Bebauungsplan Nr. 851 Ä - Gateway Gardens - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 05.08.2013, M 128
Betreff: Bebauungsplan Nr. 851 Ä - Gateway Gardens -
- Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6741 (M 206) I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 851 - Gateway Gardens in Frankfurt am Main - Flughafen ist auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes der Bebauungsplan Nr. 851 Ä - Gateway Gardens -
- Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereiches des Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 12.12.2012 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine intensivere Ausnutzung der Grundstücke aufgrund der Verbesserung der öffentli chen Verkehrsanbindung und einer zusätzlichen Erschließung zur Neuordnung von Grundstücken geschaffen werden. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für die unterirdische S-Bahn-Station "Gateway Gardens" vom 13.08.2012 bis 12.09.2012 erfolgt ist. Der derzeitige Zeitplan sieht den Baubeginn in 2014 und die Inbetriebnahme der Station in 2018 vor. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 851 Ä - Gateway Gardens -
- Änderung umfasst den Bereich zwischen der südlichen Begrenzung der Bundesstraße B 43, der westlichen Begrenzung der Abfahrt von der Bundesautobahn A5, der nördlichen Begrenzung der Bundesautobahn A3 und der Kapitän-Lehmann-Straße. Zur Sicherung der Erschließung des Areals "Gateway Gardens" wird die Fläche der Kapitän-Lehmann-Straße bis zur Straßenmitte einbezogen. Somit wird das Änderungsverfahren nur für den Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 851 durchgeführt, für den ein Änderungsbedarf besteht. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 47,2 ha und liegt im Bereich des Flughafens Frankfurt am Main. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 851 - Gateway Gardens - im Jahr 2005 wurde bereits eine zukünftige Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung in Teilbereichen des Plangebiets in der Abwägung berücksichtigt. Die dafür notwendige Verbesserung der verkehrlichen Erschließung wird künftig durch die Errichtung einer neuen S-Bahn-Station gewährleistet. Auf Grundlage der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung - letztmalig § 7835 vom 25.03.2010 - wurde die Planung zur Verlegung der S-Bahn-Gleise im Abschnitt "Frankfurt am Main Flughafen Regionalbahnhof" und "Frankfurt am Main Stadion" mit Neubau eines unterirdischen Haltepunktes "Gateway Gardens" insoweit abgeschlossen, dass das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden und die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für diese Station vom 13.08.2012 bis 12.09.2012 erfolgen konnte. Der derzeitige Zeitplan sieht den Baubeginn in 2014 und die Inbetriebnahme der Station in 2018 vor. Dies kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Vorbereitung der Ausschreibung für die Tunnelbaumaßnahme in Gateway Gardens vorgezogen durchgeführt wird. Die hierzu erforderlichen Beschlüsse sind in Vorbereitung. Die im Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 851 erstellten Gutachten haben bereits das jetzt vorgesehene erhöhte Nutzungsmaß berücksichtigt. Dieses Nutzungsmaß geht zurück auf den Beschluss § 6741 der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.
- Die Erhöhung des bisher zulässigen Nutzungsmaßes auf das ursprünglich angestrebte Ziel soll durch die Erhöhung der Geschossflächenzahl insbesondere für die Baufelder im Nordosten (MK 4, MK 5a und b, MK 6) des Plangebietes erfolgen. Des Weiteren erfolgt eine Neubewertung der ökologischen Bedeutung bzw. der Entwicklungsfähigkeit von Grün- und Waldflächen innerhalb des Plangebietes. Mit den Ämtern des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main wurde ein neues planerisches Grünkonzept entwickelt, das eine großzügigere Arrondierung der baumbestandenen Flächen am Nordrand des Plangebietes erlaubt. In diesem Zusammenhang soll der Zuschnitt der öffentlichen Grün- und Waldflächen im Süden des Plangebietes angepasst und teilweise verkleinert werden. Unter Berücksichtigung aktueller Veränderungen am Immobilienmarkt wurde festgestellt, dass die bisher großflächig festgesetzten Baufelder im Regelfall nicht mehr einer einheitlichen Entwicklung zugeführt werden können. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung der verschiedenen Baufelder zu gewährleisten und die notwendige öffentliche Erschließung zu sichern, sollen zusätzliche Erschließungsstraßen festgesetzt werden. Diese Erschließung wird privat hergestellt und über Erschließungsverträge geregelt. Auf Grundlage der Erfahrung aus der Umsetzung der planerischen Ziele wurde auch festgestellt, dass einige Baufelder neu gegliedert und teilweise neu abgegrenzt werden müssen, um den Erfordernissen bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Bauplanungen Rechnung zu tragen. Die Festsetzungen zum großflächigen Einzelhandel sollen entsprechend bestehender Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Neu-Isenburg auf ca. 9.600 m2 Verkaufsfläche reduziert werden. Dies betrifft die Baufelder MK 1 (a bis
