Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 13
Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Fischerfeldstraße / Lange Straße in Frankfurt am Main - Innenstadt ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 09.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan soll Planungssicherheit für die weitere städtebauliche Entwicklung des Quartiers hergestellt werden. Er soll die vorhandene Wohnnutzung sichern und weiterentwickeln, als auch unerwünschte kerngebietstypische Nutzungen verhindern. II. Soweit sich im weiteren Verfahren ein Erfordernis bestätigt, wird der Magistrat beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 897 - Fischerfeldstraße / Lange Straße liegt im Stadtteil Innenstadt und umfasst eine Fläche von etwa 21,75 ha. Er schließt südlich an den Bebauungsplan Nr. 546 - Breite Gasse an und umfasst das Gebiet zwischen Battonnstraße und Allerheiligentor im Norden, Obermainanlage im Osten, Mainufer im Süden und Kurt-Schumacher-Straße im Westen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 897 kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist Ziel der Stadt Frankfurt am Main, das Wohnen in der Innenstadt zu stärken und damit zur Belebung der Innenstadt beizutragen. Die Innenstadt soll als Wohnstandort aufgewertet, für viele Bevölkerungsschichten attraktiv gemacht und ein vielfältiges Wohnungsangebot geschaffen werden, das Voraussetzung für eine sozial ausgeglichene Bevölkerungsstruktur ist. Bestand und städtebauliche Situation Mit der urbanen, vielfältigen Mischung, der Konzentration zentraler und kultureller Einrichtungen sowie den zahlreichen Angeboten für Freizeit, Gastronomie und Einkaufen bietet die Innenstadt im Vergleich zum Wohnen an der Peripherie gute Standortvorteile für at-traktives Wohnen mit kurzen Wegen. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in innerstädtischen Quartieren trägt außerdem zur allgemeinen Verkehrsvermeidung durch Verminderung von Pendelbeziehungen zwischen Innenstadt und Außenbezirken bei und leistet damit einen Beitrag zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne NO 1c Nr.1 - Konstabler Wache (in Kraft getreten am 01.03.1974) und SO 1a Nr.1 - Obermainbrücke (in Kraft getreten am 10.10.1967) tragen den geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr Rechnung, um die im Plangebiet beabsichtigte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. In den Bebauungsplänen ist für den Bereich nördlich der Fischerfeldstraße überwiegend Kerngebiet (MK) und für den Bereich südlich der Fischerfeldstraße Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Mit dem geltenden Planungsrecht bestehen Defizite in der Steuerung des Baugeschehens. In den Kerngebieten können die Umwandlung von Flächen in gewerbliche Nutzungen nicht verhindert, als auch unerwünschte oder schädliche kerngebietstypische Nutzungen nicht abgewehrt werden. Insbesondere lässt sich die stadtplanerisch gewünschte Belebung der Innenstadt durch zusätzliche Wohnnutzung nicht oder nur eingeschränkt erzielen. Planungsgrundlagen Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain werden im Plangebiet sowohl "gemischte Bauflächen - Bestand" als auch "Wohnbauflächen - Bestand" dargestellt. Weiterhin gibt es im Gebiet drei "Flächen für den Gemeinbedarf - Bestand", wovon zwei als Standorte für "Krankenhaus" ausgewiesen sind. Im Osten des Gebiets ist der Anlagenring als "Grünfläche - Parkanlage" und im Norden eine "Grünfläche - Friedhof" dargestellt. Die Fischerfeldstraße ist als "überörtliche Fahrradroute - Bestand" definiert. Entlang des Mainufers sind eine weitere "überörtliche Fahrradroute - Bestand" sowie eine "Schienenverkehrsstrecke - Bestand" ausgewiesen. Ebenso verläuft durch die Lange Straße eine "Schienenverkehrsstrecke - Bestand". Weiterhin verläuft am östlichen Rand des Geltungsbereiches im Bereich des Anlagenrings eine "Sonstige Produktenleitung - Bestand". Zudem ist das Plangebiet in der Beikarte 2 "Regionaler Einzelhandel" als zentraler Versorgungsbereich dargestellt, wobei im Nordosten ein kleiner Randbereich als Versorgungskern ausgewiesen wird. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zu prüfen, ob eine Änderung des RegFNP erforderlich wird. Konzept und städtebaulicher Entwurf Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll das geltende Planungsrecht angepasst werden, um die bestehende Wohnnutzung planungsrechtlich abzusichern und die Konversion von gewerblich genutzten Grundstücken zu Wohnbaugrundstücken zu fördern und zu sichern. Die Blöcke beidseitig der Langen Straße sind bereits heute geprägt durch einen hohen Anteil an Wohnbebauung mit unterschiedlichen Wohnformen. Diese in ihrer Eigenart nicht den Zielen des vorhandenen Mischgebietes entsprechende Nutzungsstruktur soll gesichert und gestärkt und durch eine behutsame Nachverdichtung weiterentwickelt werden. Dabei ist im Einzelnen zu prüfen, inwieweit Blockränder ergänzt und Innenbereiche bzw. Innenhöfe und Straßen intensiver begrünt werden können, um trotz der hoch verdichteten Innenstadtlage und in Anbetracht der prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels dennoch adäquate bioklimatische Verhältnisse gewährleisten zu können. Der Bebauungsplan soll steuernd Impulse für eine nachhaltige Entwicklung zu einem lebendigen innerstädtischen Quartier geben. Dabei berücksichtigen die Planungsüberlegungen auch den Aspekt der Ressourcen schonenden Umnutzung und Verdichtung von bestehenden Bauflächen- und Gebäudepotentialen. Die Gebietsmitte könnte in Zukunft ein Entwicklungspotential für Wohnen in der östlichen Innenstadt bieten. Zu II. Da die Planung eine Neustrukturierung vorsieht, ist gegebenenfalls entsprechend der endgültigen Nutzungsaufteilung im Bebauungsplan eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Anlage _Lageplan (ca. 5,5 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 26.02.2014, NR 817
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014Sie sind hierMM 13Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 26. Februar 2014NRNR 817Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange StraßeSTVV-Antrag · RÖMER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 817); CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 817) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (M 13 und NR 817 = Annahme) NPD (M 13 und NR 817 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 817); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)