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Umbau Schwanheimer Uferstraße am Übergang zum Höchster Weg (Vorplanungsvorlage)

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 12

Betreff: Umbau Schwanheimer Uferstraße am Übergang zum Höchster Weg (Vorplanungsvorlage) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4021

  1. Die Vorplanung zum Umbau der Schwanheimer Uferstraße am Übergang zum Höchster Weg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/ GVFG-Förderung ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A - Zielsetzung Die Schwanheimer Uferstraße endet heute vierspurig an der Verbindungsrampe zur B 40. Die Verkehrsfläche westlich der Einmündung ist überdimensioniert und kann entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4021/ 08 auf einen Fahrstreifen je Richtung zurückgebaut und entsiegelt werden. Anforderungen, die sich aus der Verkehrserschließung des im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 871 - "Alte Kläranlage Schwanheim" zu entwickelnden Gewerbegebietes ergeben sowie eine grünplanerische Vorstudie zum Schwanheimer Mainufer waren zu berücksichtigen. B - Alternativen Im Rahmen der Vorplanung sind unterschiedliche Varianten zur Ausbildung des Knotenpunktes Schwanheimer Ufer/ Höchster Weg/ Verbindungsrampe zur B 40 geprüft worden (Kreisverkehr, Einmündung mit Lichtsignalanlage). Aus funktionalen und gestalterischen Gründen ist in der Ämterabstimmung die im nachfolgenden Abschnitt "C" näher beschriebene Variante "Kreisverkehr" favorisiert worden. C - Lösung Die Verkehrsfläche des Höchster Weges westlich der Einmündung der Verbindung zur B 40 wird auf das erforderliche Maß zurückgebaut und die gewonnene Fläche entsiegelt und grüngestalterisch aufgewertet. Für Kleingärtner und Besucher des Naturschutzgebietes Schwanheimer Düne sind insgesamt 20 Stellplätze vorgesehen. Für die Schwanheimer Uferstraße westlich der Schwanheimer Brücke ist ein dreistreifiger Fahrbahnquerschnitt mit je einem durchgehenden Richtungsfahrstreifen und einem Fahrstreifen in Mittellage, der als Aufstellfläche für Linksabbieger in Richtung des Gewerbegebietes oder des Friedhofsparkplatzes dient, geplant. Für den Andienungsverkehr des Gewerbegebietes sieht die Planung nördlich und südlich der Fahrbahn für LkW nutzbare Parkstreifen vor. Der kleine Kreisverkehr zur Verknüpfung des Höchster Weges mit dem Schwanheimer Ufer und der B 40 hat einen Außendurchmesser von 35 m und einen höhenmäßig abgesetzten Innenring, der nur vom Schwerverkehr überfahren werden muss. Die westliche Zufahrt zum Gewerbegebiet wird direkt an den Kreisverkehr angebunden. Zwei weitere Zufahrten sind im Schwanheimer Ufer westlich der Schwanheimer Brücke vorgesehen. Der Fußgänger- und Radverkehr quert die Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs bevorrechtigt über Mittelinseln und Zebrastreifen bzw. markierte Furten. Aus einer grünplanerischen Vorstudie für das Schwanheimer Ufer wurde eine Allee übernommen, die einen 3,00 m breiten, im Zweirichtungsverkehr nutzbaren gemeinsamen Geh-/Radweg im nördlichen Seitenraum einfasst. Infolge der Überlagerung der östlichen Zufahrt zum Gewerbegebiet mit dem heutigen Bushaltepunkt und der in diesem Zusammenhang einzurichtenden Querungshilfe wird die Haltestelle "Friedhof Schwanheim" nach Osten und damit noch näher an den Friedhof Schwanheim verlegt. D - Kosten Die Realisierungskosten der oben beschriebenen Maßnahmen werden auf ca. 1,6 Mio. Euro geschätzt. In der Schätzung nicht berücksichtigt sind eventuelle Kosten für die Entsorgung kontaminierten Erdreichs. Anlage _Lageplan (ca. 723 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 18.01.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Januar 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.03.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 8 · 14.02.2012
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 12 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREPFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, REP und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 7 · 14.02.2012
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 12 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 8 · 28.02.2012
TO I, TOP 18
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 01.03.2012
TO II, TOP 36
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.03.2012
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zunächst eine Zwischenlösung umzusetzen ist, die mit geringerem baulichen Aufwand gewährleistet, dass die An- und Abfahrt aus und in alle Richtungen zu allen Gewerbegrundstücken auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage auch für Lastzüge möglich ist und ein Rückbau des Schwanheimer Ufers westlich der Verbindung zur B 40, also im Übergangsbereich zum Höchster Weg, realisiert werden kann.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPÖkoLinX-ARLREP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiraten
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz) NPD (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 29.03.2012
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zunächst eine Zwischenlösung umzusetzen ist, die mit geringerem baulichen Aufwand gewährleistet, dass die An- und Abfahrt aus und in alle Richtungen zu allen Gewerbegrundstücken auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage auch für Lastzüge möglich ist und ein Rückbau des Schwanheimer Ufers westlich der Verbindung zur B 40, also im Übergangsbereich zum Höchster Weg, realisiert werden kann.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenÖkoLinX-ARLREP
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung)

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