- e)und MK 17c. Es ist vorgesehen, im Planungsgebiet ein besonderes Projekt zur Entwicklung und Nutzung von Elektromobilität durchzuführen. Im Zusammenhang hiermit soll am Westrand des Plangebietes innerhalb der Grünfläche eine Versorgungsfläche für Einrichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energien entstehen. Die wesentlichen geplanten Änderungen werden im anliegenden Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 851 Ä verdeutlicht und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: - MK 1 (a bis
- f)Auf Grundlage konkreter Projekte sollen verschiedene Baufelder mit differenzierten Nutzungsmaßen, d.h. einer GFZ zwischen 3,7 und 4,5 festgesetzt werden. Das Baufeld MK 1f ist für die Errichtung einer Betriebs-Kindertagesstätte mit einer GFZ von 1,5 vorgesehen. Am nordwestlichen Rand der Baufelder soll zudem eine neue Erschließungsstraße planungsrechtlich gesichert werden. Darüber hinaus ist angestrebt, die Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel mit ca. 2.100 m2 Verkaufsfläche für eine Teilfläche zu ermöglichen. Teile der im Westen an die Baufelder angrenzenden Grünfläche sind als Fläche für Stellplätze vorgesehen. - MK 2 (a und
- b), MK 3 Die Baufelder sollen im Norden um ca. 6.500 m2 verkleinert werden, um den nördlichen Waldrand zu vergrößern. Als Ausgleich für den Flächenverlust erfolgen Anpassungen von Baufeldgrenzen in westlichen und östlichen Bereichen sowie eine Erhöhung der GFZ für MK 2 auf 4,0 und für MK 3 auf 6,0. Die Abgrenzungen der Baufelder werden zugleich an die konkretisierte Planung der S-Bahn angepasst. - MK 4, MK 5 (a und
- b), MK 6 Die Baufelder werden im Norden um ca. 7.000 m2 verkleinert, um den Waldrand zu vergrößern. Als Ausgleich für den Flächenverlust erfolgen Anpassungen von Baufeldgrenzen. Aufgrund der künftig verbesserten verkehrlichen Erschließung soll die GFZ für MK 4 auf 6,0, für MK 5 auf 4,5 und für MK 6 auf 5,5 angehoben werden. Die Versorgungsfläche im Osten wird in Anpassung an die konkretisierte Planung erweitert. - MK 7 (a und
- b)Das Baufeld MK 7 soll bis zur Grenze von MK 8 erweitert und in die Bereiche MK 7a und MK 7b mit differenzierter GFZ von 3,5 bzw. 5,5 aufgeteilt werden. Als Zugang zu der öffentlichen Grünfläche sowie zur direkten Anbindung an den Flughafen sind entsprechende Wegeverbindungen vorgesehen. - MK 8 Auf Grundlage konkreter Projekte soll die GFZ auf 1,2 gesenkt werden. Im Baufeld MK 8 soll ein Parkhaus für Mitarbeiter entstehen. - MK 9 Im Zusammenhang mit der Errichtung von zusätzlichen Erschließungsanlagen soll das Baufeld MK 9 am Südrand erweitert werden. - MK 10, MK 11 (a bis
- c), MK 13, MK 14 (a bis
- c)Auf Grundlage konkreter Projekte erfolgen Anpassungen der Nutzungsabgrenzungen und der überbaubaren Grundstücksflächen. Die GFZ wird insgesamt leicht angehoben und differenziert zwischen 4,0 und 5,0 festgesetzt. Die zentrale Platzfläche ist bereits von Arkaden umbaut. Die bisherigen Festsetzungen dazu sollen an die Weiterentwicklung der Projektplanungen in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse angepasst werden. - MK 16 Das Baufeld soll im Süden und Westen eine neue Erschließungsstraße erhalten. Als Ausgleich für die entfallende Baufläche soll das Baufeld im Südwesten erweitert werden. - Westlich MK 16 Westlich des Baufeldes MK 16 soll innerhalb der Grünfläche eine im Bestand vorhandene Taxiaufstellfläche (Parken) dauerhaft gesichert werden. Innerhalb der Grünfläche soll außerdem eine Versorgungsfläche für Elektromobilität vorgesehen werden. Südlich dieser Fläche soll die Erschließungsstraße bis zur Kapitän-Lehmann-Straße verlängert werden. - MK 17 ( a bis
- e)Südlich der Baufelder wird eine neue Erschließungsstraße vorgesehen. Auf Grundlage konkreter Projekte (z. B. Einzelhandelsflächen) erfolgen Anpassungen der Nutzungsabgrenzungen und der überbaubaren Grundstücksflächen. Die GFZ wird differenziert zwischen 1,2 und 4,0 festgesetzt. Für eine Teilfläche soll künftig eine Verkaufsfläche von ca. 7.500 m2 für großflächigen Einzelhandel ermöglicht werden. - MK 18 Südlich des Baufeldes ist eine neue Erschließungsstraße geplant. - Festsetzung zur zulässigen Zahl von Stellplätzen Auf Grundlage der verkehrlichen Untersuchungen sowie der Planungen für die Neuanlage der S-Bahn soll eine spezifische Festsetzung zur Beschränkung der zulässigen Zahl der Stellplätze aufgenommen werden. - Änderung der Festsetzung zur Dachbegrünung Die Festsetzung zur Dachbegrünung soll neu gefasst werden, so dass sie mit den gestiegenen Anforderungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung korrespondiert. Anlage 1_Lageplan (ca. 4,5 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. August 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.09.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FAG und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung)