Umbau Schwanheimer Uferstraße am Übergang zum Höchster Weg (Vorplanungsvorlage)
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Höchster Weg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.
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- Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 12
Betreff: Umbau Schwanheimer Uferstraße am Übergang zum Höchster Weg (Vorplanungsvorlage) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4021
- Die Vorplanung zum Umbau der Schwanheimer Uferstraße am Übergang zum Höchster Weg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/ GVFG-Förderung ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schwanheimer Uferstraße endet heute vierspurig an der Verbindungsrampe zur B 40. Die Verkehrsfläche westlich der Einmündung ist überdimensioniert und kann entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4021/ 08 auf einen Fahrstreifen je Richtung zurückgebaut und entsiegelt werden. Anforderungen, die sich aus der Verkehrserschließung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 871 - "Alte Kläranlage Schwanheim" zu entwickelnden Gewerbegebietes ergeben sowie eine grünplanerische Vorstudie zum Schwanheimer Mainufer waren zu berücksichtigen. B - Alternativen Im Rahmen der Vorplanung sind unterschiedliche Varianten zur Ausbildung des Knotenpunktes Schwanheimer Ufer/ Höchster Weg/ Verbindungsrampe zur B 40 geprüft worden (Kreisverkehr, Einmündung mit Lichtsignalanlage). Aus funktionalen und gestalterischen Gründen ist in der Ämterabstimmung die im nachfolgenden Abschnitt "C" näher beschriebene Variante "Kreisverkehr" favorisiert worden. C - Lösung Die Verkehrsfläche des Höchster Weges westlich der Einmündung der Verbindung zur B 40 wird auf das erforderliche Maß zurückgebaut und die gewonnene Fläche entsiegelt und grüngestalterisch aufgewertet. Für Kleingärtner und Besucher des Naturschutzgebietes Schwanheimer Düne sind insgesamt 20 Stellplätze vorgesehen. Für die Schwanheimer Uferstraße westlich der Schwanheimer Brücke ist ein dreistreifiger Fahrbahnquerschnitt mit je einem durchgehenden Richtungsfahrstreifen und einem Fahrstreifen in Mittellage, der als Aufstellfläche für Linksabbieger in Richtung des Gewerbegebietes oder des Friedhofsparkplatzes dient, geplant. Für den Andienungsverkehr des Gewerbegebietes sieht die Planung nördlich und südlich der Fahrbahn für LkW nutzbare Parkstreifen vor. Der kleine Kreisverkehr zur Verknüpfung des Höchster Weges mit dem Schwanheimer Ufer und der B 40 hat einen Außendurchmesser von 35 m und einen höhenmäßig abgesetzten Innenring, der nur vom Schwerverkehr überfahren werden muss. Die westliche Zufahrt zum Gewerbegebiet wird direkt an den Kreisverkehr angebunden. Zwei weitere Zufahrten sind im Schwanheimer Ufer westlich der Schwanheimer Brücke vorgesehen. Der Fußgänger- und Radverkehr quert die Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs bevorrechtigt über Mittelinseln und Zebrastreifen bzw. markierte Furten. Aus einer grünplanerischen Vorstudie für das Schwanheimer Ufer wurde eine Allee übernommen, die einen 3,00 m breiten, im Zweirichtungsverkehr nutzbaren gemeinsamen Geh-/Radweg im nördlichen Seitenraum einfasst. Infolge der Überlagerung der östlichen Zufahrt zum Gewerbegebiet mit dem heutigen Bushaltepunkt und der in diesem Zusammenhang einzurichtenden Querungshilfe wird die Haltestelle "Friedhof Schwanheim" nach Osten und damit noch näher an den Friedhof Schwanheim verlegt. D - Kosten Die Realisierungskosten der oben beschriebenen Maßnahmen werden auf ca. 1,6 Mio. Euro geschätzt. In der Schätzung nicht berücksichtigt sind eventuelle Kosten für die Entsorgung kontaminierten Erdreichs. Anlage _Lageplan (ca. 723 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 18.01.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.03.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, REP und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung)