Förderrichtlinie Stadt Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Verschiedene Grundstückseigentümer und Investoren haben deutlich gemacht, dass bei der Umwandlung von Büro- in Wohnnutzung die grundbuchliche Sicherung des Förderdarlehens problematisch ist. Das Ziel, die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel zu stärken, ist auch mit einer Grunddienstbarkeit über die Wohnnutzung zugunsten der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, eine entsprechende Änderung der Richtlinie ist daher sinnvoll. Die Förderung wird damit noch attraktiver. Darüber hinaus ist die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel auf diese Weise auf unbestimmte Zeit gesichert. Die Förderung mit Darlehen und die Förderung mit Zuschuss sollen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Deshalb ist der Zuschuss so zu bemessen, dass er der Darlehenshöhe nach 20-jähriger Laufzeit entspricht.
Inhalt
Antrag vom 04.10.2006, NR 161
Betreff:
Förderrichtlinie Stadt Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Förderungsrichtlinie Bahnhofsviertel, die im Zusammenhang mit der M 31/05 am 12.05.2005 beschlossen wurde, wird wie folgt ergänzt:
Ziff. 9.7.: Auf Antrag kann das Förderdarlehen in einen Zuschuss umgewandelt werden, wenn die Wohnnutzung mit einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Stadt Frankfurt am Main gesichert wird.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des entsprechenden Restdarlehens nach einer Laufzeit von 20 Jahren.
Begründung:
Verschiedene Grundstückseigentümer und Investoren haben deutlich gemacht, dass bei der Umwandlung von Büro- in Wohnnutzung die grundbuchliche Sicherung des Förderdarlehens problematisch ist.
Das Ziel, die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel zu stärken, ist auch mit einer Grunddienstbarkeit über die Wohnnutzung zugunsten der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, eine entsprechende Änderung der Richtlinie ist daher sinnvoll. Die Förderung wird damit noch attraktiver. Darüber hinaus ist die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel auf diese Weise auf unbestimmte Zeit gesichert.
Die Förderung mit Darlehen und die Förderung mit Zuschuss sollen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Deshalb ist der Zuschuss so zu bemessen, dass er der Darlehenshöhe nach 20-jähriger Laufzeit entspricht.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.08.2006, M 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.10.2006
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2006MM 158Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Hessen" - Bahnhofsviertel - Förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes - Sicherstellung der städtischen KomplementärfinanzierungMagistratsvortrag
- 4. Oktober 2006Sie sind hierNRNR 161Förderrichtlinie Stadt Frankfurt am Main - BahnhofsviertelSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 158 = Annahme) REP (M 158 und NR 161 = Annahme) NPD (M 158 und NR 161 = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 158 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF; NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF und NPD (= Enthaltung)