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Umsetzung des Lagerplatzes Rebstock in den Sossenheimer Weg einschließlich infrastruktureller Verbesserungen auf dem Friedhof Höchst hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.07.2011, M 130

Betreff: Umsetzung des Lagerplatzes Rebstock in den Sossenheimer Weg einschließlich infrastruktureller Verbesserungen auf dem Friedhof Höchst hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10724 (NR 2135 + OA 2124) I. Es dient zur Kenntnis, dass der bisher im Rebstockgelände befindliche Lagerplatz des Grünflächenamtes aufgegeben werden musste. Dieser wird auf dem vorhandenen Lagerplatz des Friedhofs Höchst neu errichtet. Dabei werden auch die vorhandenen Lagerflächen des Friedhofs beordnet und strukturell verbessert. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das angrenzende Erbpachtgrundstück (Gemarkung Unterliederbach, Flur 9, Flurstück 10/8) in die Maßnahme integriert wird und das darauf befindliche Gebäude angekauft wurde. Grundstück und Gebäude werden zukünftig als Betriebsgebäude der Grünflächenunterhaltung des Grünflächenamtes genutzt. III. Um künftig eine bessere Erschließung des Friedhofs von Westen zu gewährleisten, wird ein neuer Zugang zum Friedhof mit barrierefreier Drehkreuzanlage geschaffen. Im Zuge der Umgestaltung des Geländes wird der Besucherparkplatz des Friedhofs mit Pflaster befestigt und begrünt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für die Gesamtmaßnahme (Umsetzung des Lagerplatzes, Verbesserungen für den Friedhof und Erwerb Betriebsgebäude) Ausgaben in Höhe von 895.000 € anfallen werden. V. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Finanzierung wie folgt darstellt: Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen (angemeldeter Rest aus dem Investitionsprogramm 2009-2012) Maßnahmenr. 5.001807 Umsetzung des Lagerplatzes Rebstock 545.000,00 €

in den Sossenheimer Weg Produktgruppe 22.10 - Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät (angemeldeter Rest aus dem Investitionsprogramm 2009-2012) Maßnahmenr. 5.001402 Erstausstattung auf Friedhöfen (anteilig)

350.000,00 € Die Mittel für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 895.000,00 € werden bewilligt. VI. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Umsetzung der Maßnahme jährliche Folgekosten in Höhe von 134.250,00 € entstehen. VII. Der vorliegenden Entwurfsplanung zur Umsetzung des Lagerplatzes Rebstock in den Sossenheimer Weg einschließlich der infrastrukturellen Verbesserungen auf dem Friedhof Höchst wird zugestimmt. Im Zuge der weiteren Planung werden die Vorschläge des Revisionsamtes geprüft und entsprechend eingearbeitet.

