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Umgestaltung der Oskar-von-Miller-Straße und der Sonnemannstraße, sowie Neubau der verlängerten Rückertstraße im Bereich des förmlichen Sanierungsgebietes "Ostendstraße"

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 30.06.2006, M 130

Betreff:

Umgestaltung der Oskar-von-Miller-Straße und der Sonnemannstraße, sowie Neubau der verlängerten Rückertstraße im Bereich des förmlichen Sanierungsgebietes "Ostendstraße"

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.06.2003, § 5464 (M 77)

  1. Die Vorplanung für die Umgestaltung der Oskar-von-Miller-Straße und der Sonnemannstraße, sowie der Neubau der verlängerten Rückertstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, 1. auf dieser Grundlage die Maßnahmen auszuführen, 2. die Deckung der jährlichen Folgekosten innerhalb der zur Verfügung stehenden Budgets der PGr. 16.3 und PGr. 22.9 sicherzustellen und 3. im Rahmen der Kostenberechnung entsprechende Unterlagen zu gegebener Zeit zur Prüfung vorzulegen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Kosten für die Maßnahme in Höhe von ca. 2.582.000,- € (incl. 15 % Baunebenkosten und 16 % MwSt.) aus Sanierungsmitteln erfolgt. Die Ausgaben werden vom Treuhandkonto des Sanierungsträgers getätigt und belasten insoweit den städtischen Haushalt nicht.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Rahmen der Umgestaltung ein Eingriff in das öffentliche Grün erfolgt. In der Sonnemannstraße müssen 38 Bäume gefällt werden von welchen 25 Stück einen Stammdurchmesser größer 0,2 m haben und somit den Bestimmungen der Baumschutzsatzung entsprechen. In der Oskar-von-Miller-Straße müssen 10 Bäume gefällt werden von welchen 8 Stück mit einem Stammdurchmesser größer 0,2 m den Bestimmungen der Baumschutzsatzung entsprechen. Als Ausgleich werden im Planungsgebiet 60 neue Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm gepflanzt. Begründung: Zielsetzung: Das südliche Ostend wurde im Jahre 1986 als Sanierungsverfahren durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 1812) förmlich festgelegt. Ziel war es, eine Stabilisierung des Stadtteils zu erreichen und die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Erholung und Kultur zu stärken. Seit Mitte März 2000 ist die Deutsche Bau- und Grundstücks-AG, BauGrund, als treuhänderischer Sanierungsträger im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main im Sanierungsgebiet tätig und unterstützt die Stadt bei allen Maßnahmen. Vorrangiger Auftrag von BauGrund ist der Verkauf der städtischen Liegenschaften im Sanierungsgebiet, die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.01.2000 (§ 5434) in ein Treuhandvermögen überführt wurden. Vor allem aus den erzielten Verkaufserlösen sollen die weiteren Maßnahmen zur Gebietsentwicklung, wie Abbrüche und Altlastenentsorgung, finanziert werden. Ziel ist, dass die Maßnahme sich selbst finanziert und bis zum Jahr 2007 für die Stadt zu einem wirtschaftlichen Abschluss gebracht wird. Im Jahr 2003 wurde das Sanierungsgebiet durch Beschluss vom 17.06.2003 (§ 5464) um einen Teil des ehemaligen Großmarktgeländes erweitert. Es handelte sich um die ehemalige Bananenreifehalle, die mittlerweile abgebrochen wurde, und die vorgelagerten Stellflächen. Auf dieser Erweiterungsfläche soll eine neue Erschließungsstraße entstehen, die die Sonnemannstraße und die Oskar-von-Miller-Straße miteinander verbindet. Entlang der Westseite dieser neuen Erschließung werden zusätzliche gemischte Bauflächen entstehen. Auf den Flächen zwischen der Sonnemannstraße und der Oskar-von-Miller-Straße finden zurzeit rege Bautätigkeiten statt. Hier werden 150 Miet- und Eigentumswohnungen errichtet, weitere 39 Wohnungen sind in der Planung. Südlich der Oskar-von-Miller-Straße sind als Pendant zum gegenüberliegenden Deutschherrenviertel 10 Punkthäuser in doppelter Reihe an der öffentlichen Grünfläche der Weseler Werft entstanden. Jedes dieser 10 Punkthäuser hat zwischen zehn und fünfzehn Wohnungen. Darüber hinaus haben die Bauarbeiten zu einem weiteren Gebäude mit 70 Wohneinheiten begonnen. Die Erschließung der Oskar-von-Miller-Straße (Sackgasse) ist für das