Erwerb der Liegenschaften Gemarkung Griesheim, Flur 9, Flurstücke 112/1, 113/1 und 114/1, Krautgärten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Bürgermeister-Schubert-Park — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Griesheim/Schwanheim: Aufstellen von Hundekotbeutelspendern am Mainufer zwischen A5 und Staustufe14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Griesheim: Hundeauslauffläche/Bolzplatz am Mainufer28.05.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Griesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breit16.10.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Bürgermeister-Schubert-Park per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 04.07.2016, M 133
Betreff: Erwerb der Liegenschaften Gemarkung Griesheim, Flur 9, Flurstücke 112/1, 113/1 und 114/1, Krautgärten Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Ute Stark-Albert Axel Stark Alt-Griesheim 6 65933 Frankfurt am Main
Kaufgrundstück: Gemarkung Griesheim, Bezirk 54, Flur 9, Flurstücke 112/1 hält 866 m2, 113/1 hält 871 m2 und 114/1 hält 750 m2, somit insgesamt 2.487 m2
Kaufpreis: 21,00 €/m2, für 2.487 m2 somit insgesamt 52.227,00 €. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten trägt jede Vertragspartei für sich. Besondere Bedingung:
Das Grünflächenamt verpflichtet sich zur Errichtung eines Grenzzaunes zwischen dem Flurstück 107/1 und 108/1. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück ist - ausgenommen eines Rechts auf einen Vorflutkanal zugunsten der Stadt Frankfurt - frei von grundbuchlichen Lasten, öffentlichen Abgaben, Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), von Belastungen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, Müllablagerungen zu liefern. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 21,00 €/m2 beträgt.
Begründung: Das zu erwerbende Kaufgrundstück (im Lageplan rot umrandet) liegt zwischen den im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Flurstücken 108/1 - 111/1 und dem Bürgermeister-Schubert-Park. Durch den Erwerb soll die öffentliche Parkfläche in Abstimmung mit dem Grünflächenamt entsprechend erweitert werden. Auf der neu entstehenden öffentlichen Grünfläche werden Kleinfeldtore aufgestellt. Um überfliegende Bälle auf die privaten Grundstücke zu vermeiden, wird das Grünflächenamt einen Zaun (im Lageplan blau gestrichelt) zwischen dem städtischen Flurstück 108/1 und dem Flurstück 107/1, welches weiterhin im Eigentum der Verkäufer steht, errichten. Weitere Angaben zur Verrechnung:
- Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 17.669.000,00 €
- Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 6.715.546,00 €
- Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des beabsichtigten Erwerbs: Nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann die Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt. Maßstab 1:500 Gemarkung Griesheim Flur 9, Flurstücke 112/1, 113/1, 114/1 Maßstab 1:2000 Gemarkung Griesheim Flur 9, Flurstücke 112/1, 113/1, 114/1Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 06.07.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juli 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.09.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER