Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - Förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes - Sicherstellung der städtischen Komplementärfinanzierung
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Vortrag des Magistrats vom 07.08.2006, M 158
Betreff:
Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - Förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes - Sicherstellung der städtischen Komplementärfinanzierung
- Das Bahnhofsviertel wird gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB als Stadtumbaugebiet förmlich festgelegt. Die räumliche Abgrenzung des Projektgebietes ist in der Anlage dargestellt.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau in Hessen“ im November 2005, das Bahnhofsviertel erstmals gefördert wird. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten in 2005 beträgt 470.000 Euro. Davon sind 306.000 Euro Bundes- und Landesmittel (65,03 v.H.). Die kommunale Komplementärfinanzierung beträgt 164.000.- Euro (34,97 v.H.). Für 2006 ist von Mitteln in der gleichen Höhe auszugehen.
- Die erforderlichen städtischen Komplementärmittel für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von 328.000 Euro werden im Produktbereich 13.1 Stadtplanung, Produktgruppe 1301 "Das Wohnen im Bahnhofsviertel stärken“ bereitgestellt.
- Ab 2007 soll die Finanzierung der Maßnahmen für die Dauer der Landesförderung "Stadtumbau in Hessen“ aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Produktbereich 13.1 Stadtplanung, erfolgen und ist erstmalig in den Haushaltsplan 2007 mit einem Ansatz von 500.000 Euro einzustellen. Für die Folgejahre ist eine gleich hohe Finanzierung sicherzustellen.
- Es dient zur Kenntnis, dass das gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB erforderliche städtebauliche Entwicklungskonzept den Stadtverordneten in einer gesonderten Vorlage zeitgleich zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Begründung: A. Zielsetzung Das Bahnhofsviertel mit seiner gründerzeitlichen Bausubstanz hat aufgrund seiner zentralen Lage eine prägende Wirkung auf das Gesamtbild der Stadt. Es ist Eingangstor zur Stadt und hat als Standort zahlreicher internationaler kultureller Begegnungsstätten regionale und überregionale Bedeutung. Mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Bewohnern und Gewerbetreibenden mit Migrationshintergrund hat das Bahnhofsviertel eine über die Stadtgrenze hinausgehende Funktion für die Integration von Zuwanderern. Von hier gehen wichtige Impulse für die angrenzenden Innenstadtbereiche aus. Der Leerstand von Büroräumen und Wohnungen sowie der drohende Verfall der wertvollen Bausubstanz in Teilen des Viertels verleihen dem Stadtteil ein schlechtes Image. Einst als repräsentatives Wohn- und Geschäftsviertel gebaut, geht die Einwohnerzahl heute kontinuierlich zurück. Der Magistrat hat mit ersten Maßnahmen zur Stabilisierung und Erneuerung des Bahnhofsviertels begonnen: Zur Beseitigung der aktuellen Leerstände wurde eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. Im Mai 2005 wurde ein städtisches Förderprogramm (Förderungsrichtlinie zur Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserungen im Bahnhofsviertel) beschlossen. Von den aus dem städtischen Haushalt bereitgestellten Mitteln in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro konnten bis Januar 2006 Darlehen in Höhe von rund 2.4 Mio. Euro an die ersten 10 Antragsteller bewilligt werden. Weitere Anträge, insbesondere zur Umwandlung von Büro- in Wohnraum befinden sich in der Prüfung. Eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratungsangebote haben zu ersten Erfolgen und zum Abbau von einzelnen Leerständen geführt. Diese Maßnahmen sollen zukünftig durch einen integrativen Ansatz zu einem nachhaltigen Umbau des Bahnhofsviertels ergänzt werden und so eine ganzheitliche Stabilisierung des Quartiers erwirken. Die dafür notwendigen zusätzlichen Ressourcen für die Weiterentwicklung und Verstetigung der bisherigen Ansätze stehen mit der Aufnahme des Gebietes in das Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau in Hessen“ nunmehr zur Verfügung. B. Alternativen keine C. Lösung Nach § 171b BauGB ist das Stadtumbaugebiet durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung förmlich festzulegen. Die Fördermittel sind zweckgebunden für das Stadtumbaugebiet einzusetzen. Dem ganzheitlichen Ansatz entsprechend ist vorgesehen, die Mittel aus dem Programm "Stadtumbau in Hessen“ ergänzend zu den städtischen Mitteln dort einzusetzen, wo Handlungsbedarf über die wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen hinaus besteht. Hierzu zählen u.a. Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, die Verbesserung der Infrastruktur und die Aufwertung des Images. Zur Verbesserung der Verträglichkeit der Drogenszene mit anderen Nutzungen leistet das Projekt OSSIPINDEX (Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention) einen wichtigen Beitrag. Das vom Magistrat in Kooperation mit dem Polizeipräsidium initiierte Projekt hat bereitsINDEX zu einer deutlichen Verbesserung der Situation auf den Straßen und Plätzen im Bahnhofsviertel geführt und sollte weitergeführt werden. Die Mittel des Städtebauförderungsprogramms sollen so zur Verbesserung der Gesamtsituation und damit zur Weiterentwicklung des Stadtteils an die sich verändernden Bedingungen in Folge des demografischen und wirtschaftstrukturellen Wandels eingesetzt werden. Gerade das Bahnhofsviertel bietet hier gute Voraussetzungen, um auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen unterschiedlicher Größe, Ausstattung und Kosten in zentraler Lage reagieren zu können. Ein wichtiger Ansatz für die Stabilisierung des Viertels ist die Einbindung der Bürger. Ziel ist die Investitions- und Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner, Gewerbetreibenden und Eigentümer und damit die Identifikation mit dem Stadtteil zu stärken. Grundlage der Gesamtmaßnahme ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept (integriertes Handlungskonzept), in dem die Chancen und Potenziale des Stadtteils aufgezeigt und Handlungsansätze benannt werden. Es enthält Ziele und Einzelmaßnahmen für das Stadtumbaugebiet und wird während der Programmlaufzeit kontinuierlich fortgeschrieben. Das städtebauliche Entwicklungskonzept wird den Stadtverordneten in einer gesonderten Vorlage zeitgleich zur Beschlussfassung vorgelegt. D. Kosten
- Investitionsbedarf Die Bundes- und Landesmittel sind durch kommunale Mittel zu komplementieren und umfassen 2/3 der förderfähigen Kosten. Für das Jahr 2005 beträgt die Zuweisung von Fördermitteln 470.000,- Euro, davon sind 164.000,- Euro aus dem städtischen Haushalt zu erbringen. Für 2006 ist von Mitteln in der gleichen Höhe auszugehen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von 328.000 Euro soll aus dem Produktbereich 13 (Stadtplanung), Produktgruppe 1301 "Das Wohnen im Bahnhofsviertel stärken“ erfolgen. Die Gesamtdauer des Verfahrens beträgt voraussichtlich 12 Jahre. Für die Laufzeit ab 2007 sollen die Mittel für die kommunale Komplementärfinanzierung in Höhe von voraussichtlich 175.000,- Euro jährlich aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Produktbereich 13.1 Stadtplanung bereit gestellt werden.
- Finanzbedarfszeitraum 2005 – 2016
- Folgeinvestition entfällt
- Kalkulatorische Verzinsung entfällt
- Jahreserträge entfällt
- Leistungen Dritter Bund/Länder-Programm
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges entfällt Anlage 1 (ca. 3788 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2006, NR 161
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2006Sie sind hierMM 158Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - Förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes - Sicherstellung der städtischen KomplementärfinanzierungMagistratsvortrag
- 4. Oktober 2006NRNR 161Förderrichtlinie Stadt Frankfurt am Main - BahnhofsviertelSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen SPD und 1 CDU (= keine Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 158 = Annahme) REP (M 158 und NR 161 = Annahme) NPD (M 158 und NR 161 = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 158 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF; NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF und NPD (= Enthaltung)