Verkauf des Grundstücks Gemarkung Seckbach, Flur 41, Nr. 3/2
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Vortrag des Magistrats vom 10.08.2015, M 140
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Seckbach, Flur 41, Nr. 3/2
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Seckbach Flur 41 Nr. 3/2 hält 165 qm Kaufpreis: 210,00 €/qm, somit für 165 qm 34.650,00 EUR Besondere Bedingungen: a) Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für Nachbaransprüche jeder Art. b) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. c) Übernahme aller Rechte und Pflichten, die sich aus der Nachbarvereinbarung vom 12.02.2014 ergeben Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 210,00 EUR/qm beträgt. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Bedingt durch den geplanten Neubau A 66 Teilabschnitt Tunnel Riederwald muss die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH in großem Umfang Leitungsumlegungen vornehmen. Sie hat hierzu die Hafenbahntrasse zur Lahmeyerbrücke von der HFM erworben. Das Kaufgrundstück liegt unmittelbar zwischen der Hafenbahntrasse und der Liegenschaft Kruppstraße 107-111 der Mainova AG / NRM und wird durch die Leitungsumlegungen ebenfalls in Anspruch genommen. Da das Kaufgrundstück nicht öffentlich gewidmet ist, findet der zwischen der Stadt und der Mainova AG geschlossene Konzessionsvertrag keine Anwendung. Die NRM ist daher mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Grundstück käuflich zu erwerben. Das Kaufgrundstück kann aufgrund seines Zuschnitts, seiner Lage und seiner Größe keiner anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Der Kaufpreis entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Eine Veräußerung des Kaufgrundstücks ist daher für die Stadt Frankfurt am Main vorteilhaft. Maßstab 1:500 Gemarkung Seckbach Flur 41 Flurstück 3/2 Maßstab 1:2000 Gemarkung Seckbach Flur 41 Flurstück 3/2Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.08.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. August 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)