erwartete Verkehrsaufkommen dieser insgesamt ca. 424 Wohneinheiten nicht ausreichend. Erforderlich ist eine neue Verbindung zwischen Sonnemannstraße und Oskar-von-Miller-Straße in Verlängerung der Rückertstraße mit einem voll ausgebauten Knoten an der Sonnemannstraße, sowie eine Verbesserung des heutigen Knotenpunktes Oskar-von-Miller-Straße / Uhlandstraße / Sonnemannstraße. Die vorliegende Planung für die Umgestaltung der Oskar-von-Miller-Straße und der Sonnemannstraße, sowie der Neubau der verlängerten Rückertstraße ist in den "Masterplan - Verkehr, Entwicklungsbereich Frankfurter Osten - Abschnitt 1: Oskar-von-Miller-Straße - Sonnemannstraße - verlängerte Rückertstraße“ integriert, um den verkehrlichen Zusammenhang der Maßnahmen im Frankfurter Osten und deren Einfluss auf den Bau der EZB umfassend darzustellen. Alternativen - keine - Lösung + Umgestaltung Oskar-von-Miller-Straße Die Oskar-von-Miller-Straße bleibt in ihrer heutigen Lage unverändert. Lediglich der westliche Anschluss an die Sonnemannstraße wird zurückgebaut. Zukünftig ist die Oskar-von-Miller-Straße aus Fahrtrichtung Westen nur noch über den Knotenpunkt Sonnemannstraße / Oskar-von-Miller-Straße / Uhlandstraße zu erreichen. Hierdurch wird zum einen erreicht, dass nach Fertigstellung der verlängerten Rückertstraße kein Durchgangsverkehr durch das neue Stadtquartier fährt, um die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Sonnemannstraße / Oskar-von-Miller-Straße / Uhlandstraße zu umgehen. Zum anderen wird die Wohnsituation vor dem Gebäude Oskar-von-Miller-Straße 24 - 28, sowie die Erreichbarkeit der Tiefgarage unter dem Gebäude durch Veränderung der bisherigen Verkehrsführung erheblich verbessert. Die Sonnemannstraße ist eine zweibahnige Hauptverkehrsstraße mit zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn. Hieran wird sich grundsätzlich nichts ändern. In Ost-West-Fahrtrichtung kann nur geradeaus gefahren werden. Ein Linksabbiegerstreifen ist nicht erforderlich, da Fahrzeuge mit einem Ziel in der Oskar-von-Miller-Straße bereits am Knotenpunkt Sonnemannstraße / verlängerte Rückertstraße abbiegen können. Er könnte auch aufgrund der Platzverhältnisse gar nicht eingerichtet werden. In der Gegenrichtung (stadtauswärts) wird ein Geradeausfahrstreifen und ein Kombinationsfahrstreifen für die Fahrbeziehungen Geradeaus und Rechts (in die Oskar-von-Miller-Straße) angeboten. Der erforderliche Umbau des Knotenpunktes wird gleichzeitig dazu genutzt die vorhandene Lücke im Fahrradweg auf der Südseite der Sonnemannstraße zu schließen. Aus dem Knotenpunktarm der Oskar-von-Miller-Straße kann man - wie heute auch - sowohl Rechts als auch Links abbiegen. Allerdings steht für beide Fahrbeziehungen künftig nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung, was bei den erwarteten geringen Verkehrsmengen ausreichend ist. Der 17 m breite Querschnitt der Oskar-von-Miller-Straße wird so aufgeteilt, dass dem hohen Fußgängeraufkommen und dem entstehenden Parkdruck hinreichend Rechnung getragen wird. Die beidseitigen Gehwege erhalten eine Breite von 3,75 m, die Parkstreifen eine Breite von 2,00 m und die Fahrbahn ist 5,50 m breit. Die Parkstreifen werden durch Baumstandorte gegliedert, die gestalterisch so angeordnet sind, dass sie jeweils in der Flucht einer Gebäudekante liegen. An den Grundstücks- und Feuerwehrzufahrten werden ausreichend breite Gehwegabsenkungen vorgesehen. In den Gehwegen werden Betonplatten grau/rau, 20x20 cm, diagonal verlegt, die Parkstreifen und Gehwegüberfahrten werden in Basalt-Großpflaster und die Fahrbahn in Asphaltbeton hergestellt. Die Stellplatzsituation in der Oskar-von-Miller-Straße stellt sich derzeit sehr chaotisch dar. Die Fahrzeuge stehen teilweise auf dem Gehweg, teilweise sogar so dicht an den Gebäuden, dass der Gehweg stellenweise nicht nutzbar ist. Die Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten werden zugeparkt, so dass die Nutzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Die Neuordnung schafft 31 legale Stellplätze und verhindert wildes Parken auf den Gehwegen und in den Grundstücks- und Feuerwehrzufahrten. + Neubau verlängerte Rückertstraße Am östlichen Ende der Oskar-von-Miller-Straße soll die Verlängerung der Rückertstraße angebunden werden. Diese stellt einen neuen Anschluss der Oskar-von-Miller-Straße an die Sonnemannstraße dar. Benötigt wird dieser Anschluss, um die zusätzlichen Ziel- und Quellverkehre des neuen Stadtquartiers leistungsfähig zu- und abführen zu können. Darüber hinaus wird die Straße zur Erschließung der westlich angrenzenden Bauflächen benötigt. Die Verlängerung der Rückertstraße wird im Norden in Höhe des heutigen Endes der bestehenden Rückertstraße an die Sonnemannstraße angebunden. Die verlängerte Rückertstraße erhält im Knotenpunkt einen Kombifahrstreifen für Geradeaus- und Rechtsabbieger sowie einen separaten Linksabbiegerstreifen. Der neue Straßenraum erhält hier eine Querschnittsbreite von 24 m und verläuft in Nord-Süd-Richtung in einem leichten Rechtsbogen. Im Bereich der südlichen Anbindung an die Oskar-von-Miller-Straße erhält die verlängerte Rückertstraße eine Querschnittsbreite von 22 m. Im Knotenpunkt Sonnemannstraße / verlängerte Rückertstraße sollen künftig Verkehrsbeziehungen in alle Richtungen möglich sein. Auf der Sonnemannstraße stehen im unmittelbaren Knotenpunktbereich in Ost-West-Fahrtrichtung drei Fahrstreifen zur Verfügung. Ein Kombifahrstreifen für Geradeaus und zum Rechtsabbiegen in die Rückertstraße, ein Geradeausfahrstreifen und ein Linksabbiegerstreifen zum Abbiegen in die verlängerte Rückertstraße. Die West-Ost-Fahrtrichtung der Sonnemannstraße verfügt im Knotenpunktbereich ebenfalls über drei Fahrstreifen. Ein Kombifahrstreifen für Geradeaus und zum Rechtsabbiegen in die verlängerte Rückertstraße, ein Geradeausfahrstreifen und ein Linksabbiegerstreifen in die Rückertstraße. Die Querschnittsgestaltung der verlängerten Rückertstraße orientiert sich am Ausbauquerschnitt der Oskar-von-Miller-Straße. Der westliche Gehweg entlang der künftigen Gebäudefront erhält eine Breite von 4,00 m. Beidseitig der 5,50 m breiten Fahrbahn werden 2,00 m breite Parkstreifen (Parallelparken) angeordnet. In den beiden Parkstreifen wird nach jedem dritten Stellplatz ein Baumstandort vorgesehen. Der östliche Gehweg erhält eine Breite von 5,00 m und wird durch einen 2,50 m (im Süden) bis 4,50 m (im Norden) breiten Grünstreifen vom Grundstück der EZB abgegrenzt. Im Grünstreifen werden die Bäume so angeordnet, dass sie in einer Flucht zu den Bäumen in den Parkstreifen stehen. Etwa 50 m südlich des Knotenpunktes Sonnemannstraße / Rückertstraße könnte, falls erforderlich, eine untergeordnete Zufahrt für die EZB eingerichtet werden. Der genannte Abstand ist in der ermittelten Rückstaulänge des Knotenpunktes begründet. Die Möglichkeit einer senkrechten Anordnung der Stellplätze wurde aus stadtgestalterischen Gründen verworfen. Es entstehen insgesamt 30 Stellplätze, von denen jedoch aufgrund künftig erforderlicher Grundstücks- oder Feuerwehrzufahrten eventuell ein bis zwei Stellplätze wieder entfallen müssen. Beim Neubau der verlängerten Rückertstraße kommen die gleichen Materialien zur Anwendung wie beim Umbau der Oskar-von-Miller-Straße. In den Gehwegen werden Betonplatten grau/rau, 20x20 cm, diagonal verlegt, die Parkstreifen und Gehwegüberfahrten werden in Basalt-Großpflaster und die Fahrbahn in Asphaltbeton hergestellt. + Umgestaltung von Teilen der Sonnemannstraße Durch den Umbau des Knotenpunktes Sonnemannstraße / Oskar-von-Miller-Straße / Uhlandstraße und den Neubau des Knotenpunktes Sonnemannstraße / verlängerte Rückertstraße ist es erforderlich, dass auch Teile der Sonnemannstraße mit umgebaut werden. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens würden diese Anpassungsmaßnahmen jedoch nur in dem Umfang vorgenommen, um wieder zu einem verkehrstechnisch sinnvollen Anschluss an den Bestand der Sonnemannstraße zu kommen. Der Umbau oder die Umgestaltung der gesamten Sonnemannstraße war nicht als Sanierungsziel formuliert worden. Jedoch werden jetzt im Rahmen des Umzuges der EZB auf das Gelände der ehemaligen Großmarkthalle verschiedene Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen durch die Stadt Frankfurt in den an das Grundstück angrenzenden Bereichen erforderlich. Dabei handelt es sich unter anderem