Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den aktualisierten Wirtschaftsplan und die geplante Ausgleichsleistung für das Wirtschaftsjahr 2023
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den aktualisierten Wirtschaftsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main für das Jahr 2023 zu beschließen. Dies ist notwendig, um den gestiegenen Kosten und dem Jahresverlust von 13.175 TEUR Rechnung zu tragen. Die Zustimmung wird erwartet, um die finanzielle Stabilität der Volkshochschule zu sichern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den vorgelegten aktualisierten Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 einschließlich der angepassten geplanten Ausgleichsleistung zu beschließen.
2. Dem Wirtschaftsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main
| - mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2023 von | 13.175.250 € |
| - mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2023 von | 14.252.250 € |
| - mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von | 571.000 € |
| - mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2023 von | 14.446.568 € |
| unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags | |
| sowie dem Feststellungsvermerk und der Stellenübersicht |
wird zugestimmt.
Die Veränderungen zu dem ursprünglichen Wirtschaftsplan, der der am 15.12.2022 beschlossenen Ausgleichsleistung für das Wirtschaftsjahr 2023 zugrunde liegt, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
| in TEUR | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
| ursprünglicher Jahresverlust Wirtschaftsjahr 2023 | 12.097 | 12.063 | 12.062 | 12.062 |
| Mehrbedarf insgesamt | 1.078 | 2.091 | 2.104 | 2.118 |
| Neuer Jahresverlust Wirtschaftsjahr 2023 | 13.175 | 14.154 | 14.166 | 14.180 |
Der erhöhte Mittelbedarf wird durch Mittelfreigabe gesperrter Budgetüberträge aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1.900.000 € für die Jahre 2023 und 2024 (anteilig), danach innerhalb des Dezernatsbudgets XI aus Produktgruppe 20.03 gegenfinanziert.
Begründung
Am 15.12.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung (§ 2664 (M 190)) die Ausgleichsleistung für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 14.117.721 € (inkl. eines 4%-igen Gewinnaufschlags) beschlossen. Gemäß §15 Abs. 2 EigBG ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtert und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplans verlangt. Gemäß den beihilferechtlichen Vorgaben ist es zur Erhöhung der Rechtssicherheit ebenfalls notwendig, eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Sollausgleich 2023 auf Basis des neu vorgelegten Erfolgsplans herbeizuführen. Auch der Public Governance Kodex sieht einen zeitnahen Nachtrag zum Wirtschaftsplan vor, wenn im Laufe des Geschäftsjahres die Ansätze voraussichtlich wesentlich über- oder unterschritten werden.
Die erhöhten Kosten durch den aktuell vereinbarten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, die Notwendigkeit von Honorarerhöhungen aufgrund der stark gestiegenen Inflation, die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, die Installation eines TUMO-Lernzentrums in Frankfurt am Main sowie die enorme Energiepreissteigerung im Jahr 2023 aufgrund einjährig abgeschlossener Verträge kann die VHS nicht aus eigenen Mitteln erwirtschaften. Die VHS weist daher einen Jahresverlust in Höhe von 13.175 TEUR aus. Der Mehrbedarf wurde in den Wirtschaftsplan eingearbeitet.
Der Mehrbedarf gegenüber dem bisherigen Wirtschaftsplan und den entsprechenden im Haushaltsplanentwurf 2023 eingestellten Mitteln wird durch Mittelfreigabe gesperrter Budgetüberträge aus dem Jahr 2022 in Höhe von 1.900.000 € für die Jahre 2023 und 2024 (anteilig), danach der darüber hinausgehende Betrag aus der Produktgruppe 20.03 des Dezernats XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - gegenfinanziert.
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden.
Die Betriebskommission hat in Ihrer Sitzung am 26.06.2023 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den aktualisierten Wirtschaftsplan 2023
| mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2023 von | 13.175.250 € |
| mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2023 von | 14.252.250 € |
| mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2023 von | 571.000 € |
| mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2023 von | 14.446.568 € |
zu beschließen.
Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß § 3.5 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 04.10.2013 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
Anlage (ca. 353 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juli 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.09.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)