Begründung: A. Zielsetzung Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006 (§ 10724) wurde ein durch die Grünflächenunterhaltung des Grünflächenamtes als Lagerfläche genutztes Gelände im Stadtteil Rebstock, Am Römerhof, geräumt. Das Grundstück liegt neben dem Feldbahnmuseum und wurde diesem als Erweiterungsfläche zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wurde aufgefordert, eine Ersatzfläche für das Grünflächenamt bereitzustellen. Bis zu ihrer Aufgabe wurde die Fläche als Lager durch die Unterhaltungsabteilung des Grünflächenamtes genutzt. Hier wurden u. a. größere Mengen Baumaterialien zur Verteilung angeliefert, Bauschutt, Grünschnitt und Abfälle zur gesammelten Entsorgung zwischengelagert sowie ausgebautes Pflaster und Stadtmobiliar zur Wiederverwendung aufbewahrt. Zur Lageraufsicht und zum Pausenaufenthalt der Gärtner standen Container zur Verfügung. Ziel ist es, an geeigneter Stelle eine neue Lagerfläche für die Grünflächenunterhaltung zu erstellen. Der neue Standort soll optimal für die Anforderungen der Grünflächenunterhaltung hergerichtet werden. Insbesondere soll die Situation für den Betrieb des Westbezirks der Grünflächenunterhaltung verbessert werden. Derzeit sind zwei Organisationseinheiten auf einem Betriebshof in der Palleskestraße untergebracht. Für die 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde in den ohnehin beengten Betriebshof ein zusätzlicher Container platziert, wodurch aber die räumliche Enge kaum entschärft werden konnte. Sowohl für die Gärtnermeister als auch speziell für die weibliche Belegschaft ist die Unterbringung unbefriedigend und wurde sowohl vom Sicherheitstechnischen Dienst als auch vom Arbeitsmedizinischen Dienst mehrfach bemängelt. Alle Garagen im Betriebshof Palleskestraße sind mit Fahrzeugen, Werkzeug, Materialien usw. belegt. Deshalb gibt es keinen Werkstattraum für kleinere Reparaturen und keine trockene Lagerfläche für empfindliche Materialien wie Farbe, Dünger und Zement. Die neue Lagerfläche soll eine Lösung einiger dieser Problempunkte herbeiführen. Ein weiterer Teil der Maßnahme ist die verbesserte Zugänglichkeit des Friedhofs Höchst von der Westseite. Gemäß Ortsbeiratsanfrage V106 vom 29.08.2006 soll die Parkplatz- und Wegesituation für die Besucher des Friedhofs neu geregelt werden. Im Bestand dient zusätzlich zu den begrenzten Parkmöglichkeiten am Haupteingang eine geschotterte, unbegrünte Platzfläche an der Südwestseite des Friedhofs als Parkplatz für die Besucher. Möchten die dort parkenden Besucher z. B. zur Grabpflege in den südwestlichen Teil des Friedhofs gelangen, müssen sie zunächst entlang des Sossenheimer Wegs bis zum Haupteingang des Friedhofs und dann über die Friedhofswege zurück gehen. Mit der Baumaßnahme soll ein direkter Zugang an der Westseite des Friedhofs Höchst geschaffen werden, um älteren und gehbehinderten Personen den Weg vom Parkplatz und aus dem westlich des Friedhofs liegenden Wohngebiet zu erleichtern. B. Alternativen - keine - Lösung Bei der Standortsuche für den neuen Lagerplatz im Westen Frankfurts kristallisierte sich der derzeitige Lagerplatz des Friedhofs Höchst am Sossenheimer Weg als beste Lösung heraus. Der Friedhofslagerplatz liegt auf dem südlichen Friedhofsgelände hinter dem Besucherparkplatz und einer Reihe von 3 Einzelgebäuden am Sossenheimer Weg. In zwei Gebäuden sind je ein Gartenbau- und ein Steinmetzbetrieb ansässig. Die gesamte Lagerfläche wird nur zu ca. einem Drittel für die Belange des Friedhofs genutzt, so dass hier die Ausweisung weiterer Lagerkapazitäten gegeben ist. Ein großer Vorteil der Nutzung dieses bereits etablierten Standorts ist die Möglichkeit, dass betriebliche Einrichtungen durch Friedhofsabteilung und Grünflächenunterhaltung gemeinsam genutzt werden können. So können z. B. größere Materialanlieferungen gesammelt erfolgen und die Entsorgung von Grünschnitt für beide Abteilungen gebündelt werden. Der geplante Einschlag- und Lagerplatz für Baumschulpflanzen kann ebenso gemeinsam genutzt werden, wie die Materiallagerplätze, alles jedoch auf den Abteilungen einzeln zugeordneten Teilflächen bzw. Materialboxen. Für den Friedhofsbereich hat der Umbau des bestehenden Lagerplatzes weitere Vorteile: Die Lagerflächen werden mit Pflaster befestigt und können so einfacher und zeitsparender beräumt werden. Mit der Anlage von Materialboxen sind die Schüttgüter zukünftig übersichtlicher gelagert und können sich nicht vermischen. Um für den Westbezirk der Unterhaltungsabteilung künftig die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wurde ein an die Lagerfläche angrenzendes Erbpachtgrundstück der Stadt am Sossenheimer Weg in die Maßnahme integriert und das darauf befindliche Gebäude angekauft. Das Gebäude soll zukünftig zur Nutzung als Betriebshofsozialgebäude bereitgehalten werden. Zunächst ist ein geringfügiger Umbau sowie ein Anbau von Sanitärcontainern beabsichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus laufenden Mitteln. Da das Gebäude von einem Steinmetzbetrieb genutzt wurde, ist hier ein Werkstattraum vorhanden, der vom Unterhaltungsbezirk für kleinere Reparaturen an Spielgeräten und Ausstattungselementen genutzt werden kann. Weitere Räume könnten künftig zum Pausenaufenthalt, für die Lageraufsicht und als Lagerraum genutzt werden. Der neu strukturierte Lagerplatz wird über eine zentrale Zufahrt vom Sossenheimer Weg erschlossen. Die Ein- und Ausfahrt für die Anlieferung mit größeren Fahrzeugen wie Sattelschleppern ist an dieser Stelle gegeben. Auf dem Lagerplatz besteht eine Umfahrmöglichkeit für Sattelschlepper. In der Mitte der Umfahrt sind das Pflaster- und Materiallager der Grünflächenunterhaltungsabteilung angeordnet sowie der Lagerplatz für Grünschnitt. Rechterhand liegt der Einschlagplatz für Baumschulpflanzen, der bei Bedarf auch noch erweitert werden kann. Auf der Westseite sind entlang der Grundstücksgrenze die Schüttgüterboxen jeweils separat für Friedhofsabteilung und Grünflächenunterhaltung aufgereiht. Ihnen schließt sich im Norden der Lagerplatz für die Grabsteine und der Standort für den Kunststoffabfallcontainer des Friedhofs an. Durch ein neues, breiteres Tor können die Friedhofsfahrzeuge von hier direkt auf den Friedhof gelangen. Im östlichen Teil des Lagerplatzes verbleibt wie bisher das Platten- und Natursteinlager des Friedhofs. Sämtliche Flächen werden mit Pflaster befestigt und entwässert. Die Materialboxen werden aus Kunststoffrecyclingbalken aufgebaut. Diese Bauweise hat sich bereits auf mehreren Betriebshöfen des Grünflächenamtes bewährt. Der Lagerplatz ist an zwei Seiten mit funktionstüchtigen Zäunen und Mauern umgeben und muss nur im Bereich zum Besucherparkplatz, in Teilen zum Friedhofsgelände und zu den beiden Häusern am Sossenheimer Weg hin neu eingezäunt werden. Im Zuge der Baumaßnahmen am Lagerplatz soll der Besucherparkplatz des Friedhofes neu strukturiert und befestigt werden. So sollen auf der jetzigen Schotterfläche Schrägparkplätze angeordnet werden, in deren Mitte Platz für Pflanzflächen gelassen wird. Eine weitere Pflanzfläche ist an der Grenze zum künftigen Sozialgebäude vorgesehen. Hier können 7 neue Bäume gepflanzt werden. Die Stellplätze werden mit Splittfugenpflaster und die Fahrspur mit Doppel-T-Verbundpflaster befestigt und mit Bordsteinen eingefasst. Die Zufahrt vom Sossenheimer Weg bleibt an der bisherigen Stelle bestehen. Neu geplant ist die Öffnung des Parkplatzes zum Weg entlang der Westseite des Friedhofs. Von hier können die Besucher auf kurzem Wege zum neuen Eingang des Friedhofs an der Westseite gelangen. Der Standort des neuen Eingangs ergibt sich aus dem vorhandenen Wegesystem. Einer der Nebenwege des Friedhofs wird bis zur Grundstücksgrenze verlängert und die Wegedecke wie die weiteren Hauptwege auf dem Friedhof asphaltiert. Als Eingang dient ein Tor, als Ausgang eine behindertengerechte Drehkreuzanlage. Fahrradständer ergänzen den neuen Eingangsbereich. Der vorhandene Zaun des Friedhofs muss für die Maßnahme geöffnet und an die neuen Toranlagen angepasst werden. Mit der Neugestaltung des Parkplatzes und dem neuen Eingang zum Friedhof wird die Zugänglichkeit zum Friedhof für die Besucher erheblich erleichtert. D. Kosten

  1. Investitionsbedarf: 895.000,00 €
  2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss bis 2010 38.500,00 € 10.600,00 € 2011 800.000,00 € 150.000,00 € 2012 56.600,00 € 695.000,00 € 2013 0 € 39.400,00 € Summe: 895.000,00 € 895.000,00 €
  3. Folgeinvestitionen keine
  4. Jahresfolgekosten für den Produktbereich 22.09
    • a)personelle Ausgaben keine
    • b)Sachkosten Es entstehen keine zusätzlichen Sachkosten.
    • c)Kapitalkosten
  5. Kalkulatorische Verzinsung 5 % von 545.000,00 € 27.250,00 €
  6. Abschreibung 10 % von 545.000,00 € 54.500,00 € Gesamt: 81.750,00 €
  7. Jahresfolgekosten für den Produktbereich 22.10 - Friedhöfe, Bestattungen und Städt. Pietät
    • a)personelle Ausgaben keine
    • b)Sachkosten Es entstehen keine zusätzlichen Sachkosten.
    • c)Kapitalkosten
  8. Kalkulatorische Verzinsung 5 % von 350.000,00 € 17.500,00 €
  9. Abschreibung 10 % von 350.000,00 € 35.000,00 € Gesamt: 52.500,00 €
  10. Jahreserträge keine
  11. Leistungen Dritter keine
  12. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  13. Sonstiges entfällt gez.: Roth begl.: Mitschke Anlage 1 (ca. 212 KB) Anlage 2 (nichtöffentlich - ca. 296 KB) Anlage 3 (ca. 285 KB) Anlage 4 (ca. 562 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Juli 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.08.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 4 · 08.08.2011
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 09.08.2011
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 2 · 11.08.2011
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunteREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 23.08.2011
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Bunte

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 25.08.2011
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerBunteREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und REP

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