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Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.09.2015, M 158

Betreff: Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße

  1. Dem vollständigen, barrierefreien Umbau des zweiten Bauabschnittes der Haltestelle Daimlerstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 623.000 € werden bereitgestellt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die von der Stadt Frankfurt am Main zu tragenden Kosten an der Baumaßnahme in Höhe von 526.000 € im Produktbereich 16, Produktgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennah-verkehrs, Projektdefinition 5.006701 - Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen, zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 9.423 € für Planungsleistungen verausgabt wurden,
    • b)die VGF der Stadt Frankfurt am Main anteilig die Baukosten in Höhe von 97.000 € brutto erstattet, da die VGF- und Stadtanteile der Umbaumaßnahme zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle ineinandergreifen und der VGF-Anteil zudem gering ist, so dass die baulichen VGF-Anteile von der Stadt Frankfurt am Main vollständig hergestellt werden,
    • c)die Stadt Frankfurt am Main für ihren Anteil Fördermittel des Landes nach dem GVFG über 295.400 € und nach dem FAG über 21.100 € beantragt hat. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid,
    • d)die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 54.666 € sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 14.638 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber stehen,
    • e)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen.
  4. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 06.12.2010 im erforderlichen Umfang berücksichtigt wird. Begründung: A - Zielsetzung Die Straßenbahnhaltestellen Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße gehören zu den Strecken der Linien 11 und 12, die von den westlichen Stadtteilen Höchst bzw. Schwanheim kommend in Ost-West-Richtung durch das Stadtgebiet verlaufen und über die Hanauer Landstraße zu den Endhaltestellen Schießhüttenstraße bzw. Hugo-Junkers-Straße im östlichen Stadtteil Fechenheim führen. Da die vorgenannten Haltepunkte, die sich auf einem separaten Gleiskörper in Mittellage des Straßenquerschnitts der Hanauer Landstraße befinden, nicht den zeitgemäßen Anforderungen modern ausgestatteter barrierefreier Straßenbahnhaltestellen entsprachen, hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) in einem ersten Bauabschnitt diese Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Ergänzend hierzu soll nun in einem zweiten Bauabschnitt von der Stadt und der VGF gemeinsam der vollständige, barrierefreie Umbau der fußläufigen Zuwegungen zu bzw. von den Haltestellen, der Fahrbahn- und Gleisquerungen einschließlich der Randbereiche auf der Hanauer Landstraße, sowie die Anpassung der Lichtsignalanlagen erfolgen. Da die Umbaumaßnahmen der VGF und der Stadt ineinandergreifen und die Anteile der VGF gering sind, werden diese von der Stadt in Gänze durchgeführt. Bestandteil dieser Vorlage ist der städtische Anteil der vorstehend aufgeführten Umbaumaßnahmen im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße. Diese liegt im Osten Frankfurts in der Hanauer Landstraße zwischen den Haltestellen Riederhöfe am Ratswegkreisel und Dieselstraße. Die übrigen Teile der barrierefreien Umbaumaßnahmen im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße werden von der VGF finanziert und an die Stadt erstattet. B - Alternativen Keine, da nur mit der vorliegenden Planung eine vollständige Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. C - Lösung Die fußläufigen Zuwegungen zu bzw. von den Haltestellen, sowie die Verkehrsinseln der Fahrbahnquerungen und Randbereiche auf der Hanauer Landstraße werden mit einem neuen Oberflächenbelag aus rutschfesten Betonplatten hergestellt, mit einem taktilem Leitsystem aus verschiedenen taktilen Leitelementen (Noppen- und Rillenplatten etc.) ausgestattet und die Bordsteinhöhen in den Querungsbereichen barrierefrei angepasst. Weiterhin werden die Radwege im Bereich der Fußgängerquerungen sowie im Einmündungsbereich zur Daimlerstraße mittels Rampen auf Fahrbahnniveau abgesenkt und entsprechend markiert. Die Fußgängerquerungen verbleiben an ihren heutigen Standorten und werden ebenfalls nach einer Deckenerneuerung in diesen Bereichen neu markiert. Zudem wird die bestehende Lichtsignalanlage so angepasst, dass sie die Anforderungen der vollständigen Barrierefreiheit erfüllt bzw. sicherstellt. Am östlichen Ende der Haltestelle wird ein zusätzlicher, lichtsignalgeregelter und vollständig barrierefreier Haltestellenzugang hergestellt. Die Barrierefreiheit wird an allen Fußgängerübergängen nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan Barrierefreiheit berücksichtigt. Grunderwerb ist für den barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße nicht erforderlich. Die Baumaßnahme soll im Sommer 2016 durchgeführt werden. D - Kosten