auch um die Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Bereich der Sonnemannstraße. Wie bereits erwähnt sind diese Planungen in den "Masterplan - Verkehr, Entwicklungsbereich Frankfurter Osten - Abschnitt 1: Oskar-von-Miller-Straße - Sonnemannstraße - verlängerte Rückertstraße“ integriert, um den verkehrlichen Zusammenhang aller Maßnahmen im Frankfurter Osten umfassend darzustellen. Zur Realisierung der Maßnahmen wird der Magistrat separate Beschlussvorlagen an die Stadtverordneten fertigen und hierdurch die Finanzierung der Maßnahmen sicherstellen. Vom Bauablauf her ist es sinnvoll, die umgebauten Knotenpunkte nicht mehr an den Bestand in der Sonnemannstraße anzuschließen, sondern die Sonnemannstraße im Bereich zwischen Uhlandstraße und Rückertstraße entsprechend den Planungen des Masterplans umzubauen. Im Abschnitt zwischen Uhlandstraße und Rückertstraße weitet sich der Straßenraum nach Osten hin auf, von einer Breite von ca. 28 m bis zu einer Breite von ca. 31,5 m. Die Seitenräume erhalten eine einheitliche Breite und verlaufen mit den Fahrbahnrändern parallel zu den Gebäudekanten. Die unterschiedliche Gesamtquerschnittsbreite wird im Mittelstreifen ausgeglichen. Der Mittelstreifen weist Breiten zwischen 2,70 m und 6,00 m auf und wird mit Bäumen in einheitlichem Rastermaß bepflanzt. Das Grundmaß für den Abstand der Bäume zueinander beträgt 20,25 m. Dieses Rastermaß wird über den gesamten Abschnitt zwischen Flößerbrücke und Hanauer Landstraße beibehalten, sofern keine Grundstückszufahrten oder Knotenpunkte dieses Maß unterbrechen. Die Gehwege sind durchgängig 3,00 m breit. Beidseitig sind Radwege mit 1,60 m Breite zuzüglich Sicherheitsstreifen angeordnet. Auf der Nordseite ist ein Längsparkstreifen vorgesehen, der im Bereich der beiden Grundstücks.zufahrten unterbrochen ist. Gegenüber dem ursprünglichen Bestand an 25 Stellplätzen wird sich durch den geplanten Umbau nichts ändern. Die Breite der Fahrstreifen beträgt 3,25 m. Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Umbaumaßnahme Oskar-von-Miller-Straße belaufen sich auf ca. 1.003.000,00 €. Die Kosten der Neubaumaßnahme verlängerte Rückertstraße belaufen sich auf ca. 552.000,00 €. Die Kosten der Umbaumaßnahmen an den beiden Knotenpunkten Sonnemannstraße belaufen sich auf ca. 1.027.000,00 €. In den genannten Kosten sind 15 % Baunebenkosten und 16 % Mehrwertsteuer enthalten. Die Mittel in Höhe von ca. 2.582.000,00 € stehen auf dem Treuhandkonto zur Verfügung. 2. Finanzbedarfszeitraum Verpflichtung und Mittelabfluss vom Treuhandkonto in 2006 / 2007. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten 5 % von 1.936.000,00 € entspricht 96.800,00 € Produktgruppe: 16.3 Kostenstelle: 66/0 Sachkonto: 638510 (KHK 1.5.66/0.628000, Sachkonto S590002) c) Kapitalkosten Kapitalkosten werden nicht veranschlagt, da die erforderlichen Mittel auf dem Treuhandkonto bereitstehen. 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage 1 (ca. 2493 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Juni 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.09.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 4
Sitzung 4 · 29.08.2006
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke.wasg
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.WASG

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 3 · 31.08.2006
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPREP
Ablehnung:
FAG
Enthaltung:
BFFNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FDP gegen FAG (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 3 · 04.09.2006
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFFFDPREP
Ablehnung:
ÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 3 · 05.09.2006
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFFREP
Enthaltung:
Linke.wasgNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG; LINKE.WASG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 12.09.2006
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 14.09.2006
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFFREP
Ablehnung:
ÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)

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