wurden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse gedeckt. Die Deckung der weiteren investiven Mittel von 7.246.169 € ist wie folgt vorgesehen: Projekt- definition Bezeichnung der Maßnahme Deckung 5.007226 Adorno-Gymnasium, Neubau 2.496.647 € 5.001845 Schulpavillonprogramm und sonstige Kleinbaumaßnahmen, Förderschulen 899.522 € 5.007210 Philipp-Holzmann-Schule, Sanierung und Erweiterung 850.000 € 5.002520 Holzhausenschule, Erweiterung Sechszügigkeit 1.000.000 € 5.007815 Grundschule Europaviertel mit 2-Feld-Sporthalle, Neubau am endgültigen Standort 1.000.000 € 5.002761 Bergiusschule, Gesamtsanierung 1.000.000 € Summe 7.246.169 € Die Verausgabung der investiven Aufwendungen im hoheitlichen Bereich erfolgt unter der Projektdefinition 5.005496 und die investiven Aufwendungen für die Cafeteria unter 5.
- Die Deckung der konsumtiven Aufwendungen für den Abriss des oberirdischen Verkehrsbauwerks in Höhe von 19.226 € und für die Brandschutzertüchtigung und der Sanierung des Dachstuhls im Bestandsgebäude von 240.594 € erfolgt im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung. Die Verrechnung der konsumtiven Aufwendungen erfolgt über das Sachkonto 61610000 unter den Innenaufträgen 40009542 bzw. 40009231.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich nach Schaffung der oberirdischen Querung der Leuna-straße (Ersatz für Unterführung) zu beginnen. Begründung: Für die Entwicklung zur Ganztagsschule stehen im Schulgebäude der Hostatoschule (Grundschule) nicht die erforderlichen Raumkapazitäten zur Verfügung. Bereits jetzt muss die Betreuung Klassenräume teilweise multifunktional mitnutzen. Die künftige Essensversorgung für 100% der Grundschülerinnen und Grundschüler kann mit der vorhandenen Lehrküche nicht sichergestellt werden. Zurzeit stehen nur 15 Essensplätze in einem Nebenraum zur Lehrküche zur Verfügung, sodass auch in Klassenräumen gegessen werden muss. Daher ist im Anbau die Schaffung ausreichender Betreuungsräume und einer Cafeteria umzusetzen. Die drei von der Betreuung ausschließlich genutzten Klassenräume können wieder als solche genutzt werden, wodurch der bestehende Raumengpass behoben wird. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen Anbau / eine Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudes, bei dem es sich Sinne der EnEV um kein eigenständiges Gebäude handelt. Die gemäß Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen vorgesehenen Passivhaus-Komponenten sind einschließlich einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Bestandteil der Planung. Die Wirtschaftlichkeit dieser Komponenten wurde mit Hilfe der Gesamtkostenberechnung (Lebenszykluskosten-Berechnung) nachgewiesen. Aus Denkmalschutzgründen ist eine Photovoltaik-Anlage nicht möglich. Die energetische Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes ist nicht Bestandteil der Vorlage. Derzeit ist ein barrierefreier Zugang zum Schulgebäude und den jeweiligen Stockwerken nicht gegeben. In der geplanten Verbindung von Alt- zu Neubau ist die Einbringung eines Aufzuges so konzipiert, dass jede Etage des Schulgebäudes barrierefrei erreicht werden kann. Die unter Denkmalschutz stehende Hostatoschule (Grundschule) weist zudem Mängel im Brandschutz auf, die bei einer Sonderbaukontrolle im Jahr 2012 dokumentiert wurden. Diese werden im Zuge der Neustrukturierung der Raumbelegungen soweit realisierbar behoben. Das Erweiterungsgebäude kann nur auf der Fläche, auf der das Verkehrsbauwerk steht, errichtet werden. Da die Unterführung im Zuge der Realisierung der Regionaltangente West ihre Funktion verliert, ist mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt, dass übergangsweise die oberirdische Querung der Leunastraße für Fußgänger und Radfahrer vorgezogen wird. Dann kann der Abriss des oberirdischen Unterführungsbauwerks unter der Prämisse erfolgen, dass die dort im Untergeschoss befindlichen Technikräume erhalten bleiben. A. Zielsetzung: Die Hostatoschule ist eine dreizügige Grundschule in Frankfurt-Höchst, die derzeit von ca. 260 Grundschülerinnen und Grundschülern besucht wird. Für die Erweiterte Schulische Betreuung sind 50 Plätze vorhanden; die Schule nimmt auch am Pakt für den Nachmittag teil. Die Essensversorgung an der Hostatoschule findet derzeit überwiegend in einem kleinen Raum mit 15 Plätzen, angrenzend an die ehemalige Lehrküche, und in Klassenräumen statt. Für die Betreuung werden drei Klassenräume genutzt. Durch die Schaffung eines Erweiterungsbaus für die Betreuung sowie einer Cafeteria mit 140 Essensplätzen und einer Mischküche kann die beengte Raumsituation und die teilweise Doppelnutzung von Klassenräumen behoben werden. Das Angebot an Betreuungsplätzen kann aufgestockt und die Essensversorgung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler im Zwei-Schichtsystem sichergestellt werden. Perspektivisch besteht die Möglichkeit, für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler in einer dritten Schicht eine Essensversorgung anzubieten. Bei der Umsetzung des Erweiterungsbaus wird gleichzeitig das denkmalgeschützte Schulgebäude barrierefrei zugänglich werden. Durch die Anbindung wird es im Bestand zu räumlichen Veränderungen kommen, da die vom Übergang vom Bestand zur Erweiterung betroffenen Räume im Schulgebäude neu verortet werden müssen. Vor Umsetzung der veränderten Struktur der Raumbelegungen werden im Bestandsgebäude die für das neue Brandschutzkonzept erforderlichen Brandschutzertüchtigungen vorgenommen. B. Alternativen: Keine. C. Lösung: D. Kosten:
- Investitionsbedarf: Gesamt: 7.673.792,25 €
- Für die Maßnahmen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten Jahre Verpflichtungen Mittelablauf inklusive Cafeteria 2017 0,00 € 427.622,65 € 2018 4.673.792,25 € 960.801,30 € 2019 2.550.000,00 € 2.505.511,89 € 2020 450.000,00 € 2.941.908,61 € 2021 837.947,80 € _____________ _____________ insgesamt 7.673.792,25 € 7.673.792,25 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen: keine
- Jahresfolgekosten: Personelle Folgekosten keine Sächliche Folgekosten ca. 28.674,19 € /pro Jahr und Schule Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% 211.029,00 € Abschreibung 155.419,00 €
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
- Sonstiges Anlage _Erlaeuterungsbericht_Ausbau_Ganztagsschule (ca. 110 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht_Querung_der_Leunastrasse (ca. 126 KB) Anlage _Kostendeckblaetter (ca. 631 KB) Anlage _Lageplan (ca. 371 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. September 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.11.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)