  5. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 623.000 € Die Mittel in Höhe von 623.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.006701 Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf Grundlage der vorliegenden Planung auf 623.000 € brutto. Hiervon erstattet die VGF für ihren Anteil der Stadt einen Betrag in Höhe von 97.000 € brutto. Der von der VGF an die Stadt zu erstattende Anteil wird über den Wirtschaftsplan der VGF finanziert sowie von deren Gremien bewilligt und freigegeben. Die VGF hat für ihren Anteil bereits einen GVFG-Zuwendungsbescheid mit Datum vom 26.11.2012 erhalten. Mit einer Förderung der städtischen Umbaumaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) wird gerechnet. Hiernach kann - im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides - eine Förderung in Höhe von bis zu 316.500 € erwartet werden. Ein entsprechender Antrag ist gestellt. Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau (Stadt-Anteil) 181.000,00 € 1.2 Straßenbau (VGF-Anteil) 97.000,00 € 1.3 Lichtsignalanlagen (Amt 36) 241.000,00 € Summe Baukosten 519.000,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 26.615,00 € 2.2 Planung Lichtsignalanlage (Amt 36) 52.782,00 € 2.3 Bodengutachten Planung 9.423,00 € 2.4 Bodengutachten Bau (Schätzkosten) 6.500,00 € 2.5 SiGeKo (Schätzkosten) 5.500,00 € 2.6 Kampfmittelsondierung (Schätzkosten) 1.400,00 € 2.7 Bauvermessung (Schätzkosten) 1.500,00 € 2.8 Zur Rundung 280,00 € Summe Baunebenkosten 104.000,00 € Gesamtkosten 623.000,00 €
  6. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2015 70.000,00 € 2016 440.000,00 € 2017 113.000,00 €
  7. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 €
  8. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben - keine -
    • b)Sachkosten
  9. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 1.910 m2 1,30 €/m2 *) 2.483,00 € - Lichtsignalanlagen (neue Anlagen) - Unterhaltung Anzahl 1 Stck 5.000 €/Stck. 5.000,00 € - Betrieb Anzahl 1 Stck 1.500 €/Stck 1.500,00 € - Instandsetzung 5,00% (241.000 € + ~ 52.800 €) 14.690,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 22.673,00 €
  10. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 7.740,00 € - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 € - Amt 16 - IKT BND*) 20 Jahre 1/20 € - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 € - Lichtsignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 19.586,67 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung Ø 21,6 Jahre 27.326,67 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (3,5% von (526.000 € - 316.500,00 €)) : 2 3.666,25 € *) Zinssatz für den Haushalt 2015 gemäß HH-Rundschreiben vom 20.11.2013 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 54.665,92 €
  11. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 316.500 € / 21,6 Jahre * 14.638,09 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer
  12. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach GVFG 295.400,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 21.100,00 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 316.500,00 €
  13. Sonstiges: Erstattung der VGF 97.000,00 € Summe Sonstiges (brutto) 97.000,00 €
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 0,00 € Anlage _Lageplan (ca. 560 KB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 951 KB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. September 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.11.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 4
Sitzung 44 · 06.10.2015
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 44 · 10.11.2015
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFFRömerFDPÖkoLinX-ARLREPStv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Pläne von Experten für Barrierefreiheit überprüfen zu lassen) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 17.11.2015
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Pläne von Experten für Barrierefreiheit überprüfen zu lassen)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 19.11.2015
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFFRömerÖkoLinX-ARLREPStv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Pläne von Experten für Barrierefreiheit überprüfen zu lassen)

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